Frage bzgl. Formulierung in Betriebskostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Formulierung in meinem Untermietvertrag bzgl. der Abrechnung von Betriebskosten.

    Grund ist die Erhebung einer Heizkostennachzahlung durch den (Haupt-)Vermieter.


    Die Formulierung ist:



    Nun liegt mir der Hauptmietvertrag nicht vor aber handelt es sich hierbei um Abrechnung über Vorauszahlung, denn diesen Eindruck bekomme ich von der Formulierung in Unterpunkt 3. Gleichzeitig sind die Formulierungen in Punkt 1 und 2 sehr vage. Hängt es letztendlich von der Formulierung im Hauptmietvertrag ab?


    Worauf das ganze natürlich abzielt, ist die Frage, ob die Untervermieterin die Nachzahlungen auf mich abwälzen kann.


    Vielen Dank und beste Grüße!


    Edit: Was ich vielleicht noch hinzufügen sollte, ist, dass die Nachzahlungen nicht durch eine Betriebskostenerhöhung sondern durch "unerwartet hohen Verbrauch" zustande kommen.

  • Gibt es in diesem Vertrag auch eine Vereinbarung das der sog. Untermieter überhaupt Nebenkostenzahlen muß?


    1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR.....X€…,

    in Worten ..............X.........................

    (darin enthalten: Kaltmiete, Nebenkosten, Strom, W-LAN,GEZ, TV-Anschluss)


    Das ist aus meiner Sicht eine Inklusiv-/Pauschalmiete mit deren Zahlung alles, auch die NK, abgegolten ist.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari ()

  • Eine Heizkostennachzahlung kann nur gefordert werden, wenn die entsprechende Abrechnung des Dienstleisters (techem, ISTA, Brunata) etc. vorliegt

  • anitari Das ist alles, was in dem Vertrag steht (in Bezug auf Betriebskosten). Es scheint mir implizit vereinbart, wobei ich nicht weiß, ob so etwas in Mietverträgen zulässig ist.

    Das ist aus meiner Sicht eine Inklusiv-/Pauschalmiete mit deren Zahlung alles, auch die NK, abgegolten ist.

    Den Eindruck bekomme ich nämlich auch.


    Köbes Ich habe eine Abrechnung erhalten und die für mich entstehenden Kosten sind nachvollziehbar aufgeschlüsselt.