Betriebskostenabrechnung - Allgemeinstrom & Hausmeisterkosten

  • Schönen guten Morgen!

    Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und man mir weiterhelfen kann.

    Ich wohne mit meiner Freundin seit 1.10.15 in einer Mietwohnung.

    Letztes jahr haben wir für den Zeitraum 10.15-1.16 ca. 100€ Nachzahlen müssen.

    Erklärt wurde uns das damit, dass wir unglücklich in die Heizperiode gekommen sind, über das Jahr aber noch keine Vorausleistungen bezahlt haben.

    Jetzt kam die Abrechnung für 2016.

    Nachzahlen sollen wir jetzt knapp 500€, was uns beide ziemlich überrascht hat.

    Was besonders überraschend ist, sind sowohl die kosten für "Allgemeinstrom" und "Hausmeisterkosten".

    Anbei habe ich die Aufstellung mitgegeben.

    Wo jetzt ich jetzt ratlos bin ist bei dem Strom.

    Das Haus hat insges. 3 Etagen+Keller, im Keller stehen Waschmaschinen, welche einen Münzautomaten haben.

    Je Etage sind 3 Lampen angebracht, welche über einen Zeitschalter ~3min an bleiben, im Keller sind mehrere Lampen,

    welche nicht Zeitgeschaltet sind.

    Ich frage mich jetzt, ob die Waschmaschienen über den Allgemeinstrom laufen und ob das zulässig ist, wenn bereits ein

    Münzautomat daran sitzt?

    Ich hoffe, damit kann mir schonmal jemand Helfen.

    MfG,

    Mitoe

    Nachzahlung-Screenshot

  • ich frage mich jetzt, ob die Waschmaschienen über den Allgemeinstrom

    Das frage ich mich auch. Aber das kannst du nur vor Ort heraus finden, meine Kristallkugel ist zurzeit in der Inspektion. Das gleiche gilt für die Hausmeisterkosten, ob die berechtigt sind kannst nur du feststellen.

    Du hast das Recht Einblick zu nehmen in die Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung, erst wenn du das gemacht hast, kannst du sehen, ob Fehler vorliegen.

  • Auf wessen Leitung eine W-Maschine angeschlossen ist kann man prüfen. Wenn Waschmaschinen laufen schaltest Du den Stromzähler für Waschmaschinen ab, es müsste nun die Waschmaschine ausgeschaltet sein, sofern diese an der korrekten Stromleitung angeschlossen ist. Läuft die Waschmaschine weiter weißt Du was Sache ist.

  • Das frage ich mich auch. Aber das kannst du nur vor Ort heraus finden, meine Kristallkugel ist zurzeit in der Inspektion. Das gleiche gilt für die Hausmeisterkosten, ob die berechtigt sind kannst nur du feststellen.

    Ich nehm's mal mit Humor...

    Die Frage war eher, ob es zulässig wäre, die Maschine über den Allgemeinstrom laufen zu lassen, wenn bereits ein Münzautomat verbaut ist.

    Prüfen, an welchem Zähler das ganze ist, kann ich so einfach nicht, der Zählerraum kann nur vom Hausmeister betreten werden, der momentan nicht da ist.

    Trotzdem danke für die Antwort(en)!

  • Die Frage war eher, ob es zulässig wäre, die Maschine über den Allgemeinstrom laufen zu lassen, wenn bereits ein Münzautomat verbaut ist.

    Es ist natürlich nicht zulässig. Allgemeinstrom zahlen alle Mieter wogegen bei Waschmaschinenanschluss jeder Mieter seinen eigenen Stromverbrauch zahlt. Das dürfte aber klar sein.

  • Wie bei anderen Gemeinschaftsräumen tragen die Mieter die Heizkosten gemeinsam. Außerdem zählen die Reinigungs-, Strom- und Wartungskosten zu den umlagefähigen Betriebskosten - und das unabhängig von irgendeiner Nutzung. Auch die Wasserkosten dürfen umgelegt werden, wenn sie anders noch nicht erfasst wurden. Anschaffungs- und Reparaturkosten der Einrichtung trägt dagegen der Vermieter. Häufig finden sich auch Münzautomaten. Bei ihnen ist ohne getrennte Strom- und Wasserkostenerfassung festzulegen, was mit den Einnahmen geschieht. Ein Überschuss ist den Mietern auszuzahlen. Die Einnahmen sind im Übrigen nur zur Deckung der laufenden Kosten der Waschküche zu verwenden. Eine zusätzliche Abrechnung der Betriebskosten ist in jedem Fall unzulässig.

