Mietminderung Gewaltandrohung

  • Hi, ich bin natürlich neu und habe eine Frage.

    Ich war vorhin beim Anwalt - das erste Mal -und vielleicht hätte ich doch ein Mandat aufgeben sollen :D Also: seit Feb. wohne ich zur Miete hier.Unter mir eine junge Mutter, die von Anfang an extrem unangenehm ist. Über viele Stunden am Tag so laut Musik, dass bei mir die Gläser klirren. 80 DB in meiner Wohnung. In jedem Raum Medien nicht verstehbar. Nachts dann üble Streitereien mit dem Freund(Heulkrämpfe,hysterisches Schreien,Türen knallen, Schläge-alles sie)Dann war sie im Knast. Es wurde danach auch ruhiger. Trotzdem ist meine Wohnung dann noch wenigstens 3 Stunden am Tag nicht nutzbar gewesen. Mittlerweile hat sie die fristlose mit Räumung zum 15.10 2017 bekommen. Dienstagnacht war die Polizei wieder (mittlerweile eigentlich nur noch einmal die Woche) im Haus. Am nächsten Tag wieder extrem Musik. Ich geschrien(anders bei der Lautstärke nicht möglich)sie soll die Musik ausmachen. Erneut -zuvor auch schon -Schläge angedroht bekommen. Das Jugendamt weiß bescheid. Die Polizei kennt alle hier. Das Ordnungsamt hat genug Material. Es sind 6 Parteien (Nachbarhaus und wir) die involviert sind. Belästigt werden.

    Ich will jetzt die Miete mindern. Allerdings ist es ja jetzt ruhiger geworden. Also zum Anwalt. Er sagte gerade Sachen wie: wenn es tagsüber ist, dann können sie da eigentlich nichts machen. Bei solcher Beeinträchtigung bis zu 40 %.Rückwirkend können sie dann die nächsten Monate kürzen.. hm. ich bin verwirrt.

    Der Mangel wurde von mir am 1.8. angezeigt .Er hat auch garnichts dazu gesagt mit der Gewaltandrohung. Das ich mich hier eigentlich nicht mehr "wohnen traue".Ist das nicht relevant? Jeden Tag beschäftige ich mich mit Lärmprotokoll, Beamten und Aspirin.

    Die Aussagen zur Kürzung sind widersprüchlich .

    Soll ich verschiedene Sätze anwenden? Also von der ersten Benachrichtigung, dass die Umstände für mich nicht tragbar sind einen Satz bis zur Fristsetzung einen únd nach erster "Behebung des Mangels" einen rückwirkend auf die nächste Miete und für die folgenden Mieten dann einen geringeren, bis die Wohntauglichkeit der Wohnung im normalen Bereich ist?

    Was kann ich mindern? :)


    Der Mangel war der Vermieterin offensichtlich bei Übergabe bekannt. Mir wurde es sehr schnell klar, ich wusste mir aber zunächst garnicht zu helfen. Das Ganze ist zwar auf einem guten Weg, aber, meine Lieben, den Streifen den ich hier mitgemacht habe... Mittlerweile nervöse Neurodermitis und immer wieder Kopfschmerzen plus eine Gereiztheit und Verschrecktheit, die mir nicht an mir gefällt:D

    Es soll jetzt nicht wieder einreißen und für mich war halt nachdem die Polizei diese Woche wieder 2 Male da war, das jetzt die Idee des Druckmittels. Ich bin wie gesagt auch nicht die Einzige. Auch das mit der Gewaltandrohung jeglicher Art. Hier wurden auch Leute schon vollgerotzt und was vor mir mit der Vormieterin gewesen sein muss:D Da sollen Möbel durch den Flur geflogen sein.

    Reden ist nicht möglich. Vermieter und Verwaltung machen nicht genug Druck. Deshalb die Minderungsfrage ^^


    Viele Grüße

    Kaplunsch

  • Hallo,


    um eine Mietminderung durchzusetzen solltest du deinen Anwalt ein Mandat erteilen.


    Er hat bedingt Recht, tagsüber nur bedingt möglich, ausser es besteht ein ausführliches Lärmprotokoll und die Qualität des Wohnens ist so eingeschränkt, dass auch tatsächlich ein Mangel an der Mietsache vorliegt, dies aber kann dir der Anwalt erklären.


    Durchaus hat der Vermieter als Nebenpflicht zum Mietvertragsverhältnis eine sog. Fürsorgepflicht gegenüber dem Mieter, in der Form, Gefahren die von der Mietsache ausgehen zu verhindern, die dem Mieter oder die Mietsache in einer Weise beeinträchtigen dass ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache nur eingeschränkt möglich ist, hierzu gehört auch die ständige Bedrohung durch Nachbarn.


    Sieht sich der Vermieter nicht in der Lage oder hat kein Interesse daran, die Möglichkeiten sind für ihn allerdings begrenzt, dann kann der Mieter durchaus eine Mietminderung durchsetzen um Druck aufzubauen, dies allerdings würde ich nicht ohne den Anwalt duchsetzen.


    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,


    du warst bei einem Anwalt und weißt trotzdem nicht, was Sache ist. Muss ja ein toller Jurist sein.


    Eine nachträgliche Mietminserung ist in der Regel nicht möglich, wenn sie nicht angekündigt und die Miete unter Vorbehalt gezahlt wurde.


    Ich würde grundsätzlich von einer Mietminderung abraten. Du triffst doch den Falschen. Dein Vermieter ist scheinbar schon aktiv , die Störenfriedin loszuwerden. Auch wenn du das nicht so siehst, aber die können ja keine Schlägertrupp vorbeischicken, sondern haben enge gesetzliche Grenzen. Da würde ich ihm meine Unterstützung nicht durch eine Mietminderung zeigen.


    Ich habe das mit der "fristlosen Räumung bis zum 15.10.2017" nicht verstanden. Sie scheint doch noch im Haus zu sein, hat sie evtl. die fristlose Kündigung bekommen? Dann habe ihr noch einige Zeit Spaß miteinandern.


    Gruß

    H H

  • Ich habe das mit der "fristlosen Räumung bis zum 15.10.2017" nicht verstanden.

    Ich vermute mal, dass die laute Nachbarin aus irgendwelchen Gründen (sei es ausbleibende Mietzahlungen, Verstöße gegen die Hausordnung, falls so eine existiert) gekündigt wurde, das Feld nicht freiwillig geräumt hat und deshalb jetzt eien Räumungsklage am Hals hat...


    Er hat bedingt Recht, tagsüber nur bedingt möglich, ausser es besteht ein ausführliches Lärmprotokoll und die Qualität des Wohnens ist so eingeschränkt

    Sehe ich genauso!

    Sieht sich der Vermieter nicht in der Lage oder hat kein Interesse daran, die Möglichkeiten sind für ihn allerdings begrenzt, dann kann der Mieter durchaus eine Mietminderung durchsetzen um Druck aufzubauen, dies allerdings würde ich nicht ohne den Anwalt duchsetzen.

    Naja, die andere Möglichkeit wäre auszuziehen. Wäre für mich schon ein Grund, da man "vollgerotzt" wird oder wurde lt. Aussage des TS.