Waghalsige Elektrik und warmes Wasser im Spülkasten

  • Hallo dies ist mein erster Beitrag hier im Forum und hoffe hier ein wenig Hilfe bei meinen Fragen zu finden.


    Ich bin vor einigen Wochen mit meiner Freundin und unser gemeinsamen dreijährigen Tochter in eine Altbauwohnung gezogen.

    Ich verlauf der letzten Wochen sind uns einige gravierende Mängel auf gefallen. Das erste ist das, dass Wasser in unserem Toiletten Spülkasten wohl Warmwasser ist was natürlich kostet. Weiter hin ist das auch der selbe Fall beim Kaltwasser Zulauf in der Küche für die Waschmaschine. In der Küche sehe ich da nicht so ein großes Problem man kann es ja einfach an den Zulauf der Spüle anschließen un somit hätte ich dann kaltes Wasser in der Maschine. Bei dem Wasser im Spülkasten würde uns der Vermieter geldlich entgegen kommen. Wie viel würde sich dann zeigen er sagte etwas von 10 Euro.


    Das eigentliche Problem ist die Elektrik in der Wohnung. Wir haben 3 "Badezimmer" im ersten gibt es eine Wanne, ein Klo und ein Waschbecken. Im zweiten nur ein Klo und ein kleines Waschbecken und im dritten nur eine Dusche. Allerdings befindet sich hier auch der Verteilerkasten. Dieser Kasten ist mehr als Chaotisch ich werde noch ein paar Bilder Anhängen. Nun ist es so das wir keinen FI in diesem Kasten haben. Weiter hin sind in der Küche 3 Steckdosen die alle vom Stromzweig für den Herd abzugehen scheinen. Was dann dazu führt das sobald ein gerät an ist ich dort kein zweites anschalten kann weil sonst die gesamte Wohnung tot ist.


    Bei der ersten Besichtigung der Wohnung fragte ich den Verwalter, nicht den Vermieter, nach dem Sicherungskasten und dieser sagte mir das der Vermieter da dann noch mal rann muss und das auch tut. Nun ja dem war dann wohl nicht so.


    Meine eigentliche Frage ist jetzt nun was kann ich tun. Wir haben dem Vermieter eine Liste mit den Mängeln zukommen lassen und heute hatten wir ein Telefonat in dem er nicht bereit war irgend was an den aufgeführten Mängel zu ändern.


    Habe ich rechtliche Handhabe bzw. kann ich einfach selber einen Elektriker rufen der mir einen Kostenvoranschlag macht und dann zum Vermieter gehen mit der Aussage das das gemacht werden muss?


    Bei der Begehung der Wohnung haben wir im übrigen nicht daran gedacht zuspülen und zu schauen ob das Wasser wirklich kalt ist. das selbe natürlich in der Küche. Kann ich da vom Vermieter verlangen das er das Richten lässt auch wenn er dazu das Badezimmer neu machen muss?


    Es gibt noch weitere Mängel aber mit denen kann ich leben und die waren auch schon bei der Besichtigung bekannt und sind mir eigentlich egal.

  • Hallo,


    der Mieter hat ein Anrecht auf die Mangelfreiheit der gemieteten Wohnung, Warmwasserzulauf in den Spülkasten und Waschmaschine gehört durchaus zu den nichthinnehmbaren Mängeln.


    Der Mieter kann oder muss davon ausgehen, dass die Leitungen richtig angeschlossen sind.


    Was du genau mit dem Stromkasten meinst kann ich nicht nachvollziehen, meines Erachtens sieht der ok aus, bin kein Elektriker also möchte ich hierzu keine Meinung abgeben.


    Nun, man zeige die Mängel beim Vermieter an und fordere ihn auf diese zu beheben, je nachdem wie dieser reagiert bestimmt dann die weiteren Schritte.


    Gruß

    BHShuber

  • Danke für deine Antwort BHShuber, was wären denn weitere Schritte der Vermieter ist der Meinung das das alles so Ok ist und das sei seit 30 Jahren so und wenn mir das nicht passt solle ich ausziehen. Was allerdings auch nicht so einfach geht da in dem Vertrag eine mindest Mietzeit von 2 Jahren fest gemacht ist.

  • Danke für deine Antwort BHShuber, was wären denn weitere Schritte der Vermieter ist der Meinung das das alles so Ok ist und das sei seit 30 Jahren so und wenn mir das nicht passt solle ich ausziehen. Was allerdings auch nicht so einfach geht da in dem Vertrag eine mindest Mietzeit von 2 Jahren fest gemacht ist.

    Ich nehme an die von dir benannte Mindestmietzeit betrifft einen gegenseitigen Kündigungsverzicht von 2 Jahren. Auch innerhalb dieser Zeit können Vermieter wie auch Mieter eine fristlose Kündigung aussprechen sofern ein entsprechender Grund dafür vorliegen würde.


