Hallo,
wir leben seit 2012 in einem Haus gemeinsam mit den Vermietern. Bislang wurde in den Nebenkosten keine Hausmeistertätigkeit veranschlagt. Nun wurde ohne Absprache eine zusätzliche unaufgeschlüsselte Hausmeisterpauschale mit jeweils 400€ pro Jahr (33.33 / Monat) rückwirkend für das Jahr 2016 berechnet. Einen echten Hausmeister gibt es jedoch nicht, Gartenarbeiten und Pflege am Haus wurden von den Vermietern getätigt.
Ist es rechtens, rückwirkend und ohne Absprache mit dem Mieter und ohne Hausmeister eine Hausmeisterpauschale hinzuzufügen / zu berechnen?
Kann ich aus dem link
"II. Es besteht eine vertragliche Vereinbarung
Praxisrelevanter ist folgende Gestaltung: Im Mietvertrag vereinbaren Vermieter und Mieter regelmäßig einen bestimmten Verteilerschlüssel zur Umlage der anfallenden Nebenkosten. Aus sachlichen Gründen kann sich im Laufe des Mietverhältnisses auf Seiten des Vermieters das Bedürfnis ergeben, einen bislang maßgeblichen Verteilerschlüssel zu ändern.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 556a II BGB.
Voraussetzungen im Überblick:
- Der Vermieter kann gegenüber dem Mieter erklären, dass er die Nebenkosten abweichend vom bisherigen Verteilerschlüssel zukünftig ganz oder teilweise nach einem Maßstab umlegen wird, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
- Die Erklärung ist in Textform zu verfassen (§ 126b BGB).
- Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig. Rückwirkung ist ausgeschlossen.
- Bislang in der Miete enthaltene Nebenkosten (Inklusivmiete) sind aus der Miete heraus zu rechnen
"
verstehen, dass dies rückwirkend nicht i.O. ist? Im Mietvertrag wird ist der Hausmeisterposten tatsächlich sogar sichtlich aus den Nebenkosten herausgestrichen.
Vielen Dank,
Pawl