Hallo liebe Leute,
wie der Titel schon besagt wurde mir mein Mietvertrag fristlos gekündigt mit der Begründung von Zahlungsverzug.
Und zwar ist es so dass, in der Kündigung aufgeschlüsselt wurde das ich im Juli 2017 nur ein Teil der Miete entrichtet habe, was auch stimmt, und in den folgenden Monaten August, September, Oktober und November nichts gezahlt hätte.
Nun ist aber der Fall das ich tatsächlich im Juli nur knapp die Hälfte gezahlt habe und der August komplett offen ist, jedoch ist für die folgenden Monaten Miete in voller Höhe gezahlt worden, leider nicht immer pünktlich aber das Geld ist nachweislich überwiesen worden.
In der Kündigung steht: fristlose Kündigung nach §554 BGB Zahlungsverzug
Sie haben für die aufgeführten Monate den vereinbarten Mietzins nicht entrichtet und sind somit für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Mietzins im Verzug.
Diese Begründung ist doch aber hinfällig da ja die Miete gezahlt wurde für die Monate, wenn auch nicht ganz pünktlich, oder nicht?
Desweiteren habe ich festgestellt das in der Aufführung des Mietobjekts, in der Kündigung, nicht die richtige Adresse des Mietobjekts genannt wird sondern eine falsche Straße angegeben wurde.
Ist die Kündigung dann trotzdem rechtskräftig? Immerhin handelt es hier sich um einen Formfehler.
Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe.
Grüße