Verjährung Schluss-Abrechnung nach Kündigung

  • Wunderschönen guten Tag,

    vor über 1 Jahr musste ich nach über 12 Jahren aus meiner alten Wohnung ausziehen, nachdem mein bis dato Vermieter unter dem Vorwand mich als Mieter zu behalten die Wohnung verkauft hat. Der neue Vermieter hat mir die Wohnung natürlich umgehend wegen Eigenbedarf gekündigt. Nach Ablauf meiner Kündigungsfrist wurde die Wohnung übergeben, existierende Mängel notiert und mit Unterschrift bestätigt.

    Nun zu meinem Problem: Bis heute habe ich keinerlei Schluss-Abrechnung (Beseitigung der Mängel, Nebenkosten, Rest-Kaution) erhalten. Wie sieht das in so einem Fall aus? Kann das verjähren? Hab ich nun schlicht und ergreifend Pech gehabt oder soll ich anmahnen? Falls ich noch anmahnen kann, inwieweit habe ich das Recht eine wirklich DETAILLIERTE Abrechnung zu verlangen?

    Liebe Grüße,

    FrauWunderland

  • Wie sieht das in so einem Fall aus? Kann das verjähren?

    Um zu antworten, muss man zuerst wissen, von wann bis wann die Abrechnungsperiode läuft. Sehr oft ist es das Kalenderjahr, es kann aber auch jeder andere Zeitraum von 12 Monaten sein.

    Und ja, wann endete der Mietvertrag?

  • Wann war Vertragsende bzw. Rückgabe der Wohnung?

    Wie ist der Abrechnungszeitraum?

    Danach richtet es sich bis wann der Vermieter Zeit hat die NK-Abrechnung zu erstellen und zuzuschicken, falls er eine Nachzahlung geltend machen will.

    Die Kaution darf der VM zunächst bis 6 Monate nach Mietende einbehalten.

  • Hallöchen,

    da hab ich mich etwas unklar ausgedrückt. Der einleitende Satz hat's eigentlich beinhaltet. Vor über 1 Jahr. Mitte September 2016 bin ich ausgezogen. Und habe seitdem rein gar nichts mehr vom Vermieter gehört.

    LG, Eva

  • Entschuldigung, ich kenn mich damit nunmal leider nicht aus. Sonst würde ich hier nicht nachfragen müssen. Wusste nicht, dass ich's mit 'nem unfreundlichen Vollprofi zu tun habe... Schade, dass man hier so behandelt wird. Den exakten Abrechnungszeitraum weiß ich nicht aus'm Kopf, da müsste ich meine Unterlagen rauskramen und da hab ich grade keine Lust zu. Wochenende und so. ;)

    Verwertbare Daten:

    Ab Dezember 2015 (!) hatte ich einen jungen Herren als neuen Wohnungseigentümer/Vermieter. Gekündigt wurde ich auch ab diesem Zeitpunkt, dann hatte ich 9 Monate Kündigungsfrist mit ca. 2 Wochen "Kulanz", letztendliches Mietende war daraufhin Mitte September 2016. Und während dieser Zeit habe ich REIN GAR NICHTS erhalten. Reicht das erst mal als Info? Müsste dann wohl auch der Abrechnungszeitraum sein. Allerdings nicht auf den Tag genau, ich entschuldige mich nochmal vielmals...

  • Zur Abrechnungsperiode: War immer ein Kalenderjahr.

    Dann hat der Vermieter noch Zeit bis zum 31.12.2017 eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Danach ist für den Vermieter der Zug abgefahren oder genauer gesagt verfristet. Gäbe es eine Gutschrift für den Mieter, dann kann diese noch bis zur Verjährung von 3 Jahren gefordert werden.

    Um aber keine schlafende Hunde zu wecken sollte man diese Forderung nach einer Betriebskostenabrechnung erst in 2018 stellen, damit eine mögliche Nachzahlung nicht mehr zum Tragen kommt, aber eine Gutschrift gezahlt werden muss.

  • Ein ganz, ganz liebes Dankeschön für diese hilfreiche Antwort! :) Eine klitzekleine Frage hätte ich noch: Auf welche gesetzliche Grundlage könnte ich mich diesbezüglich berufen?

    Liebe Grüße & 'nen ruhigen Rest-Sonntag wünsch ich noch