erneuter Fristlose Kündigung erhalten

  • Hallo,

    ich habe eine Frage.

    Heute wurde mir eine fristlose Kündigung zugestellt (die zweite innerhalb 1,5 Jahren), da 2 Monatsmieten offen sind. Die erste Monatsmiete ist seit August 2017 eigentlich noch offen, da ich durch Arbeitsaufnahme im Juli 2017 und Bearbeitung vom Jobcenter (JC) über Änderung dieser Mitteilung bzw. Antrag auf Überbrückungsdarlehen nicht genügend finanzielle Mittel für Miete, Rechnungen, Lebensmittel ..etc... hatte. Dies habe im Juli dem Vermieter informiert, mit Hinweis, dass ich den Betrag überweise, sobald ich genügend Gelder dafür habe, da JC davon ausging, dass ich im August Lohn vom Juli und August erhalte und somit keine ALG2-Leistungen im August erhalte und ich dem JC Widerspruch eingelegt habe und zeitgleich Antrag auf Überbrückungsdarlehen gestellt habe und auf Bearbeitung warte. Dies wurde akzeptiert. Seitdem habe ich mich nicht mehr beim Vermieter gemeldet, dass Bearbeitung noch nicht komplett abgeschlossen ist, da ich vom Anfang an mit Arbeit beschäftigt war und andere Sorgen hatte, die ich gleich teilweise erwähne. Die zweite überfällige Monatsmiete ist seit 03.11.2017. Diese kam Zustande, da ich einen Familiennotfall hatte, der dann Todesfall in der Familie geworden ist , und dadurch und auch durch Forderungsbegleichungen beim der Stadtwerke und bei einem Gerichtsvollzieher, sowie auch durch "Stranden in Berlin" mit Kind während Orcan Xavier einen finanziellen Engpass hatte. Über diesen finanziellen Engpass habe ich dem Vermieter nicht in Kenntnis gesetzt, da ich viele Gedanken im Kopf hatte. Dieser finanziellen Engpass ist jetzt behoben und die Begleichung der offenen Forderungen der 2 Monatsmieten durch eine Verwandten ist heute per Banküberweisung erfolgt, ca. 30 Minuten bevor ich Zuhause war und die fristlose Kündigung aus dem Briefkasten rausgenommen habe.

    Zum sozialen Service der Stadtverwaltung kann ich erst Dienstag gehen, um Hilfe zu erhalten, da erst dann Sprechzeiten sind. Daher vorab meine Frage: besteht die Möglichkeit, dass diese Kündigung dadurch geheilt wird bzw. dann sich "überschnitten" hat, und mein Kind und ich hier doch wohnen bleiben können/dürfen? Oder ist jetzt eine ordentliche Kündigung (d.h. 3 Monatsfrist) evtl. daraus geworden? Oder müssen wir trotzdem schnell ausziehen? Innerhalb von 2 Wochen bekomme ich es nicht hin, alles zu packen, eine neue Wohnung zu finden, Kaution und Umzug (Umzugsfirma, da nicht genügend Freunde und Bekannte um bei einem Umzug zu helfen) finanziell zu stemmen und dann noch den Umzug über die Bühne zu bringen?

    Vielen Dank im Voraus!

    syrapis

  • Nachtrag: Ich vergass, anzumerken, dass ich beim Vermieter zeitgleich im Juli telefonisch gefragt habe, ob ich die Miete zum 15. d. Monats überweisen darf, da ich nicht weiß, ob mein Lohn immer tatsächlich zum Monatsende des Vormonats bei mir ist. Dies wurde mir telefonisch bejaht. Aber was schriftliches habe ich nicht dazu und habe auch keine Ahnung, ob dies im Gespräch mitnotiert worden ist, als ich dem Vermieter über die Verspätung der Augustmiete informiert habe.

  • besteht die Möglichkeit, dass diese Kündigung dadurch geheilt

    Ja, das ist in § 569 Absatz 3 Nr. 2 geregelt. Eine Umwandlung in eine ordentliche Kündigung geschieht nicht automatisch, sondern muss aus den Umständen erkennbar sein. Etwa "ich kündige fristlos, hilfsweise ordentlich" oder ähnliche Formulierungen oder es vorher Abmahnungen gab und ähnliches, im Zweifel ist es eine Einzelfallentscheidung. Die umgedeutete Kündigung muss aber wiederum nicht wirksam sein. Etwas unverschuldete Probleme mit den Mietzahlungen können den Mieter entlasten. Aber auch hier zählt wieder der Einzelfall.

    Ganz wichtig ist aber die Ausnahme in § 569 Absatz 3 Nr. 2 BGB, denn diese "Heilung" ist nicht möglich, wenn innerhalb von zwei Jahren bereits schoneinmal so eine fristlose Kündigung geheilt worden ist. Du schreibst es ist deine zweite Kündigung, darum darauf unbedingt achten.

  • In der Kündigung steht: "...außerordentlich fristlos und hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt wegen Zahlungsverzuges..." auch steht drin "Gemäß §569 BGB Abs. 3 können Sie die Kündigung durch Zahlung des gesamten Rückstandes heilen. Dies gilt jedoch nicht, sofern innerhalb der letzten zwei Jahren bereits eine Kündigung wegen rückständiger Mietzahlungen erfolgte"

    Daher bin ich auch unsicher und wollte mich vorab informieren. Auch weil ich telefonisch im Juli angefragt habe, ob ich die Miete zum 15. des Monats überweisen darf, was mir bejaht worden ist bzw. selber von der Mitarbeiterin am Telefon vorgeschlagen worden ist.

  • Hallo syrapis,

    zweimal mit 2 Monatsmieten innerhalb von 2 Jahren in Rueckstand bedeutet normalerweise, dass die fristlose Kuendigung rechtens ist. Eine kleine Chance sehe ich hier noch, weil das Jobcenter seine Finger im Spiel hat und es schon diverse Urteile gibt, dass ein Mieter Verzoegerungen durch das Jobcenter nicht zu vertreten hat.

    Daher solltest Du Dir einen Beratungsschein holen und damit zu einem Anwalt gehen, der sich das mal naeher ansieht. Mi dem Beratungsschein musst Du nur einen geringen Anteil selbst zahlen, den Rest uebernimmt der Staat fuer Mitbuerger, die sich einen Anwalt nicht leisten koennen.

    cu

    Guenni

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