Mieterhöhungsverlangen, Widerspruch abgelehnt -korrekt?

  • Guten Tag an alle.

    Ich hatte ein Mieterhöhungsverlangen aufgrund des Mietspiegels bekommen. Diesem habe ich widersprochen (Auszug aus meinem Schreiben im Anschluss).

    Darauf habe ich nun eine Antworet erhalten:

    ...

    Wir teilen Ihnen mitr, dass Einwände eines vorliegenden Härtegrundes , wie er etwa im Rahmen von Modernisierungsmassnahmen §555d BGBmöglich ist, om Zusammenhang von Mieterhöhungen §558 BGB vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind.


    Nun der Auszug aus meinem Widerspruch:


    Ich habe bereits vor der Sanierung der Wohnung auf eigene Kosten das komplette Bad selbst umgebaut. Das beinhaltet die komplette Badausstattung inklusive Fliesen.

    Die Kosten wurden also nicht vom Vermieter übernommen und eine Genehmigung für den Umbau wurde erteilt.

    Das Bad hat kein Fenster.

    Beide genannten Faktoren sollten sich laut Mietspiegel von 2017 eigentlich auf die Miethöhe mindernd auswirken.

    In der Küche sind E-Herd und Spüle nicht vom Vermieter gestellt, wie in Berlin üblich, sondern auf eigene Kosten angeschafft und installiert worden. Während der Sanierungsmaßnahmen wurden vom Vermieter Fliesen in den Küchen verlegt, was bei mir ebenfalls bereits auf eigene Kosten durchgeführt worden war.

    Somit sind von mir auch auf eigene Kosten Anschlüsse für Geschirrspüler (und Wachmaschine im Bad) installiert worden.

    Auch diese Faktoren sollten sich laut Mietspiegel von 2017 auf die Miethöhe mindernd auswirken.

    Aus den mir zugegangenen Unterlagen zum Mieterhöhungsverlangen ist keine Berücksichtigung dieser von mir genannten Faktoren erkennbar und auch nicht rechnerisch nachvollziehbar.  

    Ich bitte Sie daher um eine nochmalige Prüfung und um eine entsprechende Korrekturberechnung oder um eine Richtigstellung bezüglich meiner genannten Argumente, falls ich mich irren sollte.

    Zittat Ende



    Frage: Hat der Vermieter Recht, muss ich zahlen?


    Vielen Dank im Voraus für Tipps und die Hilfe.

  • Eine Sanierung ist keine Modernisierung und rechtfertigt somit keine Modernisierungserhöhung.


    http://www.t-online.de/heim-garten/bauen/id_65429256/sanierung-und-mod.


    Eine Mieterhöhung nach Mietspiegel wäre allerdings zulässig sofern es die Vorschriften zulassen. Da gibt es einige Kriterien die beachtet werden müssen. Machen Sie sich doch selbst über den Mietspiegel für Ihre Region kundig,ehe Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen. Ihre Eigenleistungen -mit Genehmigung- dürften auch nicht ausser acht gelassen werden. Ist meine Meinung, Es wird noch weitere Beiträge geben.

  • Ich befürchte, dass dein Vermieter nicht verstehen und sich an deinen Wohnwertverbesserungen bereichern will. Da dir die Genehmigung zum Umbau erteilt wurde, solltest du noch einmal explizit darauf hinweisen und Kopien dieser Genehmigungen beilegen. Eine Mieterhöhung nach Mietspiegel wäre jetzt nur möglich auf Grundlage des alten Zustandes der Wohnung, bevor du die Investitionen getätigt hast.


    Das kannst du ja sehr schnell am Mietspiegel deiner Stadt heraus finden.

  • Danke für alle Meinungen.

    Ich hatte ja im meinem Schreiben an den Vermieter auf den Mietspiegel bezogen. Ich weiss nun gar nicht so recht, warum er sich auf § 555 bezieht. Bei mir entsteht der Eindruck, dass mein Einwand nicht ordentlich gelesen wurde und somit ist auch die Ablehnung nicht richtig begründet worden.