    Der Mieter hat ein Recht auf eine sichere Elektroinstallation. Ob dem so ist kann ja nur ein Fachmann feststellen.

    Meine eigentliche Frage ist jetzt nun was kann ich tun. Wir haben dem Vermieter eine Liste mit den Mängeln zukommen lassen und heute hatten wir ein Telefonat in dem er nicht bereit war irgend was an den aufgeführten Mängel zu ändern

    Ein Telefongespräch ist leider kein Beweis für seine Ablehnung in dieser Angelegenheit. Setze dem Vermieter schriftlich -nachweisbar- eine Frist für die Behebung dieses Mangels, sollte er diese Frist ohne jegliche Beantwortung verstreichen lassen, erst dann kannst du selbst tätig werden, sollte diese Sache nicht dringend sein, was ich voraussetze. Wäre nämlich Gefahr in Verzug sähe es anders aus.

  • Danke für deine Antwort BHShuber, was wären denn weitere Schritte der Vermieter ist der Meinung das das alles so Ok ist und das sei seit 30 Jahren so und wenn mir das nicht passt solle ich ausziehen. Was allerdings auch nicht so einfach geht da in dem Vertrag eine mindest Mietzeit von 2 Jahren fest gemacht ist.

    Hallo,


    dieser Meinung kann er gerne sein, melde diese Mängel nochmal schriftlich an den Vermieter mit zeitgleicher Aufforderung der Beseitiung, passiert hier nichts, dann geh zu einem örtlichen Mieterverein oder einem Juristen, keinesfalls rate ich zu einer Ersatzvornahme durch den Mieter, denn eigenes subjektives Empfinden kann teuer werden, wenn sich dann wie schon so oft herausstellt, dass die ein- oder andere Sache kein Mangel war.


    Ebenso verhält es sich bei der Mietminderung, wenn du dir nicht zu 100% sicher bist, dann frag jemanden der das weis und dich vertritt.


    Gruß

    BHShuber

  • Hallo danke erst einmal für eure Ratschläge. Ich habe ihn die Mängel aufgezählt und als Email und pdf geschickt darauf hin kam ein Telefonat zu Stande in dem er mich eigentlich 20 Minuten angeschrien hat das ich aus ziehen soll und wir keine Freunde werden und er wusste das es mit solchen Leuten wie uns Probleme gibt. Na ja egal, reicht diese Mail als schrift licher Hinweis oder muss ich ihm das noch besser Per Post mit einem Einschreiben und der Frist zu kommen lassen? Wenn ja wie lange muss die Frist sein? sin 4-6 Woche Okey?


    Wie kann ich denn ergründen ob das mit der Elektrik Mängel sind oder nicht? Muss der Vermieter einen Elektriker schicken der das bestätigt oder wie läuft das?

  • Du hast doch mit Beitrag #5 von BHShuber die Antworten bekommen, wie du weiter verfahren sollst. Liest du nicht die Antworten?

    Meine Frage war, ist der Vermieter verpflichtet mit bei einer subjektiven Meinung einen Elektriker zuschicken? Der mir dann bestätigt, oder auch nicht, das es Mängel gibt die behoben werden müssen. Sry für die unklare Aussage.



    Der gesamt zustand hat sich am Wochenende auch noch etwas verändert. Ich wollte eine Deckenlampe im Gästezimmer anschließen, also Sicherungsautomat aus gemacht. Lampe angeschlossen, Sicherungsautomat wieder ein. Es passiert nichts Lampe funktioniert nicht. Also Sicherung wieder aus, Lampe abmontiert Sicherung wieder rein. Knistern im Verteilerkasten und in einer Steckdose im Wohnzimmer.


    Dann habe ich erstmal alles so gelassen und einen Elektriker Notdienst bestellt der kam dann auch machte den Kasten auf und stellte fest das kein Kontakt vernünftig fest gezogen war und alle mehr oder minder Lose an den Sicherungsautomaten hingen. Das einzige was die Kontakte hielt war die Kammschiene die allerdings auch nicht befestigt, sondern nur dran gesteckt war. Weiter hin wurden die Automaten nicht verschraubt, sondern nur an die scheine gesteckt. Diese Umstände führten dazu das beim ein und ausschalten der Sicherung meinerseits, der lose Kontakt aus dem Automaten rutschte und so das Knistern am Widerstand verursachte. Was über kurz oder lang höchstwahrscheinlich einen Kabelbrand verursacht hätte. Lange rede kurzer Sinn, der Monteur stellte eine Rechnung und schreib in die Bemerkungen das die Anlage schnellstmöglich überprüft und modernisiert werden sollte.



