Kosten Hausmeister, Hausreinigung, Grünpflege

  • Hallo liebes Forum,

    letzte Woche bekamen wir die Betriebskostenabrechnung 2016. Insgesamt wundert uns, dass wir ca. 100 € nachzahlen müssen, in 2015 haben wir noch über 250 € zurück bekommen. Diesen Kostensprung halten wir für unplausibel. Konkret zweifeln wir folgende Punkte an und hoffen, dass die Schwarmintelligenz des Forums hier Klarheit bringen kann:

    1) In der Betriebskostenabrechnung sind Hausmeister, Hausreinigung und Grünpflege separat berechnet. Kann das sein? Wird hier versucht, dreifach für den Hausmeister abzurechnen?

    2) Die Kosten für die Grünpflege sind im Vergleich zu 2015 von ca. 1,00 € pro Monat auf ca. 9,00 € pro Monat gestiegen. Wie kann das sein?

    3) Es ist neuerdings eine Position "Wartung Dach" abgerechnet. Ist das üblich? Wir bezahlen ja nicht dafür, dass der Vermieter sein Gebäude instandhält, das sollte doch über die monatliche Miete abgegolten sein.

    4) Wie hoch sind übliche Hausmeisterkosten? Es werden ca. 17 € pro Monat berechnet, Hausreinigung ca. 19 € pro Monat.

    Beste Grüße!

  • Da hier niemand eine Glaskugel besitzt, in der man die Abrechnungen überprüfen kann, solltet ihr euch beim Vermieter oder der Hausverwaltung die Unterlagen, die zu dieser Abrechnung geführt haben, zeigen lassen. Und bitte vergesst die "üblichen Hausmeisterkosten", das bringt nichts, denn was üblich ist, hängt immer von der Immobilie ab.

    Und wenn demnächst die "Wartung Dach(rinne)" in der Abrechnung auftaucht, dann sind diese Kosten auch Betriebskosten.

  • Nach Einsicht in die Belege gibt es nun neue Erkenntnisse:

    Die Höhe des Allgemeinstroms ist 2016 mysteriöserweise sprunghaft gestiegen: von ca. 300 kWh pro Jahr in den Jahren 2013-2015 auf 2000 kWh in 2016...Da kann doch was nicht stimmen? Desweiteren hat der Vermieter den teuren Grundversorger für den Allgemeinstrom. Kann man den Vermieter auffordern einen günstigen Anbieter zu nehmen?

    Der Hausmeister wurde begründet mit "Erledigung von Reparatur und Instandhaltungsarbeiten" sowie "Überwachung von Fremdfirmen und des Objekts". Ist sowas umlegbar?

  • Nach Einsicht in die Belege gibt es nun neue Erkenntnisse:

    Die Höhe des Allgemeinstroms ist 2016 mysteriöserweise sprunghaft gestiegen: von ca. 300 kWh pro Jahr in den Jahren 2013-2015 auf 2000 kWh in 2016...Da kann doch was nicht stimmen? Desweiteren hat der Vermieter den teuren Grundversorger für den Allgemeinstrom. Kann man den Vermieter auffordern einen günstigen Anbieter zu nehmen?

    Der Hausmeister wurde begründet mit "Erledigung von Reparatur und Instandhaltungsarbeiten" sowie "Überwachung von Fremdfirmen und des Objekts". Ist sowas umlegbar?

    Wurde evtl. der Allgemeinstrom von Handwerkern genutzt? Das könnte den Mehrverbrauch erklären. I.d.R. gibt es auch einen Hausmeistervertrag in dem alle Arbeiten aufgeführt sein sollten. Reparaturen und Instandhaltungen sind nur in sehr geringem Maß zu erledigen, z.B. Glühbirnen ersetzen, Schlüssel gängig machen etc. und sonst übliche Hausmeistertätigkeiten sind eben Treppenhausreinigung und Gartenarbeiten wie Rasen mähen. Lasst Euch die unterlagen zeigen, darauf habt Ihr ein Recht.

  • Desweiteren hat der Vermieter den teuren Grundversorger für den Allgemeinstrom. Kann man den Vermieter auffordern einen günstigen Anbieter zu nehmen?

    Hallo,

    das kommt darauf an.

    Ist die Wohnung bzw. die Mietsache Bestandteil einer WEG kann das der Vermieter nicht alleine entscheiden, das wird im Zuge eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft beschlossen.

    Ansonsten unterliegt der Vermieter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

    Gruß

    BHShuber

  • Wurde evtl. der Allgemeinstrom von Handwerkern genutzt?

