Mieterhöhung für den Nachmieter

  • Hallo zusammen,

    ich hätte folgendes Anliegen.

    Mein Vater betreibt eine Werkstatt, diese hat er aus gesundheitlichen gründen nun verkaufen müssen.

    Es hat sich auch sehr schnell ein Nachmieter finden lassen, der die Ausrüstung der Halle kaufen möchte und in der Halle als Nachmieter anfangen will zu arbeiten.

    Nun ist folgendes Probelm aufgetreten. Mein Vater bezahlt eine Miete von 1200€ für die Halle... So war es auch mit dem Vermieter ausgemacht, dass der Nachmieter das weiter so führt. Jetzt wo der Nachmieter denn Mietvertrag unterschreiben wollte, verlangte der Vermieter aufeinmal 3000€ als Miete. Jetzt will der Nachmieter abspringen. Da mein Vater aber nächsten Monat Operiert wird und nicht mehr die Halle betreiben kann, und auch keine Chancen hat die ganze Ausrüstung wo anders unter zu bringen ( da der Nachmieter, die Ausrüstung nur mit der Halle als (Nachmieter) kaufen will )

    Um Fragen vor ab zu klären die Ausrüstung gehört meinen Vater dazu gehören 4 Hebebühnen Plus komplette KFZ Werkstatt Ausrüstung mit Spezialwerkzeug und allem drum und dran.

    Nur die Halle wird gemietet. Nun will der Vermieter vom Nachmieter mehr als dass Doppelte der Miete haben.

    Meine Frage ist jetzt, darf der Vermieter überhaupt so viel mehr Miete verlangen als davor trotz vereinbarung ( nicht Schrifftlich).

    Freundliche Grüße

  • Meine Frage ist jetzt, darf der Vermieter überhaupt so viel mehr Miete verlangen als davor trotz vereinbarung ( nicht Schrifftlich

    Das beweist wieder mal mehr wie leicht man ohne "schriftlich" reinfallen kann. Zudem gibt man einem leicht die Möglichkeit diese Situation auszunutzen selbst wenn er zuvor noch keine dummen Gedanken hatte. Ob die doppelte Mietzahlung unrechtmäßig ist kann ich nicht sagen. Der VM nutzt Eure Lage wahrscheinlich reichlich aus.

  • Einmal schreibst Du verkaufen und dann wieder vermieten. Was denn nun?

    Davon abgesehen geht es um einen Vertrag über Gewerbe-, nicht Wohnräume.

    Da ist alles völlig frei verhandelbar. Das Mietrecht greift in dem Fall so gut wie gar nicht.

  • anitari

    Die Ausrüstung, sprich Hebebühnen wie Werkzeug und spezial Werkzeug gehören uns. Die Halle gehört den Vermieter. Die Ausrüstung haben wir an die Nachmieter verkauft. Dieser wollte die Halle einfach weiter mieten, damit er nicht alles ausbauen muss, zumal schon ein fester Kundenzweig vorhanden ist.

    Steht aber auch oben. Der Vermieter meinte er könne alles so belaßen und Zahlt die Miete so normal weiter...

  • Meine Frage ist jetzt, darf der Vermieter überhaupt so viel mehr Miete verlangen als davor trotz vereinbarung ( nicht Schrifftlich).

    Woher kennst du die mündliche Vereinbarung? Vom hörensagen, oder warst du dabei, bzw. wer war noch anwesend? Grundsätzlich ist die Miete bei Gewerbemietverträgen reine Verhandlungssache.

    Jetzt will der Nachmieter abspringen.

    Verständlich, aber auch hier die Frage, habt ihr einen schriftlichen Kaufvertrag über die Gegenstände, oder ist das auch nur mündlich vereinbart?

    Der Verkauf von Gegenständen hat jedenfalls nichts mit dem Mietvertrag zu tun, solange das nicht anders vereinbart wurde. Auch die Frage der Durchsetzbarkeit von evtl. berechtigten Forderungen steht übrigens noch auf einem ganz anderen Blatt.

  • Hallo,

    kurzum, der Vermieter darf, wenn er es kann und sich ein Mieter findet der bereit ist dafür zu zahlen.

    Allerdings kann und darf der Vermieter auch verlangen, dass alles was noch euch gehört an Ausrüstung und Werkzeugen von euch entfernt wird.

    Eine Verpflichtung dass der Nachmieter hier Ablöse leistet oder durch Kauf ersteht, gibt es nicht.

    Gruß

    BHShuber