    Nun habe ich dem Verwalten bzw. Vermieter eine E-Mail geschrieben. In der ich ihn bitte, dass er mir die ausgelegten Kosten für den Elektriker von meiner nächsten Monatsmiete erlässt. Kann er das ablehnen? Wenn ja was habe ich dann für Möglichkeiten die Kosten von ihm erstattet zu bekommen? Weiterhin habe ich ihn um eine Stellungnahme zu der Bemerkung des Monteurs gebeten. Muss der Vermieter jetzt darauf reagieren?



  • Nun habe ich dem Verwalten bzw. Vermieter eine E-Mail geschrieben. In der ich ihn bitte, dass er mir die ausgelegten Kosten für den Elektriker von meiner nächsten Monatsmiete erlässt. Kann er das ablehnen? Wenn ja was habe ich dann für Möglichkeiten die Kosten von ihm erstattet zu bekommen? Weiterhin habe ich ihn um eine Stellungnahme zu der Bemerkung des Monteurs gebeten. Muss der Vermieter jetzt darauf reagieren?

    Hallo,


    na klar können die das ablehnen. Du hast den Elektriker beauftragt, also musst du ihn bezahlen.


    Gruß

    H H

  • Hallo,


    das habe ich ihm im meinem Beitrag ja bereit geschrieben #2 dass eine Selbstvornahme eher schlecht für ihn ausgehen kann.


    Gruß

    BHShuber

  • Elektriker Notdienst bestellt der

    Ob ein Notdienst nötig war kann man bestreiten. Auf jeden Fall war/ist die Elektrik nach Angaben des Fachmanns reparaturbedürftig. Diesen Mangel hattest Du dem Vermieter bereits mitgeteilt, der darauf nicht einging, beziehungsweise telefonisch eine Mängelbehebung ablehnte. Dieses Telefongespräch kann der Vermieter "vergessen" und es kann von Dir nicht bewiesen werden, dass er den Mangel grundsätzlich ablehnt. Du hättest dem VM für die Behebung eine entsprechende Frist setzen müssen, schriftlich und nachweisbar. Nach dieser Frist bist Du bemächtigt den Mangel selbst auf Kosten des VMs beheben zu lassen. Im Notfall müsste natürlich sofort gehandelt werden.


    Ob der VM die Rechnung für den Elektriker zu begleichen hat kommt u.a. auch auf dessen Aussage an.


    Meine eigentliche Frage ist jetzt nun was kann ich tun. Wir haben dem Vermieter eine Liste mit den Mängeln zukommen lassen und heute hatten wir ein Telefonat in dem er nicht bereit war irgend was an den aufgeführten Mängel zu ändern.

  • Nach nun mehr etwas hin und her hat der Vermieter eingelenkt, die Heizung ist jetzt zusätzlich immer mal wieder am Ausfallen und aber die Elektrik schein nun mehr oder weniger zu funktionieren. In der Küche kann zwar immer noch nur ein Gerät laufen aber das ist auch den alten Aluminiumkabeln zu verschulden und damit kann ich auch leben.

    Die Rechnung für den Handwerker steht immer noch im raum.


    Zitat

    Du hättest dem VM für die Behebung eine entsprechende Frist setzen müssen, schriftlich und nachweisbar.

    Das habe ich getan er hat die Mail mit der Liste sogar beantwortet.


    Würdet ihr es als Notfall interpretieren wenn ihr auf einem Samstag Mittag in 80% Eurer Wohnung keinen Strom mehr habt?

  • Das habe ich getan er hat die Mail mit der Liste sogar beantwortet.

    Man schreibt keine Mail, sondern ein Einschreiben per Post!

    Würdet ihr es als Notfall interpretieren wenn ihr auf einem Samstag Mittag in 80% Eurer Wohnung keinen Strom mehr habt

    Kommt drauf an was man an einen Samstag nachmittag so vor hat...

  • Würdet ihr es als Notfall interpretieren wenn ihr auf einem Samstag Mittag in 80% Eurer Wohnung keinen Strom mehr habt?

    Würde ich. Auch das knistern für mich im SIcherungskasten und einer Steckdose würde ich als erhebliche Gefahr interpretieren die ein sofortiges Handeln erfordert. Die andere Möglichkeit wäre ja nur gewesen Strom komplett aus.


    Wobei die Gefahr jetzt nicht so dringend war wie ein Rohrbruch oder Heizungsausfall im tiefsten Winter. Der Vermieter wird darauf plädieren, das du ihn wenigstens anrufen hättest müssen um entsprechend zu handeln. Denn 2-3 Stunden ohne Strom wäre auch wieder zumutbar.


    Wahrscheinlich muss du die Kosten einklagen, bzw, mit der Miete aufrechnen und dann gegen eine Kündigung klagen. Daher also lieber zunächst professionell beraten lassen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!