Muss Vermieter dem Einzug des Ehepartners des Untermieters zustimmen?

  • Guten Tag,

    ich würde gerne wissen, ob ich als Untermieterin dazu verpflichtet bin, dem Vermieter zu melden, dass meine Ehepartner in die Wohnung meiner Mitbewohnerin und mir eingezogen ist? Falls ja, weiß jemand ob der Vermieter diesen Antrag ablehnen darf?

    Ich weiß, dass man als Hauptmieter das Recht hat, den Ehegatten in die gemeinsame Wohnung einziehen zu lassen, aber zu dem Sachverhalt als Untermieterin habe ich keine Informationen gefunden.

    In unserem Falle hat die Wohnung drei Zimmer, in denen meine Mitbewohnerin, ihre Tochter und ich wohnen. Mein Mann soll gemeinsam mit mir in mein Zimmer ziehen.

    Hat jemand eine Ahnung, was die Rechtslage dazu ist?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Für sog. Untermietverhältnisse gilt dasselbe Mietrecht wie für alle anderen Mietverhältnisse auch.

    Der Zuzug von Ehepartnern bedarf keiner Genehmigung des Vermieters. Er muß lediglich informiert werden.

    Du mußt also deinen Vermieter, das ist der Hauptmieter, über den Zuzug informieren.

    Soweit alles ganz "normal".

    Dein Vermieter, der Hauptmieter, allerdings muß bei seinem Vermieter die Genehmigung zum Zuzug einer weiteren Person einholen. Denn dein Ehemann ist ja kein naher Familienangehöriger deines Vermieters.

    Das ist aber nicht dein Problem. Könnte aber eins werden wenn der Vermieter deines Vermieters nicht zustimmt oder, noch schlimmer, der gar nichts von der Untervermietung der ganzen Wohnung (?) weiß.

  • Hallo,

    ich sehe da zu den Ausführungen von Anitari ein weiteres Problem, in der Form der Überbelegung.

    Nach den Ausführungen würden 3 Erwachsene und eine Tochter wohl eine 3 Zimmerwohnung belegen, nun kommt es auf die Größe der Wohnung an und als Vermieter würde ich mir schon Gedanken machen wohin hier die Reise geht.

    Gruß

    BHShuber