    Es wurde ja auf meinen Einwand in Bezug auf den Mietspiegel gar nicht eingegangen.

    Im Mietspiegel sind ja jeweils 3 Fächer. Man hätte nach meinem Dafürhalten die Miete auf der Grundlage des linken Faches (VON) berechnen und verlangen müssen. Allerdings ist ja der Mietspiegel kein wirkliches Gesetz und der Vermieter erkennt diesen auch nicht wirklich an, sondern richtet sich auf freiwilliger Basis danach, wie er schreibt. Andererseits müsste ja auch eine abweichende Grundlage zur Berechnung verwendet werden, wenn der Vermieter eine Vergleichsmiete heranziehen würde.

    Gibt es da nicht irgendein schlagkräftiges Argument?

    Wenn ich einem Mieterverein beitrete, für diesen einen Fall, dann ist das ja auch sehr teuer auf Dauer.

    Die jetzige Forderung würde monatlich etwa 20 Euro ausmachen. Bei Korrektur wären es sicherlich immer noch 15 Euro.

    Ich weiss nicht so recht, wie ich mich jetzt am besten verhalten sollte.


    Bin immer noch für Tipps dankbar.

  • Hallo,


    dein Vermieter liegt gar nicht so falsch. Persönliche Härtegründe gibt es bei einer Erhöhung nach §558 nicht. Und was du machst, ist nichts anderes.


    Bei der Beurteilung, ob deine Einbauten berücksichtigt werden müssen kommt es in erster Linei darauf an, ob du vorher schon ein Badzimmer hattest oder nicht. Wenn du von dir aus neue Fliesen anbaust, ist ändert sich an der Einstufung im Mietenspiegel nichts. Es kann ja nicht sein, dass du das Badezimmer deines Vermieters ausbaust, deines einbaust und dafür die Wohnung auf die unterste Stufe einstufst.


    Wegen 5 Euro würde ich jetzt nicht so eine Welle machen.


    Gruß

    H H

  • ob du vorher schon ein Badzimmer hattest oder nicht. Wenn du von dir aus neue Fliesen anbaust, ist ändert sich an der Einstufung im Mietenspiegel nichts.

    Und das ist nicht so ganz richtig. Ich kenne Mietspiegel, in denen von der Höhe des Fliesenspiegels die Rede ist, weil die Höhe davon abhängt, ob sich der Mieter aufrecht stehend in der Badewanne duschen kann oder nicht.

  • Tur mir Leid, dass ich das sagen muss, aber du hast überhaupt nicht geschnallt, worum es in diesem Thread überhaupt geht.

    Ok, Klugscheißer, worum geht es denn hier?

    Wenn die geforderte Mieterhöhung 20 Euro ausmacht und nach Korrektur 15 Euro, dann geht es hier um eine Differenz von 5 Euro.

    Von mir aus kann sich jeder mit dem Vermieter wegen 5 Euro streiten, die Leute können sich auch morgens um 6:00 Uhr zum Duell treffen; ich würde es einfach nicht tun.


    Aber du weißt scheinbar mehr als dir anderen.

    War ein Badezimmer drin oder nicht?

    Wie hoch war der Fließenspiegel?

    Wie ist die Wohung denn jetzt eingestuft?


    Grrrr

    H H

  • Ein Badezimmer war drinnen, nur Tapete und eine alte Badewanne.


    Ich habe das Bad mit Genehmigung für 8000 DM Modernisieren lassen. Mit Genehmigung, gefördert von der KVW oder so.

    Einige Jahre süäter hat dann der damalige Vermieter modernisiert und saniert, auch das Bad.

    Nun beruht ja die Erhöhung auf diesen neuen Standards, die der Vermieter eingebaut hat. Das hatt er aber in den oben geschilderten Fällen nicht bei mir getan, weil schon vorhanden durch Eigenleistung.

    Gleiches trifft auch auf die Küche zu.

