Guten Tag an alle.
Ich hatte ein Mieterhöhungsverlangen aufgrund des Mietspiegels bekommen. Diesem habe ich widersprochen (Auszug aus meinem Schreiben im Anschluss).
Darauf habe ich nun eine Antworet erhalten:
...
Wir teilen Ihnen mitr, dass Einwände eines vorliegenden Härtegrundes , wie er etwa im Rahmen von Modernisierungsmassnahmen §555d BGBmöglich ist, om Zusammenhang von Mieterhöhungen §558 BGB vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind.
Nun der Auszug aus meinem Widerspruch:
Ich habe bereits vor der Sanierung der Wohnung auf eigene Kosten das komplette Bad selbst umgebaut. Das beinhaltet die komplette Badausstattung inklusive Fliesen.
Die Kosten wurden also nicht vom Vermieter übernommen und eine Genehmigung für den Umbau wurde erteilt.
Das Bad hat kein Fenster.
Beide genannten Faktoren sollten sich laut Mietspiegel von 2017 eigentlich auf die Miethöhe mindernd auswirken.
In der Küche sind E-Herd und Spüle nicht vom Vermieter gestellt, wie in Berlin üblich, sondern auf eigene Kosten angeschafft und installiert worden. Während der Sanierungsmaßnahmen wurden vom Vermieter Fliesen in den Küchen verlegt, was bei mir ebenfalls bereits auf eigene Kosten durchgeführt worden war.
Somit sind von mir auch auf eigene Kosten Anschlüsse für Geschirrspüler (und Wachmaschine im Bad) installiert worden.
Auch diese Faktoren sollten sich laut Mietspiegel von 2017 auf die Miethöhe mindernd auswirken.
Aus den mir zugegangenen Unterlagen zum Mieterhöhungsverlangen ist keine Berücksichtigung dieser von mir genannten Faktoren erkennbar und auch nicht rechnerisch nachvollziehbar.
Ich bitte Sie daher um eine nochmalige Prüfung und um eine entsprechende Korrekturberechnung oder um eine Richtigstellung bezüglich meiner genannten Argumente, falls ich mich irren sollte.
Zittat Ende
Frage: Hat der Vermieter Recht, muss ich zahlen?
Vielen Dank im Voraus für Tipps und die Hilfe.