Hallo ich habe ein paar Frage zu einer möglichen Mietminderung.
Ich bin mitte Juli 2017 in meine neue Einzimmer Wohnung (26m²) gezogen. Inbegriffen ist dort der (8m²) Balkon.
Ich bezahle eine warm Miete von 450€, Nun war der Balkon erst gar nicht da, sondern wurde erst gebaut. die Bauarbeiten haben bis ca. 1.Oktober gedauert.
Kann man dort schon eine Schadensersatzforderung stellen, denn es wahren ja mehrere Monate 8m² meiner Wohnung gar nicht vorhanden.
Desweiteren ist der Balkon nicht abgegrenzt, also er geht die ganze Fassade durchgängig an 4 Wohnungen vorbei. Also können die anderen drei Mieter ohne Probleme durch meinen Teil des Balkons laufen und durch die Fenster schauen. Dies ist äußernd störend. Für mich ist das nicht mein Balkon sondern eine art "Gemeinschaftsbalkon". Welche Ansprüche könnte ich jetzt an meinen Vermieter stellen?
mit freundlichen Grüßen
Willy Engel