Umlage der Grundsteuer

  • Hallo zusammen,

    Kann mir jemand sagen wie die Grundsteuer sich errechnet wenn es 3 bewohnte Geschosse gibt, eine Kelleretage(nicht bewohnt), die Gesamtgrundsteuer: 744 € beträgt, das Grundstück 800 qm hat und eine Etage: 192 qm (Bodenfläche) groß ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mieterschuetzer 2014

  • Das kann anhand dieser Angaben niemand sagen, weil die Grundsteuer nicht deutschlandweit gleich ist. Auskunft kann nur im Rathaus der Gemeinde eingeholt werden, aber dort wird man wohl keine Auskunft erhalten. Bleibt also nur, dass man sich einen Einblick in den Grundsteuerbescheid beim Vermieter verschaft. Diesen Einblick kann der Mieter verlangen.

  • ... die Gesamtgrundsteuer beträgt 744€ ... das müsste doch reichen um den aliquoten Anteil berechnen bzw angeben zu könne oder?

    unser Anteil ist mit 169,2€ in der NK-Abrechnung angegeben. Wir bewohnen den 2. Stock, die Vermierter die anderen beiden Etagen.

    GRuß Mieterschuetzer

  • Das Grundstück hilft nicht, die Gesamt-Quadratmeter des Gebäudes wären interessant. So käme ich nämlich auf mehr als deine angebenen Kosten.

    Grundsteuer / Gesamtfläche * deine Wohnfläche

  • ... die Gesamtgrundsteuer beträgt 744€ ... das müsste doch reichen um den aliquoten Anteil berechnen bzw angeben zu könne oder?

    unser Anteil ist mit 169,2€ in der NK-Abrechnung angegeben. Wir bewohnen den 2. Stock, die Vermierter die anderen beiden Etagen.

    GRuß Mieterschuetzer

    Hallo,

    es sollte ein Verteilerschlüssel auf der Neben- Betriebskostenabrechnung hinterlegt sein, der Aufschluss über den Rechenweg der Verteilung geben könnte, schau mal nach bitte?

    Gruß

    BHSHuber

  • ... die Gesamtgrundsteuer beträgt 744€ ... das müsste doch reichen um den aliquoten Anteil berechnen bzw angeben zu könne oder?

    unser Anteil ist mit 169,2€ in der NK-Abrechnung angegeben. Wir bewohnen den 2. Stock, die Vermierter die anderen beiden Etagen.

    GRuß Mieterschuetzer

    Ich gehe mal davon aus das Du meinst wie die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen ist.

    Das geht, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche.

    Formel:

    744 € : Gesamtwohnfläche des Hauses x Wohnfläche der jeweiligen Wohnung = Kosten des jeweiligen Nutzers

    Die Grundstücksgröße spielt bei der Berechnung der Grundsteuer durch die Stadt/Gemeinde so gut wie gar keine Rolle.

  • ... die Gesamt m2 für 4 Etagen incls Keller(teilweise ausgebaut) wären dann 192*4=768 m2.

    Dder Hebesatz in Mainz berträgt 480, 3 Etagen sind bewohnt... hilft dir das weiter diie 744 habe ich über einen Rechentool errechnen lassen, dort war wichtig der Hebesatz, der Einheitswert der Wohnung, das Alter, also vor 1926 gebaut und ob es min ein 2. Familienhaus ist, die Grundstücksfläche war nicht gefragt.

    GRuß

    Mieterschützer

    PS.: BHShuber: der Verteilerschlüssel ist nicht auf der NK hinterlegt, sonst hätte ich es wahrscheinlich selbst ausrechnen können,

  • .. Wie werden denn andere Kosten wie Müllabfuhr, Hausstrom, Gartenpflege etc. umgelegt?


    ... nach köpfen ...

    also wir sind 2 von 5 Köpfen , jedoch bewohnt der Vermieter 2 Etagen die je eine Wohnfläche von ca 192 m2 haben.

    Gruß

  • ... die Gesamt m2 für 4 Etagen incls Keller(teilweise ausgebaut) wären dann 192*4=768 m2.

    Dder Hebesatz in Mainz berträgt 480, 3 Etagen sind bewohnt... hilft dir das weiter diie 744 habe ich über einen Rechentool errechnen lassen, dort war wichtig der Hebesatz, der Einheitswert der Wohnung, das Alter, also vor 1926 gebaut und ob es min ein 2. Familienhaus ist, die Grundstücksfläche war nicht gefragt.

    GRuß

    Mieterschützer

    PS.: BHShuber: der Verteilerschlüssel ist nicht auf der NK hinterlegt, sonst hätte ich es wahrscheinlich selbst ausrechnen können,

    Und deine Wohnfläche?

    Bei 768 m² und 744 € wären das 0,97 € pro m² im Jahr.

    Wenn ich das recht verstehe hast Du die Grundsteuer mittels eines Tools errechnen lassen. Und Du glaubst was da errechnet wurde?

    Was nutzt dir den Unsinn eigentlich? Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Umlage läßt man sich vom Vermieter die Originalbelege, z. B. den Grundsteuerbescheid , vorlegen. Und nutzt nicht irgendwelche Tools.

    Der Verteilerschlüssel muß in der Abrechnung angegeben sein.

  • anitari,

    ich möchte es gerne vorher verstehn bevor ich zu meinem Vermiter gehe, wie sich mein Anteil an der GRunssteuer berechen lassen kann- deswegen habe ich auch im netz recherchiert- von Glauben kann man nicht sprechen, sondern von orietieren-wissen erweitern- wie auch immer

    GRuß

  • ich möchte es gerne vorher verstehn bevor ich zu meinem Vermiter gehe, wie sich mein Anteil an der GRunssteuer berechen lassen kann-

    Das kann ich verstehen. Denn nach den Angaben die der Vermieter da macht kannst Du das nicht.

    Stell doch die Abrechnung mal als Bild(er) ein. Bitte ohne persönliche Daten.

    Mir schwant da so einiges.

  • Hat dein Vermieter einen separaten Grundsteuerbescheid für deine Wohnung?

    keine Ahnung - müsste ich nachfragen.

    GRuß

    Hallo,

    genau der fehlt aber um abschließend eine Überprüfung der umgelegten Kosten vornehmen zu können, ein umsichtiger Vermieter geht solchen Schwierigkeiten aus dem Weg und legt eine Kopie bei.

    Du hast ein Anrecht auf Einsicht in die Unterlagen bzw. den Grundsteuerbescheid und da steht höchtswahrscheinlich viel mehr drauf als die von dir genannten 169,20€, vermute ich mal.

    Gruß

    BHShuber

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