Forderung der Wohnungsgesellschaft rechtens

  • Hallo Forum,

    ich benötige bitte eine Aussage von Euch wie ich mich nun in meinem Fall verhalten soll. Ich habe vorab versucht einen ähnlichen Fall hier im Forum zu finden aber leider nichts gefunden. Sollte es dennoch ein Doppelposting bitte ich dies zu entschuldigen…und nun zum Fallbeispiel.

    Am 10.07.2009 erhielt ich ein Schreiben meiner Wohnungsgesellschaft in dem die Wohnungsgesellschaft Nebenkosten für Müllgebühren nachfordert. Die Wohnungsgesellschaft hat bei der Stadt eine Reduzierung der Müllbehälter beantragt. Nach einer Analyse/Kontrolle der Stadt vor Ort wurde dann festgestellt, dass die Müllbehälter durch die Stadt nicht abgeholt wurden und die Stadt hat eine Nachforderung gestellt. Diese Nachforderung legt nun die Wohnungsgesellschaft auf die Mieter um und hat eine Anfechtungsklage gegen die Stadt erhoben. Sollte die Wohnungsgesellschaft die Klage gewinnen sollen die Nebenkosten wieder an die Mieter zurückerstattet werden. Noch zur Info: Ende des Mietverhältnisses war der 31.08.2008

    Folgendes habe ich bisher unternommen:

    Widerspruch gegen die Forderung in schriftlicher Form bei der Wohnungsgesellschaft eingelegt denn ich bin keine Bank und kann ja nichts dafür wenn die Reduzierung der Müllbehälter nicht durch die Wohnungsgesellschaft geprüft wird. Schließlich zahlte ich ja auch einen Hausmeister der so was prüfen kann.

    Danach kam eine Mahnung und ich habe ein Anwaltstelefon kontaktiert. Nach Aussage des Anwaltes habe die Wohnungsgesellschaft das Recht die Nebenkosten (Müllgebühren für 2008) einzufordern. Diese Summe habe ich dann auch überwiesen und dachte ich habe nun Ruhe. Weit gefehlt denn am 11.06.2010 habe ich Post von einem Anwalt bekommen der nun die die noch fehlenden Nebenkosten/Müllgebühren aus 2006 und 2007 einforderte. Ich habe dann nochmals das Anwaltstelefon angerufen um mich dort zu erkundigen und die Aussage lautet „nichts unternehmen die Forderung sei nicht berechtigt“.

    Gestern erhielt ich nun ein gerichtliches Mahnverfahren vom Amtsgericht und bin nun total verunsichert ob die Forderungen der Nebenkosten/Mühlgebühren nicht doch rechtes sind bzw. wie ich mich nun verhalten soll. Ich fühle mich von der Wohnungsgesellschaft etwas verarscht und würde gerne gegen das Mahnverfahren Widerspruch einlegen. Vielleicht kann mir ja hier jemand sagen ob dies der richtige Weg ist bzw. Tipps geben damit dies endlich ein Ende hat. Vielen Dank, Grüße Stefan

  • Ein Ende wird die Angelegenheit erst dann haben, wenn Sie die Forderungen Ihres Exvermieters nachgekommen sind. Sie haben Müll produziert und den muss nun mal jeder Mieter bezahlen.

    Auch wenn es zu Irritationen bei der Berechnung gekommen ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass Ihr Exvermieter die Kosten umlegen konnte, wenn auch mit Verzögerung.

    Aber das wird Ihnen das Gericht besser erkären können, wenn Sie dem Mahnbescheid widersprechen.