Erhöhung der Heizkissen.

  • unser Vermieter will jetzt absofort jeden Monat 50 € mehr für das Heizöl zahlen aber schon 100,00€ .wir wissen nicht ob das korrekt ist zumal die Heizung dauernd ausgeht und das seit Monaten .im Moment haben wir 12 Grad in der Wohnung und kein heißes Wasser. Was könnten wir machen.

  • Du meinst sicher, dass dein Vermieter ab sofort von dir € 50,00 mtl .mehr an HK-Vorauszahlung haben möchte. Unter den genannten Umständen müsst ihr den Mangel dem VM melden, schriftlich und nachweisbar.

  • Du meinst sicher, dass dein Vermieter ab sofort von dir € 50,00 mtl .mehr an HK-Vorauszahlung haben möchte. Unter den genannten Umständen müsst ihr den Mangel dem VM melden, schriftlich und nachweisbar.

    Hallo,


    woher willst du das wissen, bist du Hellseher hast du den Mietvertrag vorliegen?


    Zitat

    Erhöhung der Heizkissen


    Hallo,


    Ja die Heizkissen wo auch immer sie sich befinden kann man erhöhen.


    unser Vermieter will jetzt absofort jeden Monat 50 € mehr für das Heizöl zahlen aber schon 100,00€ .wir wissen nicht ob das korrekt ist zumal die Heizung dauernd ausgeht und das seit Monaten .im Moment haben wir 12 Grad in der Wohnung und kein heißes Wasser. Was könnten wir machen.


    Zunächst, erlernen wie man ausserhalb von What´s app und co. ein vertständlich formulierte Frage verfasst!


    Was der Vermieter hier will ist vollkommen unerheblich zumindest für uns wenn wir nicht wissen ob es sich um eine Vorauszahlung und ja sowas soll es noch geben eine Pauschale handelt was keiner hoffen will.


    So nun erkläre doch bitte mal, wie und in welcher Form der Vermieter diese Forderung an euch herangetragen hat?


    Erkläre uns ferner, ob ihr die schlecht wärmende Heizung bereits beim Vermieter bemängelt habt?


    Um welche Art der Mietsache handelt es sich, gut zu wissen wäre ob mietvertraglich eine Vorauszahlung für Heizkosten vereinbart ist?


    Gruß

    BHShuber

  • unser Vermieter will jetzt absofort jeden Monat 50 € mehr für das Heizöl zahlen aber schon 100,00€ .wir wissen nicht ob das korrekt ist

    Ist es so nicht. Der Vermieter muß 1 x jährlich über die Vorauszahlungen abrechnen. Ergibt sich daraus eine Nachzahlung darf er die Vorauszahlungen angemessen erhöhen.

    im Moment haben wir 12 Grad in der Wohnung und kein heißes Wasser. Was könnten wir machen.

    Den Mangel nachweisbar anzeigen und die Behebung forden. Im E-Fall die Miete mindern.

  • Wir haben einen Mietvertrag.da steht 350€ plus 200€ nebenkosten. Er kann auch keine Abrechnung machen da nur ein Wasserzähler für das ganze Haus gibt . Nun kurz zur Sachlage , Die Oelheizung ist bereits seit 2016 defekt. Mal geht sie mal nicht . Der Vermieter weiss es da er im gleichen Haus wohnt. Nicht nur wir haben ihn darauf angesprochen sondern auch der andere Mieter und als antwort kam Ich hab kein Geld oder Ihr könnt ja ausziehen. Er kauft etwa 2500 -3000 L oel im Jahr.

  • Er kann auch keine Abrechnung machen da nur ein Wasserzähler für das ganze Haus gibt

    Auch dann kann er eine Abrechnung machen. In dem Fall halt rein nach der Wohnfläche. Die Mieter dürfen dann den Posten Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.


    Wenn ich das recht verstehe hat das Haus mehr als 2 Wohnungen. Dann ist der Vermieter zur Abrechnung der Heizkosten gem. HeizkostenVO verpflichtet. Auch dann wenn eine Inklusivmiete oder Pauschale für Betriebskosten vereinbart sein sollte.

  • Defekt? Oder ist schlicht kein Öl mehr im Tank

    Ich tippe auf defekt, eigentlich sollten 80-100 l pro Person im Jahr ausreichen.

    (Quelle kann nicht angegeben werden auf Grund von Zensur)


    Was die Warmwasserversorgung betrifft, gilt folgendes:


    Zur Wärmeversorgung gehört auch warmes Wasser.


    Der Vermieter muss ganzjährig Warmwasser in ausreichenden Mengen und in üblicher Temperatur zur Verfügung stellen, wobei von einer Mindesttemperatur von 45 °C auszugehen ist. Diese Pflicht besteht sowohl zur Tages-, als auch zur Nachtzeit.


    (Quelle:Pflicht des Vermieters zur ordnungsgemäßen Wärmeversorgung der Wohnung)


    Deswegen: Einschreiben an den Vermieter mit den aufgeführten Mängeln senden, eine Mietminderung androhen und vom örtlichen Mietverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht über die Höhe der Mietminderung beraten lassen.