Mängel bei Wohnungsübergabe - Pflichten des Vermieters?

  • Guten Tag liebe Gemeinde,


    ich habe heute meine Schlüssel zu meiner neuen Wohnung erhalten und habe dann natürlich auch einige Sachen bemängelt, bei denen es hieß, dass diese so ins Protokoll aufgenommen werden, aber nicht beseitigt werden. Da frage ich mich, was muss der Vermieter beseitigen und was nicht?


    Beim Herd ging der Backofen nicht, da wird aber ein Techniker vorbei geschickt. Also alles gut

    Die Gaskombitherme hat nicht wirklich funktioniert, somit auch nicht die Heizung, aber auch hier wird ein Techniker vorbei geschickt.


    Zu den anderen Sachen:


    Die Türrahmen + Türen waren schon relativ vergilbt, zudem einige Risse im Rahmen. Laut der Dame wäre das aber zu kostspielig und muss daher so bleiben.


    Leisten haben gefehlt und dadurch war auch ein Kabel (Fernsehkabel) sichtbar.


    Paar kleinere Löcher im Bad in den Kacheln (wahrscheinlich zur Anbringung einer Badvorhangs etc.).


    Im Bad haben einige Kacheln/Fugen etwas bräunlichkeit. Schimmel?


    Eine Holzleiste hatte eine Spalte und etwas Abnutzung des Holzfußbodens.


    Und es wurde Dreck beim Badfenster hinterlassen.


    Wie schaut es damit aus? Ist die Verwaltung hier im Recht und das sind keine Mängel, die beseitigt werden müssen?


    Ich habe euch mal Fotos angehangen:

    https://imgur.com/a/hqGwl


    Bin über jede Hilfe dankbar.


    Beste Grüße

  • Die Türrahmen + Türen waren schon relativ vergilbt, zudem einige Risse im Rahmen. Laut der Dame wäre das aber zu kostspielig und muss daher so bleiben.

    Unter anderen Mängeln. Warum mietet man eine Wohnung mit vergilbten Türen/Rahmen an? Mir unverständlich. Es gibt schöne Neubauwohnungen die eben neu sind und ohne Mängel. Die bessere Wohnqualität wäre damit das bisschen mehr Miete sicher wer, oder?

  • Unter anderen Mängeln. Warum mietet man eine Wohnung mit vergilbten Türen/Rahmen an? Mir unverständlich. Es gibt schöne Neubauwohnungen die eben neu sind und ohne Mängel. Die bessere Wohnqualität wäre damit das bisschen mehr Miete sicher wer, oder?

    Das "bisschen" mehr Miete?

    Ernsthaft?

    Kennst du den TS persönlich, bzw. weißt du wo er wohnt, dass du einschätzen kannst, wie hoch der Mietspiegel ist?


    Nein?


    Danke!

  • Wie schaut es damit aus?

    Es schaut so aus, das man normalerweise den Zustand bekommt, den man angemietet hat.


    Ist die Verwaltung hier im Recht und das sind keine Mängel, die beseitigt werden müssen?

    Ja, ich würde nicht mal sagen das das "Mängel" sind. Das sind eher optische Schönheitsfehler.

  • ich habe heute meine Schlüssel zu meiner neuen Wohnung erhalten und habe dann natürlich auch einige Sachen bemängelt, bei denen es hieß, dass diese so ins Protokoll aufgenommen werden, aber nicht beseitigt werden. Da frage ich mich, was muss der Vermieter beseitigen und was nicht?

    Hallo,


    nachdem du offensichtlich damit einverstanden warst, die Wohnung in diesem Zustand anzumieten, muss der Vermieter hier gar nichts, denn offensichtlich hat man den Zustand der Mietsache vorher besichtigt und auch akzeptiert.


    Rätselhaft ist mir, wie man so ein Loch, selbst wenn es gar nichts kostet überhaupt anmieten kann, diese Bude ist nicht im Ansatz annehmbar.


    Wenn du das noch erklären könntest und etwas belastenderes als das was du mit Anmietung akzeptiert hast könnte man vielleicht was zu sagen, doch dass hier löst nur noch Kopfschütteln aus.


    Gruß

    BHShuber

  • Ich danke euch für die ernst gemeinten Antworten.


    Ja, ich habe diese Wohnung angemietet und war mir der etwaigen Mängel bewusst, wollte mich nur erkundigen, ob es zur Wohnungsübergabe bzw. Einzug rechtlich vorgesehen ist, diese wieder auf den Stand zu bringen..


    Viel Spaß bei der Suche nach Neubauwohnungen zu angemessen Preisen in Hamburg, bei dem angespannten Markt.

    Dann ziehe ich doch lieber in dieses bezahlbare LOCH!

  • rechtlich vorgesehen ist, diese wieder auf den Stand zu bringen..

    Das einzige mir bekannte Recht liegt darin, dass du die Dinge, die die Schönheitsreparaturen betreffen, nach deinem Geschmack gestalten kannst. Dabei solltest du aber mit der Auswahl der Farben nicht zu gewagt vorgehen. Und achte darauf, dass der Zustand der Wohnung im Protokoll beschrieben wird. Das befreit dich vor der Pflicht einer Renovierung bei Auszug.