Fristlose Kündigung durch Vermieter - weiter drin wohnen - wann ausziehen

  • Hallo,

    aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit war ich vier Monatsmieten im Mietrückstand und von 1500 Euro Kaution sind nur 1000 Euro bezahlt.

    Daraufhin erhielt ich am 02. Oktober 2017 eine fristlose Kündigung durch meinen Vermieter. Ich solle die Wohnung binnen 14 Tagen räumen. Er beruft sich auf die §§543; 569 BGB.

    Weiterhin steht im Kündigungsschreiben "Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gem. § 545 BGB) widerspreche ich hiermit vorsorglich.

    Ich wohne trotzdem weiterhin in der Wohnung und zahle pünktlich Miete.


    Die Mietschuld und Kaution sind weiterhin noch nicht beglichen.

    Habe ich nun einen weiter bestehenden Mietvertrag, oder habe ich momentan gar keinen?

    Ich hatte bisher keine neue Wohnung gefunden, aber würde jetzt doch bald gerne ausziehen.

    Habe ich eine Kündigungsfrist, oder kann ich einfach ausziehen, da mir sowieso gekündigt wurde?

  • Die Mietschuld und Kaution sind weiterhin noch nicht beglichen.

    Dann wird ihr Vermieter sicherlich eine Räumungsklage über seinen Anwalt eingeleitet haben. Diese Kosten (Anwalt, Gericht) werden dann den Mietschulden zuaddiert. Und auf die Idee, sich mit dem Vermieter um eine für dich preiswertere Lösung zu kommen, bist du nicht?

  • Hallo,

    aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit war ich vier Monatsmieten im Mietrückstand und von 1500 Euro Kaution sind nur 1000 Euro bezahlt.

    Hallo,

    dreimal gelesen und noch nicht verstanden bis mir das Wort plötzlich aufgefallen ist, das passt aber nicht zu vier Monaten Mietrückstand und fehlender Beträge bei der Mietkaution, so plötzlich kann das gar nicht gewesen sein.

    Weiterhin steht im Kündigungsschreiben "Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gem. § 545 BGB) widerspreche ich hiermit vorsorglich.

    Ich wohne trotzdem weiterhin in der Wohnung und zahle pünktlich Miete.

    was dir aufgrund deines Fehlverhaltend nicht weiterhilft, der Weiterführung des Mietverhältnisses wurde widersprochen.

    Die Mietschuld und Kaution sind weiterhin noch nicht beglichen.

    Da wäre doch ein Ansatz zu erkennen oder? nicht?

    Wenn man nicht in der Lage ist diesen zu begleichen gibt es Ämter die einem dabei helfen damit man seine Wohnung nicht verliert, Jobcenter, Sozialbürgerhaus, Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, könnte in Form eines Darlehens einspringen aber dazu muss man sich dorthin begeben und nicht warten bis man aus der Wohnung fliegt.

    Ich hatte bisher keine neue Wohnung gefunden, aber würde jetzt doch bald gerne ausziehen

    Mit was, mit Hosenknöpfen oder wo sollen die finanziellen Mittel dafür herkommen und wenn die von irgendwo her kommen, warum begleicht man nicht seinen Mietrückstand?

    Habe ich eine Kündigungsfrist, oder kann ich einfach ausziehen, da mir sowieso gekündigt wurde?

    Und was wäre dann, dann bräuchte man deiner Meinung nach den Mietrückstand nicht mehr begleichen oder für die Kosten der Räumungsklage nicht aufkommen, am besten bei Nacht und Nebel, den Schlüssel schmeisst man dann in den Briekasten des Vermieters oder wie stellst du dir das vor???

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    sehe ich genauso, wie die Vorredner.

    Zahle die Mietrückstände und einige dich mit dem Vermieter auf einen Auszugstermin. Der ist ja auch froh, wenn er dich los wird.

    Zu deiner Frage: Einen Mietvertrag hast du nicht mehr. Was du zahlst ist auch keine Miete, sondern Nutzungsentschädigung.

    Gruß

    H H