    übliche Hausmeistertätigkeiten sind eben Treppenhausreinigung und Gartenarbeiten

    Ja die haben hier in fast jeder Wohnung die Fenster renoviert. Aber das sind doch keine umlegbaren Allgemeinstromkosten auf alle Mieter, wenn die Handwerker beauftragen für Instandhaltungsmaßnahmen.

    Hausreinigung und Gartenarbeiten sind ja nochmal gesondert in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt und es gibt gesonderte Rechnungsunterlagen hierfür. Die Position "Hausmeister" ist fast genauso hoch wie die Position "Hausreinigung", also so gering kann das nicht sein, was der Hausmeister über die Grünpflege und Hausreinigung hinaus an Arbeiten erledigt.

    Ist die Wohnung bzw. die Mietsache Bestandteil einer WEG kann das der Vermieter nicht alleine entscheiden, das wird im Zuge eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft beschlossen.

    Ansonsten unterliegt der Vermieter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

    Das Haus gehört einer UG, also Unternehmergesellschaft.

    Tatsächlich glaube ich nicht, dass hier wirtschaftlich gehandelt wird. Grünpflege, Hausreinigung und Hausmeister werden von ein und der selben Person erledigt und diese ist bei der selben Immobiliengesellschaft angestellt, die die Hausverwaltung übernimmt. Anhand der Belege kann man sehen, dass die Hausreinigungsfirma des vorherigen Vermieters günstiger war, als die derzeitige Hausreinigung kostet.

  • Ja die haben hier in fast jeder Wohnung die Fenster renoviert. Aber das sind doch keine umlegbaren Allgemeinstromkosten auf alle Mieter, wenn die Handwerker beauftragen für Instandhaltungsmaßnahmen.

    Stimmt! Diese Stromkosten für die Handwerker müsst Ihr nicht begleichen, es müsste korrekterweise ein Abzug der Kosten erfolgen. Den Vermieter mal darauf ansprechen. Auch sonst, was der Mieter zu bezahlen hat darf er auch auf die Richtigkeit hin prüfen.

  • Kleines Paulchen heize mal dieser Anja richtig ein, du kannst das wie sonst niemand.

    Du meinst, dass ich Deinem Zwang nach Aufmerksamkeit genügen soll? Mache ich doch gerne. Nur dass Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht erkennst, dass Du Dich einfach nur lächerlich machst. Jeden Tag, von früh bis spät, in allen Foren.....wie sonst niemand.

  • Paulchen, Paulchen, gestern bist du aus einem anderen Forum rausgeflogen, ließ ich mir sagen. Hier passiert dir derartiges nicht, hier hast du deine Clique die dich unterstützt. Freut mich.

  • Paulchen, Paulchen, gestern bist du aus einem anderen Forum rausgeflogen, ließ ich mir sagen.

    Erneut, wie einfach ALLES was Du kranke Person von Dir gibst, nur in Deinem kranken Geiste erfundene Geschichten zur Konfliktbewältigung. Wann und wo soll das geschehen sein. Also, ich erwarte eine Antwort von Dir. Ansonsten bist Du, immer noch, ein kranker Spinner.....eben Lügen-Anja! Also?

  • Oh man der Vermieter beharrt auch nach meinem Widerspruch weiterhin darauf, dass ich den Hausmeister und den Allgemeinstrom zahlen soll. Was tun? juristischen Beistand aufsuchen?

    zur Erinnerung: die Position Hausmeister ist in den Abrechnungsbelegen pauschal als "Hausmeister" abgerechnet; keine Aussagen zu seinen Tätigkeiten. Auf Nachfrage hieß es zu seinen Aufgaben: Instandhaltung, kleine Reparaturen, Kontrolle von Handwerkerfirmen.

    Der Allgemeinstrom (kWh) ist fast 10-fach gestiegen, der Vermieter kann aber nicht begründen warum. Allgemeinstrom, also die Beleuchtungskosten für die allen Mietern offenen Flächen, kann es ja nicht sein...

  • Sollte der Hausmeister tatsächlich kleinere Reparaturen und Instandhaltungen ausführen, dann sind diese Kosten nicht umlegbar, genau so sieht es mit dem Allgemeinstrom aus, da ist die Kostenexplosion alleine vom Vermieter zu bezahlen.

    Der Weg zum Anwalt wäre angebracht, kostet aber mehr als eingespart werden könnte. Hier bietet sich die Mitgliedschaft in einem Mieterverein an, überschaubare Kosten und bei solch einem Vermieter sicherlich gut angelegtes Geld.

  • Instandhaltungenund Reparaturen sind nicht auf Mieter umlegbar, allerdiings gab es eine Erhöhung des Mindestlohns, sollte der HM diesen erhalten.Das wird zwar keine Kostenexplosion ausösen, die Kosten aber dennoch erhöhen.

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