Kündigung udn einige Ungereimtheiten

  • Hi,


    ich habe mal ne Frage. Mein Partner und ich haben vor ca. 2 Jahren Mietschulden gemacht und sie mittlerweile 2 mal abbezahlt (inklusiver aktueller Mietzahlungen). Zwei mal, oder auch mehrfach hieß es, die Zahlungen der Mietschulden wären nie eingegangen. Als wir dachten wir haben alles abbezahlt, kam vor ca. 2-3 Monaten der zuständige con meinem Partner vorbei und meinte die Mietschulden wären nie bezahlt worden. Etwas verwirrt und natürlich einlenkend haben wir jetzt einer weiteren Zahlung der angeblich noch offenen Mietschulden (die ja eigentlich abbezahlt sind) eingewilligt und zahlen jetzt bis September 2018 noch mal.


    Jetzt, einen tag vor Weihnachten haben wir aber plötzlich eine fristlose Kündigung zum 4.1.2018 erhalten.

    Der angegebene zuständige der Antwaltskanzlei unseres Vermieters existiert aber laut deren Homepage gar nicht.


    Jetzt sind wir stark iritiert und auch irgendwie hilflos. Wir beide leben von Hart4 und wissen langsam nicht mehr was wir falsch gemacht haben sollen.

    Hat jemand änliche erfahrungen gemacht oder nen Tip für uns was wir jetzt machen sollen?

    Zumindest werden wir direckt am 2.1. einen anwalt aufsuchen. Das steht fest...


    lg

  • So irgendwie kann ich die Geschichte nicht verstehen/glauben. Wenn mir jemand erzählt, dass ich meine Miete nicht bezahlt habe, dann lege ich als Beweis den Auszug der Überweisung vor, bevor ich den Betrag noch einmal überweise. Also Butter bei de Fisch, was ist an der Geschichte falsch, denn zu einer falschen Geschichte kann man keine Ratschläge geben.

  • Es ist nicht falsch. Es ist wirklich so.

    Das ist doch Nonsens. Mit dem Kontoauszug als Beweis wäre diese Kündigung doch nicht passiert. Ich kann euch nur wünschen, dass ihr einen Anwalt findet, der euch die Story abnimmt. Ich jedenfall, habe bei der Geschichte meine Bedenken.

  • Könnt ihr die Zahlungen denn belegen? Warum habt ihr einfach nochmal bezahlt, obwohl ihr die Schulden beglichen habt?


    Am besten die fristlose Kündigung zunächst zurückweisen falls keine Vollmacht bei liegt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Tip, Belege (Kontoauszüge) vorlegen aus denen hervorgeht das die Mietschulden bezahlt sind.


    Könnt Ihr das nicht, umgehend zahlen.


    Dann ist die fristlose Kündigung vom Tisch.


    Außer es wurde Euch in den letzten 2 Jahren schon mal aus demselben Grund gekündigt.

  • Jetzt, einen tag vor Weihnachten haben wir aber plötzlich eine fristlose Kündigung zum 4.1.2018 erhalten.

    Der angegebene zuständige der Antwaltskanzlei unseres Vermieters existiert aber laut deren Homepage gar nicht.

    Hallo,


    dann gilt es jetzt den Arsch hochzureissen, schleunigst zum Jobcenter zu rennen, dort verweist man euch auf das Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Sozialbürgerhaus, die sich dann mit dem Vermieter und der Kündigung auseinandersetzen und das Pronto bitteschön.


    Gegebenenfalls, wenn hier wirklich noch ausstehende Mietzahlungen im Raum stehen, wird man euch ein Darlehen gewähren um die Schuld zu tilgen oder aber den unberechtigten Forderungen Einhalt gebieten.


    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,


    dann gilt es jetzt den Arsch hochzureissen, schleunigst zum Jobcenter zu rennen, dort verweist man euch auf das Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Sozialbürgerhaus, die sich dann mit dem Vermieter und der Kündigung auseinandersetzen und das Pronto bitteschön.


    Gegebenenfalls, wenn hier wirklich noch ausstehende Mietzahlungen im Raum stehen, wird man euch ein Darlehen gewähren um die Schuld zu tilgen oder aber den unberechtigten Forderungen Einhalt gebieten.


    Gruß

    BHShuber

    Sehe ich genauso.


    Allerdings wundere ich mich, dass wenn die Mietrückstände schon bezahlt bzw. überwiesen wurden, keine Quittungen oder Belege dafür existieren??

    Etwas seltsam ist die Geschichte schon...