Meine Vermieterin hat folgenden Vertrag aufgesetzt. (siehe unten) Diesen habe ich auch unterschrieben. Die Vermieterin hat mir bis jetzt keine Materialien zur Verfügung gestellt und ich habe auch noch nicht mit den arbeiten begonnen. Die Scheibe wurde auch nicht ausgetauscht. Meine Frage ist dieser Vertrag gültig und zweitens was passiert wenn bis 31.12.2017 die arbeiten nicht fertiggestellt sind. Ich habe bereits eine Kündigung eingereicht und ziehe zum Februar 2018 aus. Kann die Vermieterin von mir verlangen das ich ab nächsten Jahr die kosten selber tragen muss für die Materialien?
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Anlage zu §7 Schönheitsreperaturen
Die gesprungene Fensterscheibe im Dachgeschoss wird durch den Vermieter erneuert und finanziert bis spätestens 31.12.2017. Der Mieter nimmt ( oder lässt vornehmen) bis spätestens 31.12.2017, in mittlerer fachgerechter Art und Güte, unentgeltlich, folgende Reonvierungsarbeiten vor:
- wärmedämmung der Räumlichkeiten
- wände tapezieren und oder streichen
- boden: enteferung des alten teppichbodens und diesen ersetzen durch Auslegen mit Laminat
- entfernen des Waschbeckens und dnach Ausbesserung verputzen verkleiden der wände an den Entfernungsstellen
die anschlüsse selbst dürfen nicht weiter entfernt werden
der vermieter übernimmt die anfallenden notwendigen materialkosten hierfür bis zur hälfte der mittleren preuis güte qualitätskosten
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vielen Dank für eure Hilfe!