Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug

  • Hallo liebe Leute,

    wie der Titel schon besagt wurde mir mein Mietvertrag fristlos gekündigt mit der Begründung von Zahlungsverzug.

    Und zwar ist es so dass, in der Kündigung aufgeschlüsselt wurde das ich im Juli 2017 nur ein Teil der Miete entrichtet habe, was auch stimmt, und in den folgenden Monaten August, September, Oktober und November nichts gezahlt hätte.

    Nun ist aber der Fall das ich tatsächlich im Juli nur knapp die Hälfte gezahlt habe und der August komplett offen ist, jedoch ist für die folgenden Monaten Miete in voller Höhe gezahlt worden, leider nicht immer pünktlich aber das Geld ist nachweislich überwiesen worden.

    In der Kündigung steht: fristlose Kündigung nach §554 BGB Zahlungsverzug

    Sie haben für die aufgeführten Monate den vereinbarten Mietzins nicht entrichtet und sind somit für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Mietzins im Verzug.

    Diese Begründung ist doch aber hinfällig da ja die Miete gezahlt wurde für die Monate, wenn auch nicht ganz pünktlich, oder nicht?

    Desweiteren habe ich festgestellt das in der Aufführung des Mietobjekts, in der Kündigung, nicht die richtige Adresse des Mietobjekts genannt wird sondern eine falsche Straße angegeben wurde.

    Ist die Kündigung dann trotzdem rechtskräftig? Immerhin handelt es hier sich um einen Formfehler.

    Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe.

    Grüße

  • Auch mehrfach unpünktliche Mietzahlungen berechtigen Vermieter zur fristlosen Kündigung. Da sollte aber mindestens 1 Abmahnung erfolgt sein.

    Am besten Du stellst das Kündigungsschreiben, ohne persönliche Daten, mal ein.

  • Die Vermieterin scheint noch ein altes BGB zu haben. Wobei da der genannte § nichts mit Kündigung zu tun hat.

    Trotz der falschen Anschrift hat dich die Kündigung ja erreicht.

    Entsprechen denn die 1320 € einem Betrag in Höhe von 2 MM?

  • Desweiteren habe ich festgestellt das in der Aufführung des Mietobjekts, in der Kündigung, nicht die richtige Adresse des Mietobjekts genannt wird sondern eine falsche Straße angegeben wurde.

    Ist die Kündigung dann trotzdem rechtskräftig? Immerhin handelt es hier sich um einen Formfehler.


    Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe.

    Hallo,

    wie wäre es denn, nicht einen Formfehler oder sonstigen Fehler von Seiten des Vermieters zu suchen sondern alle Hebel in Bewegung zu setzen den säumigen Betrag zu entrichten und ein wenig Einsicht auf das eigene Fehlverhalten an den Tag zu legen?

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    Hallo,

    wie wäre es denn, nicht einen Formfehler oder sonstigen Fehler von Seiten des Vermieters zu suchen sondern alle Hebel in Bewegung zu setzen den säumigen Betrag zu entrichten und ein wenig Einsicht auf das eigene Fehlverhalten an den Tag zu legen?

    Gruß

    BHShuber

    Ja natürlich, aber ich verdiene leider auch nicht soviel um einen Betrag von 510 € zusätzlich zu der fälligen Miete von 380€ für Dezember mit einmal zu bezahlen, das kann nur in Raten passieren. Das es mein Fehler ist, ist mir auch sehr wohl bewusst, ich will nur alle Möglichkeiten in betracht ziehen um in meiner Wohnung bleiben zu können, was sicherlich verständlich ist.

    Und woher stammt der Betrag von 1.320.- Euro?

    Der setzt sich zusammen aus den Mieten für Juli bis November, wobei wie bereits gesagt nur 130 € im Juli und eine volle Miete von August offen sind, also quasi 510 € anstatt 1320,- €.

    Gruß

    Stefan

  • Ja natürlich, aber ich verdiene leider auch nicht soviel um einen Betrag von 510 € zusätzlich zu der fälligen Miete von 380€ für Dezember mit einmal zu bezahlen, das kann nur in Raten passieren. Das es mein Fehler ist, ist mir auch sehr wohl bewusst, ich will nur alle Möglichkeiten in betracht ziehen um in meiner Wohnung bleiben zu können, was sicherlich verständlich ist.

    Der setzt sich zusammen aus den Mieten für Juli bis November, wobei wie bereits gesagt nur 130 € im Juli und eine volle Miete von August offen sind, also quasi 510 € anstatt 1320,- €.

    Gruß

    Stefan

    Hallo,

    hierfür gibt es Institutionen wie z. B. das Jobcenter zum Beantragen von Aufstockergeld oder auch beim zuständigen Sozialbürgerhaus im Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit einen Antrag stellen auf Darlehen zur Begleichung von Mietschulden, dann wäre zumindest das vom Tisch.

    Gruß

    BHShuber