Umfangreiche Arbeiten zur Modernisierung der Heizung - Mietminderung möglich?

  • Hallo zusammen,

    in unserem Haus waren bislang alle Wohnungen mit einer eigenen Gastherme ausgestattet. Im August wurden wir informiert, dass die Heizung modernisiert und eine Zentralheizung eingebaut werden soll.

    Diese Arbeiten sind am 04. Oktober gestartet und laufen seitdem. Es gibt entsprechenden Lärm und jede Menge Staub, vor allem im Keller sowie im Treppenhaus. In unserer Wohnung wurden zwei Tage lang umfangreiche Arbeiten durchgeführt, um den Anschluss an die neue Zentralheizung zu legen. Dabei hat sich jede Menge Staub gebildet, wir mussten sämtliche Möbel entstauben und die gesamte Wohnung wischen, um sie wieder herzurichten. Flur, Küche und Bad mussten sogar dreimal gewischt werden... Aktuell sind noch einige Restarbeiten notwendig (Verputzen, Austausch von Fließen).

    Ich habe letzte Woche einmal Kontakt zur Hausverwaltung aufgenommen, um zu erfragen, wer sich in dem Fall um die Reinigung (insbesondere von Keller und Treppenhaus) kümmert. Uns wurde zugesagt, dass nach Abschluss aller Arbeiten alles gereinigt wird, auch unsere Wohnung. Diese haben wir aber wie beschrieben bereits gereinigt, da sie wenig wohnlich war und wir ja nicht ewig warten können.

    Meine Frage ist nun, ob in so einem Fall eine Mietkürzung angemessen ist und wie ich vorgehen muss. Die Miete wird zum Monatsanfang immer per Lastschrift eingezogen. Ich würde der Hausverwaltung nun schriftlich mitteilen, dass ich die Miete zunächst unter Vorbehalt bezahlen und mir eine Minderung vorbehalte.

    Gibt es weitere Tipps? An wen kann ich mich wenden für fachlichen Rat ohne gleich einen Anwalt hinzuziehen?

  • Ich würde der Hausverwaltung nun schriftlich mitteilen, dass ich die Miete zunächst unter Vorbehalt bezahlen und mir eine Minderung vorbehalte.


    Gibt es weitere Tipps? An wen kann ich mich wenden für fachlichen Rat ohne gleich einen Anwalt hinzuziehen?

    Miete unter Vorbehalt bezahlen wäre in Ordnung,viel Minderung wird es in Deinem Fall ohnehin nicht sein. Mit "Vorbehalt" hast Du auch nicht das Risiko zu viel an Minderung einzubehalten, Du kannst Dich über die Minderung richtig informieren. In Internet nach entsprechenden Tabellen googeln.

    Fachlichen, verbindlichen Rat kann und darf Dir nur ein Fachmann geben, nämlich ein Anwalt/Rechtsberater.

  • Das heisst, ich kann nichts machen und muss alles so hinnehmen, wie es ist?

    Hallo,

    und ob du was machen kannst, du kannst kündigen und ausziehen, diese Option steht dir frei.

    In Bezug auf das Thema würde ich sagen nein, nimm es hin und freu dich auf die neue Heizung.

    Gruß

    BHSHuber

  • Miete unter Vorbehalt bezahlen wäre in Ordnung,viel Minderung wird es in Deinem Fall ohnehin nicht sein. Mit "Vorbehalt" hast Du auch nicht das Risiko zu viel an Minderung einzubehalten, Du kannst Dich über die Minderung richtig informieren. In Internet nach entsprechenden Tabellen googeln.

    Fachlichen, verbindlichen Rat kann und darf Dir nur ein Fachmann geben, nämlich ein Anwalt/Rechtsberater.

    Hallo,

    aha, soso.

    Bei ordnungsgemäß angekündigter energetischen Sanierung erübrigt es sich, überhaupt darüber nachzudenken, da stellt sich nun die Frage unter welchem berechtigtem Vorbehalt dürfte denn ein Mieter in diesem Fall unter angekündigtem Vorbehalt von was die Mietzahlung deklarieren?

    Jede weitere Äusserung erübrigt sich.

    Gruß

    BHShuber

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