Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Formulierung in meinem Untermietvertrag bzgl. der Abrechnung von Betriebskosten.
Grund ist die Erhebung einer Heizkostennachzahlung durch den (Haupt-)Vermieter.
Die Formulierung ist:
ZitatAlles anzeigen1.
Die Nettomiete beträgt monatlich EUR.....X€…,
in Worten ..............X.........................
(darin enthalten: Kaltmiete, Nebenkosten, Strom, W-LAN,GEZ, TV-Anschluss)
2.
Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des
Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters
zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst
verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.
3.
Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den
Vorschriften des Hauptmietvertrages.
Nun liegt mir der Hauptmietvertrag nicht vor aber handelt es sich hierbei um Abrechnung über Vorauszahlung, denn diesen Eindruck bekomme ich von der Formulierung in Unterpunkt 3. Gleichzeitig sind die Formulierungen in Punkt 1 und 2 sehr vage. Hängt es letztendlich von der Formulierung im Hauptmietvertrag ab?
Worauf das ganze natürlich abzielt, ist die Frage, ob die Untervermieterin die Nachzahlungen auf mich abwälzen kann.
Vielen Dank und beste Grüße!
Edit: Was ich vielleicht noch hinzufügen sollte, ist, dass die Nachzahlungen nicht durch eine Betriebskostenerhöhung sondern durch "unerwartet hohen Verbrauch" zustande kommen.