fristlose Kündigung durch Vermieter wegen BetriebskostenNachzahlung

  • Wie hoch ist denn der Betrag, der nicht von dir bezahlt wurde, mit welchen Worten in beweisbarer (z.B. Einwurfeinschreiben) Form hast du die Zahlung verweigert?

  • Hallo,

    immer wieder interessant, dass jemand es einerseits schafft sich hier im Forum anzumelden und ein Thema zu eröffnen und andererseits nicht die einfachsten Sachverhalte googlen kann.

    Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn die Miete mit mehr als 2 Monatesmieten (oder an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mehr als eine) im Rückstand ist. In derRegel zählen einmalige BK-Nachzahlungen noch nicht einmal dazu.

    D.h. erstmal wäre zu klären, ob die Nachzahlung berechtigt ist,

    dann ob der Rückstand überhaupt hoch genung ist

    dann ob er überhaupt für die fristlose Kündigung heranzuziehen ist.

    Gruß

    H H

  • dann ob er überhaupt für die fristlose Kündigung heranzuziehen ist.

    Hallo,

    und dies dürfte wahrlich nicht der Fall sein, lediglich nach § 286 Abs. 1 BGB in Verzug setzten mit einer Frist von 30 Tagen, danach kann er mittels Mahnbescheid den ausstehenden Betrag fordern.

    Ein Sonderkündigungsrecht tritt nicht ein, die Nachzahlung von Nebenkosten sind nicht mehr Bestandteil der Mietzahlungen.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Gruß

    BHShuber

  • Kurz gesagt: Es gibt keine rechtssichere Antwort.

    Überwiegend lehnen Gerichte eine Kündigung ab, wenn man mit Betriebskostennachzahlungen in Verzug ist. Aber einige Gerichte beziehen das mit ein.

    Jetzt ist die Frage wie sich das gestaltet wenn eine so Hohe Summe offen ist (wie hoch ist die Warmmiete?) offen ist und das aus drei Jahren bereits. Es kann durchaus ein Richter geben, der sagt das berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, ausgeschlossen ist das nicht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke für eure Antworten.

    Die Warmmiete betrug 334,20 Euro im Monat. Ich hielt die Nebenkosten für unverschämt hoch und hatte eigentlich vor etwas dagegen zu unternehmen. Das habe ich dann aber doch nicht geschafft. Als Hartz4-Empfänger kann man normalerweise Antrag auf Übernahme der Betriebskostennachzahlung stellen. Da ich Gelder jedoch über das Sozialgericht erstreiten mußte und somit nicht offiziell in der Leistung durch das Jobcenter war wäre ein solcher Antrag abgelehnt worden; hat man mir klargemacht. Sonst hätte ich das vielleicht getan und hätte die Probleme jetzt nicht. *?

    MfG Janko Weber

  • Ich hielt die Nebenkosten für unverschämt hoch und hatte eigentlich vor etwas dagegen zu unternehmen.

    Was soll das denn jetzt? Du bist wie alle Mieter laut Mietvertrag zur Zahlung einer Miete und den Betriebskosten verpflichtet, richtig? Wie kannst du denn diese Nebenkosten, die einzig von dir verursacht werden für unverschämt hoch empfinden? Diese Kosten sind von dir und niemand anderem verursacht, also kannst du auch nichts dagegen unternehmen.

    Wenn du aber eine zu geringe monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten leistest, dann hättest du diese Vorauszahlung schon nach dem ersten Jahr erhöhen müssen. Denn bei einer Nachzahlungsforderung von 1.000.- Euro pro Jahr kann es ja nur daran gelegen haben.

  • Ich hielt die Nebenkosten für unverschämt hoch und hatte eigentlich vor etwas dagegen zu unternehmen.

    Hallo,

    hahahahaaaaa nicht zu fassen!

    zunächst hat dir Köbes schon den Kopf gewaschen, nun noch von mir eines hinterher, ich hatte eigentlich vor etwas dagegen zu unternehmen, ja das einzig Richtige wäre gewesen, zu zahlen, doch hat man sich lediglich darauf verlassen dass man das wollte und sehr ungerecht empfindet dass man was zahlen muss, na ja morgen ist ja auch noch ein Tag oder übermorgen oder nächsten Monat oder ahhh scheiß drauf..........................

    Herrlich, eine versinndeutliche Spiegelung wie es um unserer Gesellsacht steht, mach weiter so das machst du super.

    Gruß

    BHShuber

  • ja das einzig Richtige wäre gewesen, zu zahlen

    Weil solche Nebenkostenabrechnungen ja nie Fehler enthalten, niemals, die sind immer absolut fehlerfrei.

    Der einzige Fehler der hier gemacht worden ist, ist zunächst das er die Betriebskostenabrechnung nicht überprüft hat, nichts anderes.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Weil solche Nebenkostenabrechnungen ja nie Fehler enthalten, niemals, die sind immer absolut fehlerfrei.

    Der einzige Fehler der hier gemacht worden ist, ist zunächst das er die Betriebskostenabrechnung nicht überprüft hat, nichts anderes.

    Hallo,

    was genau möchtest du denn jetzt damit sagen?

    Ob diese Abrechnung fehlerfrei war oder nicht steht doch gar nicht zur Debatte, der TE hat einige Fehler begangen und muss nun damit leben.

    Gruß

    BHShuber

  • Wie schon meiner Überschrift zu entnehmen ist geht es um die Betriebskostennachzahlung. Selbstverständlich habe ich die laufenden Betriebskosten bezahlt. Die waren auch von meinem Vermieter schon mal erhöht worden. Die Nachzahlung war nur meiner Überzeugung nach unverschämt hoch und ich kann mir nicht vorstellen daß da nicht betrogen worden ist bzw. werden sollte. Außerdem gab es Probleme mit der Trinkwasser-Qualität, die war so schlecht daß ich schon Jahre-lang zum Zähneputzen und Kaffee-trinken Mineralwasser genommen habe.

    Mit dem was ihr schreibt bestärkt ihr mich in meiner Überzeugung daß eine fristlose Kündigung nicht rechtens ist bzw. war.

    Mein Vermieter hat das Schloß austauschen lassen. Ich bin Obdachlos.

    Ich stelle mir nun die Frage wie man gegen den Vermieter vorgehen könnte.


    MfG Janko Weber

  • Was soll man dir raten, wenn man nicht weiß worum es überhaupt geht. Jedenfalls ist die fristlose Kündigung nur bei 2 fehlenden Mietzahlungen möglich, nicht aber bei Nachzahlungen der Betriebskosten. Auch der Austausch des Schließzylinders durch den Vermieter ist verbotene Eigenmacht. Da du aber der Meinung bist, dass du das Forum nicht darüber aufklären musst, wie sich die 3.000,- Euro zusammen setzen, wirst du wohl mit deinem Problem alleine zurecht kommen müssen.

  • Mein Vermieter hat das Schloß austauschen lassen. Ich bin Obdachlos.

    Ab zum Anwalt. Mehr kann man da nicht sagen. Das hätte dein Vermieter nicht machen dürfen. Aber da hilft nur noch ein Anwalt, kein Forum.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!