Alle Betriebskosten zu je 50% abgerechnet

  • Guten Abend zusammen,

    ich habe heute die Nebenkostenabrechnung meiner Vermieter bekommen und bin, mal wieder, sehr erstaunt, wie was abgerechnet wird. Hier mal ein paar Infos:

    Meine Wohnung hat insgesamt 83m². Die Wohnung ist ein Teil des "Haupthauses" wo die Vermieter wohnen, die locker das Doppelte an m² haben. Die haben einen Keller, dann oberhalb von meiner Wohnung die ganze Fläsche, also auf jeden Fall ca. 100m² im EG, 30 im KG und nochmal 100 im OG (mit Schrägen).

    Das Verhältnis ist ganz gut, fühle mich aber, was Nebenkostenabrechnung angeht, ein wenig hintergangen... Hier die Erklärung:

    Heizung wird abgerechnet mit 38% (also m²-anteilig) Was bedeuten würde, dass die oben 218,42 m² haben.


    Trinkwasser / Abwasser wird mit 33,3% abgerechnet, also nach Personenzahl


    Müllabfuhr, Grundsteuer, Straßenreinigung, Oberflächenentwässerung, Schmutzwasser Haus- und Grundbesitzer HV, Gebäudeversicherung, Gartenpflege, Betriebskosten werden jeweils zu 50% abgerechnet was meines Erachtens nicht ganz richtig ist. Im Mietvertrag selbst steht kein Umlageschlüssel bzw. es ist keiner vereinbart worden, was heißt: Wurde mietvertraglich kein Verteilerschlüssel vereinbart, sind die Betriebskosten nach der Wohnfläche umzulegen, § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB. Kann jedoch ein Verbrauch oder eine Verursachung erfasst werden, ist dies – vorrangig gegenüber der Wohnfläche – nach einem entsprechenden Maßstab umzulegen, § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB. Verstehe ich es also richtig, dass alle Nebekosten somit mit 38% abgerechnet werden müssen.

    Warum werden Trink- und Abwasser dann mit 33% abgerechnet und Heizung mit 38% ? Einmal so einmal so.. Dürfen Vermieter das einfach so?

  • Hallo,

    du kennst die Antwort doch bereits und hast sogar den richtigen Passus in den Gesetzestexten gefunden.

    Nein, Vermieter dürfen das nicht so einfach.

    Am besten sprichst du mit dem Vermieter über die Sache. Du hast ja vollkommen recht. Allerdings würde ich Keller und Dachboden (falls es kein Wohnraum ist) nicht einrechnen.

    Wichtig ist für dich, dass du es dir nicht mit dem Vermieter verscherzt. Da du mit ihm in einem Zweifamilienhaus wohnst, hätte er die Möglichkeit dir zu kündigen, wenn er dich nicht mehr will. Ich würde es erst einmal ansprechen, ohne gleich mit Forderungen zu kommen und mal sehen, wie er reagiert.

    Gruß

    H H

  • ... Hier die Erklärung:

    Heizung wird abgerechnet mit 38% (also m²-anteilig) Was bedeuten würde, dass die oben 218,42 m² haben.

    Hallo,

    nur nochmal, damit deine Diskussion mit dem Vermieter nicht durch falsche Berechnungen kompliziert wird.

    Wenn du mit 83 qm 38% der Quadratmeter hast, dann ist die abgerechnete Gesamtfläche 218,42 qm. D.h. der Vermieter rechnet für sind 135,4 qm.

    Gruß

    H H