Mietminderung bei defektem Fahrstuhl

  • Hallo,

    in der Wohnung, in der ich lebe, funktioniert seit mehr als einem halben Jahr der Fahrstuhl nicht richtig. Fällt immer wieder aus. Und mittlerweile seit 2 Monaten einfach gar nicht mehr nutzbar. Habe meine Hausverwaltung jetzt vor Kurzem deswegen anschrieben. Wollte eine Mietminderung haben, da ich den Fahrstuhl nicht nutzen kann, obwohl ich für den ja mitzahle.

    Jetzt haben Sie mir Folgendes geschrieben:

    Zitat

    wir haben Ihre unten stehende E-Mail dankend erhalten.

    Wir können nachvollziehen, dass der defekte Aufzug ein Nachteil für Sie darstellt und erklären uns mit einer Minderung in Höhe von 10% ab dem 15.12.2017, aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einverstanden. Somit ergibt sich für den Monat Dezember 2017 anteilig ein Minderungsbetrag in Höhe von 21,59 €. Ab Januar beträgt der monatliche Minderungsbetrag 43,17 €. Mit Inbetriebnahme des Aufzuges endet auch der Minderungsanspruch.

    Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, die Miete rückwirkend zu mindern. Zahlt der Mieter allerdings die Miete in Kenntnis des Mangels in voller Höhe und hat er sich die (teilweise) Rückforderung nicht ausdrücklich vorbehalten, kann er die ggf. zu viel gezahlte Miete nicht zurückverlangen. In Ihrer E-Mail vom 18.12.2017 haben Sie erstmalig eine Mietminderung angekündigt.

    Wir hoffen, dass die Reparatur des Aufzuges nach Lieferung des Ersatzteils im Januar schnell erfolgt und der Aufzug dann wieder ordentlich läuft.

    Gibt es in meinem Fall keine Möglichkeit wenigstens das Geld für die vergangenen sechs Monate zurückzufordern? Ich konnte den Fahrstuhl bestimmt seit 6 Monaten nicht mehr ohne Probleme nutzen. Wäre verbunden, um eine kompetente Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mülli

  • Gibt es in meinem Fall keine Möglichkeit wenigstens das Geld für die vergangenen sechs Monate zurückzufordern? Ich konnte den Fahrstuhl bestimmt seit 6 Monaten nicht mehr ohne Probleme nutzen. Wäre verbunden, um eine kompetente Antwort.

    Hallo,

    eine kompetente Antwort setzt eine kompetente Frage voraus!

    Das zeigt sehr deutlich die Erwartungshaltung mit der man an eine Sache herangeht, dann auch noch mit Erfolg durch Einsicht der verantwortlichen, mit einer Hinterherforderung noch das zu vertuschen, was man selber verschuldet hat.

    Wer zu spät kommt den bestraft das Leben.

    Gruß

    BHShuber