    Herd und Spüle sind laut in Berlin vom Vermieter zu stellen, ist aber bei mir auch nciht der Fall. Fliesen in der Küch würden den Wohnwert erhöhen, habe ich auch selber machen lassen.

    Bezüglich der 5 Euro Ersparnis muss ich sagen, dass es sich hier lediglich um meine Schätzung handelt.

    5 Euro sind sicher kein Problem, aber die gehen ja in die nächste Erhöhung wieder ein. Geht man allerdings davon aus, dass jemand vielleicht bloss 5 Euro pro Stunde verdient, ist das immerhin eine Stunde Arbeit umsonst. Bitte jetzt nicht den Mindestlohn argumentieren. Man kann Stundenlohn auch auf die Rente umrechnen. Entspricht 800 Euro.

    Gehört zwar nicht zum Problem hier, aber stellt euch mal vor, ein Rentner mit 800 Euro zahlt eine Miete mit Betriebskosten von 570 Euro. Da tut schon jeder Euro weh. Umzug? Klar. Gibt ja Wohnungen in Massen. Da zahlt man dann, falls man eine findet, dieselbe Miete, wie in der alten Wohnung. Aber das nur mal am Rande.

    Ausserdem geht es ja auch etwas ums Prinzip.

    Also:

    War ein Badezimmer drin oder nicht? = klar. War es.

    Wie hoch war der Fliesenspiegel? = Null cm, als nicht vorhanden, nur Tapete.

    Wie ist die Wohnung denn jetzt eingestuft? = Mietspiegel (Lage usw.) scheint zu stimmen, aber innerhalb des Faches sind ja 3 Werte. Hier wurde der höchste angesetzt. Das geht aber nur bei perfekter Ausstattung. Nun ist das aber nicht gesetzlich geregelt, zumindest istt es mir nicht bekannt.

  • Einige Jahre süäter hat dann der damalige Vermieter modernisiert und saniert, auch das Bad.


    ...


    Herd und Spüle sind laut in Berlin vom Vermieter zu stellen, ist aber bei mir auch nciht der Fall.

    Hallo MieterOhneAhnung,


    zum 1. Satz:

    Damit ist doch deine Modernisierung bei der Berechnung hinfällig. Es wird ja ein Zustand herngezogen, den dein (Vor-)Vermieter getätigt hat.


    zum 2. Satz:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Berlin die Vermieter verpflichtet sind, nur Wohnungen mit Einbauküche zu vermieten. Es mag vielleicht vorwiegend Wohnungen mit EBK geben, aber sicher nicht verpflichtend.


    Gruß,

    anonym2


    Hinweis: nur meine unverbindlche, private Meinung.

  • zum 2. Satz:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Berlin die Vermieter verpflichtet sind, nur Wohnungen mit Einbauküche zu vermieten. Es mag vielleicht vorwiegend Wohnungen mit EBK geben, aber sicher nicht verpflichtend.


    Gruß,

    anonym2

    Ist in Hamburg auch so. Eine Wohnung muss mit Spüle und Herd ausgestattet sein (keine Küche). Ist in der Praxis aber ein Relikt aus alten Zeiten. Gibt es nur noch selten, dass nur ein Herd und eine Spüle drinstehen.


    Das Fehlen dürfte in diesem Fall kaum einen Mangel darstellen, da der Wert einer (im Zweifel alten) Spüle und Herds nicht hoch sind.


    Gruß

    H H

  • Hallo HHamburg,


    ich lerne ja wirklich gerne dazu;)


    Kannst du mir eine Verordnung oder eine Gesetztespassage nennen, wo diese Verpflichtung zur Ausstattung mit einer "Küche" (oder eben nur Spüle usw.) fixiert ist?


    Oder ist es nicht einfach nur "Usus" - aber keine "Pflicht"?


    Gruß,

    anonym2

  • Nachtrag:


    Ich habe es selbst gefunden;)


    Es steht (zumindest für Berlin) in §4 des "Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz". Unglaublich...