  • Muss in dem Fall irgendwo aufgeführt werden, welcher Erlös aus dem Münzautomaten herausgekommen ist und wieviel Wasser durch den speziellen Zähler gelaufen ist ?

    Sowas kann ich auf meiner Abrechnung nirgends finden.

    Einen getrennten Wasserzähler kann ich wohl in der Zuleitung zu den W-masch. sehen, die Strom Zuleitung geht durch Kabelkanal direkt in die Decke, da muss ich dann bei Gelegenheit den Hausmeister mal drauf ansprechen.

    Danke für die Hilfe!

  • Ich habe mir heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale besorgt, eine Verlängerung der Zahlungsfrist und Einsicht in sämtliche Unterlagen bzgl. der Kosten angefragt, bis das jetzt da ist, kann ich nur noch mutmaßen.

    Es bleibt aber immernoch die Frage, ob irgendwo in der Abrechnung ein Punkt "Einnahmen Münzautomat" o.ä. aufgeführt sein müsste, um nachzuvollziehen, was dabei rum gekommen ist?

  • Es ist natürlich nicht zulässig. Allgemeinstrom zahlen alle Mieter wogegen bei Waschmaschinenanschluss jeder Mieter seinen eigenen Stromverbrauch zahlt. Das dürfte aber klar sein.

    Es ist nicht zulässig, dass Waschmaschinenstrom auf den Allgemeinstromzähler läuft, wenn ein, wenn ein Münzautomat vorhanden ist.. Familien mit Kindern dürften erheblich mehr Wäsche waschen als ein Single, es wäre höchst ungerecht, dass ein Single deren Stromverbrauch mit zu begleichen hätte.. Der Erlös der Münzen gehört dem VM, dieser entrichtet i.d.R. diesen Waschmaschinenstrom an den Stromversorger. So läuft das bei uns, und das seit einigen Jahren reibungslos.

  • Ich habe mir heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale besorgt,

    Da hättest du dir genau so gut einen Termin beim Standortpfarrer besorgen können, denn der ist genau so wenig für Mietrecht zuständig wie die Verbraucherzentrale.

  • Da hättest du dir genau so gut einen Termin beim Standortpfarrer besorgen können, denn der ist genau so wenig für Mietrecht zuständig wie die Verbraucherzentrale.

    Nur fürs Protokoll: Ich habe mir einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht von der Verbraucherzentrale besorgt,

    Meine Güte, hier scheint ja echt schlechte Stimmung in der Luft zu liegen...

  • Ich habe mir heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale besorgt, eine Verlängerung der Zahlungsfrist und Einsicht in sämtliche Unterlagen bzgl. der Kosten angefragt, bis das jetzt da ist, kann ich nur noch mutmaßen.

    Es bleibt aber immernoch die Frage, ob irgendwo in der Abrechnung ein Punkt "Einnahmen Münzautomat" o.ä. aufgeführt sein müsste, um nachzuvollziehen, was dabei rum gekommen ist?

    "Wie bei anderen Gemeinschaftsräumen tragen die Mieter die Heizkosten gemeinsam. Außerdem zählen die Reinigungs-, Strom- und Wartungskosten zu den umlagefähigen Betriebskosten - und das unabhängig von irgendeiner Nutzung. Auch die Wasserkosten dürfen umgelegt werden, wenn sie anders noch nicht erfasst wurden. Anschaffungs- und Reparaturkosten der Einrichtung trägt dagegen der Vermieter. Häufig finden sich auch Münzautomaten. Bei ihnen ist ohne getrennte Strom- und Wasserkostenerfassung festzulegen, was mit den Einnahmen geschieht. Ein Überschuss ist den Mietern auszuzahlen. Die Einnahmen sind im Übrigen nur zur Deckung der laufenden Kosten der Waschküche zu verwenden. Eine zusätzliche Abrechnung der Betriebskosten ist in jedem Fall unzulässig"

    Dort steht doch eindeutig "Bei ihnen ist ohne getrennte Strom- und Wasserkostenerfassung festzulegen, was mit den Einnahmen geschieht. Ein Überschuss ist den Mietern auszuzahlen".Wie es bei Dir geregelt ist, wer soll das wissen? Das wird sich doch alles in Deinem Mietvertrag finden. Es handelt sich nämlich um vertragliche Vereinbarungen, wobei gilt: Egal wie, der Vermieter darf mit den Maschinen keinen Gewinn erwirtschaften, sondern nur die Kosten decken, darum geht es. Was für Dich aber gilt, ich wiederhole mich, das steht in Deinem Mietvertrag!

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