Mieterhöhung

  • Hallo,
    Ich wohne nun seit vier Jahren in einer kleinen zwei Zimmer Wohnung. Nun hat mein Vermieter mir schriftlich angekündigt, dass sich zum November 2009 meine Miete von 420€ auf 470€ erhöht. Ich finde das a) ziemlich kurzfristig und b) sehr hoch. Sind denn Mieterhöhungen um 50€ üblich? Muss ich dieser Forderung jetzt Folge leisten, oder gibt es andere Möglichkeiten? Ist nämlich für mich eine Menge Geld.
    Gruß Nelly

  • Der Vermieter darf die Miete bspw. nach einer Modernisierung anheben. Auch ist es möglich, auf die vergleichbare Ortsmiete anzuheben. Die Anhebung auf die ortsübliche Miete geschieht aber nicht einseitig durch den Vermieter sondern auch durch Zustimmung durch den Mieter. Die Miete darf zudem nur alle 12 Monate auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden und darf 20% in drei Jahren nicht von der ursprünglichen Miete übersteigen.

  • Naja, eine Modernisierung war in den letzten jahren nicht durchgeführt worden. Und habe ich leider keine Ahnung, wie die ortsüblichen Mieten hier sind. Wo kann man das denn in Erfahrung bringen?
    Die 20% hat die Mieterhöhung noch nicht erreicht und in den vier Jahren, in denen ich hier jetzt wohne, wurde auch noch nie die Miete erhöht. Mir gehts ja auch eher um den Termin der Erhöhung. Ist halt so kurzfristig. Gibts da irgendwelche Regelungen?
    Gruß Nelly

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