    Was macht ein Vermieter eigentlich, wenn der Mieter eine eigene Küche einbauen möchte? Da dann ja in diesem Fall der Vermieter ordnungswidrig handelt - wer bezahlt dann die Strafe??:/

  • anonym2

    1. Mein Bad hat er natürlich nicht modernisiert, das tat ich ja schon.

    2. Von Einbauküche war doch nie die Rede, nur von Spüle und Herd.


    Wenn Herd oder Spüle versachlissen sind, muss der Vermieter natürlcih auch ersetzen, oder abschreiben. Letzteres würde Mietminderung bedeuten, da ja für die Sachen auch Miete verlangt wird.


    Mein Bad ohne FDenster ist hier inzwischen völlig untergegangen. Wirkt sich laut Mietspiegel auch aus.

  • Was macht ein Vermieter eigentlich, wenn der Mieter eine eigene Küche einbauen möchte? Da dann ja in diesem Fall der Vermieter ordnungswidrig handelt - wer bezahlt dann die Strafe??

    Sollte diese Vorschrift von Spüle und Herd noch Geltung haben müsste die Arbeitsplatte eine EBK vom Mieter entsprechend ausgeschnitten werden, oder aber Herd und Spüle landen auf Lager bis Ende des Mietvertrags und werden dann wieder eingebaut.

    Diese Herd/Spüle-Vorschrift stammt aus längst vergangenen Tagen und ich meine diese Vorschrift nimmt kaum noch jemand war.

    In unserem Bundesland war es einst auch Vorschrift.

  • Wir durften den Herd und die Spüle damals entsorgen. Beides war schon sehr alt und defekt. Da wir als neuen Herd wieder nur einen mit Kochplatten bekommen hätten, haben wir darauf verzichtet. Die Spüle fiel wegen der extrem trockenen Luft auseinander. War auch Billig-Massenware, die in selber Form in allen Neubauwohnengen aufgestellt wurden.


    Aber wir schweifen hier völlig vom Problem ab. Der Mietspiegel sagt, ich kann da was abziehen. Der Vermieter sagt nein. Alles, was ich im ersten Post angeführt habe, stammt aus dem Mietrechner von hier:

    Mietspiegelrechner Abfrageservice


    Wer hat denn nun Recht? Der Vermietre, oder der Mietspiegel?


    Aber lassen wir es dabei. In meinem Fall gibt es offenbar keine konkrete Aussage.

    Trotzdem vielen dank an alle, die helfen wollten.

  • In meinem Fall gibt es offenbar keine konkrete Aussage.

    Wie kommst du darauf? Wenn du anhand des Mietspiegels deine Wohnung genau einordnen kannst, dann ist das eine Tatsache, die auch der Vermieter akzeptieren muss. Wenn dir die passenden Worte fehlen, dann verstehe ich nicht, dass du dir nicht Unterstützung beim Mieterverein holtst, denn bei solch einem Vermieter wird das nicht das letzte mietrechtliche sein.

  • Die Spüle fiel wegen der extrem trockenen Luft auseinander. War auch Billig-Massenware, die in selber Form in allen Neubauwohnengen aufgestellt wurden.

    Aus reiner Neugier; wie kann eine Spüle (wahrscheinlich Nirosta) wegen extrem trockener Luft auseinanderfallen? Ich kann es mir nicht vorstellen.

  • Mein Spülbecken (nicht die gesamte Spüle, man bnemerke den Unterschied) war nicht aus Edelstahl, sondern, falls ich mich rfecht erinnere, emailliert. Das war DDR-Standard. Der Unterschrank bestand aus irgendeiner Spanplatte, oder so etwas.


    Köbes

    Es gibt im Mietspiegelfach 3 Werte und welchen der Vermieter nutzt, ist nicht geregelt. Der gesamte Mietspiegel ist ja offenbar nur eine Richtlinie, s. Erklärung in meinem obigen Link.


    Für diese Erhöhung werde ich der Mieterhöhung erst einmal zustimmen, womit sich dann meine hiesige Frage erledigt hat.

    Vielen Dank.