Verteilerschlüssel

  • Hallo Zusammen,

    ich habe mal einen Frage. Im Mietvertrag unter Betriebskosten ist der Verteilerschlüssel so aufgeführt.

    Heizung = Verbrauch/qm

    Wasser = Verbrauch/qm


    Muss da nicht auch aufgeführt werden

    Verbrauch/qm (50/50)

    oder

    Verbrauch/qm (70/30)

    ?

    Sonst kann ja der Vermieter abrechnen, wie es ihm am besten passt.

    Danke schon mal.

    Lg.

    Mieter11

  • Muss da nicht auch aufgeführt werden

    Verbrauch/qm (50/50)

    oder

    Verbrauch/qm (70/30)

    Ein Passus von beiden müsste in der Heizkostenabrechnung erscheinen. Anzunehmen, die HK-Abrechnung wird von einer Fachfirma erstellt, die daran gebunden sind, und das sicher so auch erstellen. Vorerst steht das ja nur im Mietvertrag. HK-.Abrechnung abwarten.

  • Hallo,

    du hast recht, es müßte dort aufgeführt sein. Gem. Betriebskostenverordnung wird zwischen 50/50 und 70/30 abgerechnet. Innerhalb dieser Grenzen ist er allerdings flexibel, zumindest gem. Mietvertrag, er kann allerdings nicht jedes Jahr wechseln, ohne es vorher vereinbart zu haben.

    Gruß

    H H

  • Für Wasser ist die Umlage nach der Wohnfläche, wenn nach Verbrauch nicht möglich, in Ordnung, ja sogar gesetzlich vorgeschrieben.

    Auch für Heizkosten wenn es ein 2FH ist in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.

    Ansonsten ist der VM verpflichtet gemäß HeizkostenVO abzurechnen.

    Gem. Betriebskostenverordnung wird zwischen 50/50 und 70/30 abgerechnet

    Du meinst sicher die Heizkostenverordnung;)

  • So steht es im Mietvertrag ohne Angabe von 50/50 oder 70/30.

    (Pos. 26 u. 27)

    So kann der Vermieter doch immer selbst entscheiden, ob er so oder so abrechnet.

    Aber wenn er das so eintragen darf, kann man (ich) nichts machen:-(.

    verteilerschluessel.jpg

    Lg.

    Mieter11

  • Wenn einmal festgelegt kann man das nicht xbeliebig jedes Jahr ändern. Nur in Ausnahmefällen. Es ist 50/50, 60/40 0der 70/30 möglich.

  • Hallo Banane,

    vielen Dank für deine Info. Sorry wenn ich so naive frage:-).

    Das ist mir schon klar, wenn der MV abgeschlossen ist das ich nichts mehr ändern kann.

    Es besteht nur ein generelles Interesse (falls ich mal wieder mal einen MV abschließe) :-).

    Das bedeutet, wenn keine Zahlen (50/50, 60/40, 70/30) eingesetzt wurde, kann der VM "egal" wie abrechnen?

    Es ist doch sauberer, wenn es gleich richtig vereinbart wird - oder?

    Wenn der Vermieter in dem Mietvertrag (vor der Unterschrift) nur "Verbrach/qm" einsetzt hat,

    kann ich da eine Aufschlüsselung (50/50, 60/40, 70/30) verlangen,

    oder obliegt das in der Entscheidung - ohne oder mit Verschlüsselung - beim Vermieter?

    Nochmal sorry, für die naiven fragen, interessiert mich aber - Danke schon mal.

    Lg.

    Mieter11

  • Es besteht nur ein generelles Interesse (falls ich mal wieder mal einen MV abschließe) :-).

    Das bedeutet, wenn keine Zahlen (50/50, 60/40, 70/30) eingesetzt wurde, kann der VM "egal" wie abrechnen?

    Es ist doch sauberer, wenn es gleich richtig vereinbart wird - oder?

    Im Mietvertrag werden diese Zahlen ohnehin nicht eingetragen. Diesen Abrechnungsmodus gibt der Vermieter dem Abrechnungsunternehmen bekannt, welches daran gebunden ist, also Abrechnung entweder 50/50, 60/40 oder 70/30.

  • Es gibt durchaus Mietverträge, in denen man die erste Zahl (70, 60 oder 50) eintragen kann, je nach Gebäudeausstatung und Alter kann man als Mieter aber auch vorab schauen, unter welche Verteilung man fällt.

    Zitat

    Bei älteren Gebäuden ist eine Aufteilung von 70 Prozent nach Verbrauch und 30 Prozent nach Wohnfläche vorgeschrieben. Voraussetzung ist, dass das Gebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllt. Außerdem muss es mit Öl oder Gas geheizt werden, und freiliegende Heizleitungen müssen gedämmt sein.

    Verteilungsschlüssel

  • Es gibt durchaus Mietverträge, in denen man die erste Zahl (70, 60 oder 50) eintragen kann, je nach Gebäudeausstatung und Alter kann man als Mieter aber auch vorab schauen, unter welche Verteilung man fällt.

    Es gibt immer auch die Ausnahmen wie man sieht. Selbst habe ich noch keinen MV mit diesen Angaben gesehen. Man lernt immer noch dazu.

  • Danke - also wieder was gelernt - der VM kann "nur" Verbrauch/qm einsetzten (schade?( - hätte es gern genau ).

    Komme aber gleich noch mit einer naive Frage.

    Meine Bekannte zieht um und hat den Mietvertrag vorliegen in dem die Kaltmiete, NK und Warmmiete aufgeführt sind.

    Nach Rückfrage bzgl. der Heizkosten wurde ihr mitgeteilt, das die HK in der Summe von den NK sind.

    Ist das richtig? Dachte die NK und HZ müssen einzeln aufgeführt/aufgestellt werden.

    Danke schon mal.

    Lg.

    Mieter11

  • Ist das richtig? Dachte die NK und HZ müssen einzeln aufgeführt/aufgestellt werden.

    Nein. Heizkosten sind eine von insgesamt 17 Neben-/Betriebskostenarten. Meistens werden sie zwar extra im Vertrag angegeben, Pflicht ist das aber nicht.

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