Mietkostenerhöhung / Nachzahlung wegen Putzfrau

  • Guten Abend,

    Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.

    Meine Vermieterin hat vor einem halben Jahr eine Putzfrau beauftragt, da Sie der Meinung war wir würden dem mündlich Ausgemachten Putzregeln des Treppenhauses nicht nachkommen.

    Jetzt soll ich fast 200€ nachzahlen und demnächst pro Monat 20€ Mehr Nebenkosten zahlen.

    Darf Sie das? Und muss ich das zahlen?

    Hier noch der Teil des Mietvertrages:

    w147BGU.jpg

    Schonmal Danke!

  • Alles was Du vorträgst muss beweisbar sein. Also Ihr habt die Treppenhausreinigung mündlich vereinbart, diese nach Ansicht der Vermieterin nicht ordentlich durchgeführt. Dazu müsste seitens der Vermieterin erstmal eine Abmahnung erfolgen. Bleibt der Zustand wie gehabt darf die Vermieterin eine Putzfrau für diese Treppenhausreinigung bestellen, die Kosten hierfür zahlet der Mieter. Die Vermieterin muss dem Mieter allerdings auch beweisen, dass das Treppenhaus nicht vorschriftsmäßig gereinigt wurde

  • Darf Sie das? Und muss ich das zahlen?

    Hallo,

    es sollte mithilfe der anderen Mieter beweisbar sein, dass es diese Regelung gibt.

    Sollte nun auch nachweisbar sein, dass die Mieter das Treppenhaus reinigen, eine Vorschrift wie das zu geschehen hat gibt es nicht, dies ist Vereinbarungssache, bleibt euch das Recht vorbehalten, die Reinigung auch selbst vorzunehmen.

    Dabei ist es unerheblich, dass der Vermieter der Meinung ist es wäre nicht sauber genug, auf den Kosten der Beauftragung wird er sitzen bleiben!

    Allerdings sollten sich die Mieter hier einig sein und nicht jeder für sich selber den Kampf aufnehmen, dies teile man dem Vermieter mit und lehne die Kostenübernahme entschieden ab.

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Mieter der vereinbarten Putzpflicht nachkommen!

    Gruß

    BHShuber

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