Mietbeginn nicht am 1. des Monats - Miete anteilig überweisen?

  • Hallo liebe Community,

    ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen, der nicht am Monatsersten, sondern erst am 05.10. beginnt, da das Wohnhaus erst dann einzugsfertig ist.

    Habe ich nun das Recht, die Miete für Oktober anteilig zu kürzen? Der Mietvertrag sagt dazu nichts aus.

    Die Miete beträgt regulär 695 EUR (606 EUR + 89 EUR Nebenkosten).

    Welchen Betrag muss ich dem Vermieter für Oktober überweisen?

    Ich freue mich über Auskünfte und Ratschläge!

    Viele Grüße

  • Für 30 Tage bezahlst Du € 695,00 Miete, für einen Tag € 23,15, 4 Tage Abzug € 92,66 von € 695,00 ergibt € einen Mietbetrag von

    € 602,35 für den Monat Okt. Die NK sind zu vernachlässigen, die werden ja letztendlich abgerechnet.

  • Für 30 Tage bezahlst Du € 695,00 Miete, für einen Tag € 23,15, 4 Tage Abzug € 92,66 von € 695,00 ergibt € einen Mietbetrag von

    € 602,35 für den Monat Okt. Die NK sind zu vernachlässigen, die werden ja letztendlich abgerechnet.

    Toll gerechnet, Banane.

    Was wäre denn wenn der Oktober dieses Jahr plötzlich und unerwartet 31 Tage hätte?

    Gruß

    H H

  • Tatsächlich,, dieses Jahr hat der Okt.31 Tage:)

    Ich habe in Erinnerung, dass Mietzahlungen/Monatsmiete grundsätzlich für 30 Tage zu zahlen sind. Kann sein "es war einmal".

    Nun auf die Schnelle eine neue Berechnung:

    Für 31 Tage € 695,00 Miete,

    1 Tag € 22,42 x 4 Tage ergibt € 89,68

    4 Tage = € 605,32 wäre für Okt. an Miete zu zahlen.

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