Hallo,
uns wurde vor einem Jahr unsere Wohnung wegen Eigenbedarfes gekündigt. Der neue Eigentümer hatte die Wohnug vom alten Vermierter ersteigert.
Die Kündigungsfrist war damals 7 Monate.
Dann hat der Vermieter plötzlich angeboten die Kündigung zurückzuziehen, wenn wir einen neuen Mietvertrag mit einer höhreren Miete akzeptieren. Dies taten wir dann auch.
Nun nach einem Jahr ist uns nun eine neue Eigenbedarfskündigung ins Haus geflattert.
Jetzt die Frage:
Da wir ja durchgehend in der Wohnung gewohnt haben, gilt dann wieder die alte Kündigungsfrist von 7 Monaten (Altvertrag+Neuvertrag=11 Jahre) oder nach dem neuem Mietvertrag die Kündigungsfrist mit 3 Monaten (Neuvertrag ja erst 1Jahr alt)?
Wer kann helfen?