Quadratmeterzahl seit Jahren falsch!

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu den Betriebs- und Nebenkosten bei einer Abrechnung mit falscher Quadratmeterzahl:

    Meine Hausverwaltung hat die letzen fünf Jahre meine Wohnung mit einer zu hohen Quadratmeterzahl abgerechnet. Im Mietvertrag steht zwar die tatsächliche Quadratmeterzahl, bei einem vorherigen Disput über die Grösse der Wohnung aber habe ich die Wohnung selbst aufgemessen und mich dabei vermessen. Die Hausverwaltung hat diese Maße aber einfach übernommen und ab diesem Zeitpunkt Betriebs- und Nebenkosten auf die höhere Quadratmeterzahl abgerechnet. Des weiteren haben Sie aus den Vorjahren Nachzahlungen eingefordert, die ich auch beglichen habe.

    Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich etwas zurückfordern? Oder habe ich durch das Verstreichen von Fristen keinen Anspruch mehr? Tut meine eigene Blödheit beim Messen hier etwas zur Sache? (Zur Erklärung warum ich überhaupt gemessen habe: Die Hausverwaltung hatte eine noch viel höhere Quadratmeterzahl angenommen und daher eine baldige Mieterhöhung angekündigt.)

    Wäre super wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet.

    Danke und Grüsse,

    Frank

  • Da die falsche Abrechnung der Quadratmeter letztendlich durch deine falsche Messung verursacht wurde, solltest du dein Problem mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen. Nur der kann dir einen Weg aufzeigen, auf dem du noch etwas retten kannst.

  • Danke für deine Antwort.

    Muss der Vermieter nicht grundsätzlich von der im Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl ausgehen oder selbst messen lassen? Wenn ich als Laie aufmesse sollte das doch mietrechtlich eigentlich weniger Gewicht haben als ein Mietvertrag.

  • Nö, muss er nicht. Er kann die Zahlen, die ihm der Mieter genannt hat, für bare Münze nehmen. Das hätte im anderen Fall doch auch geklappt, wenn der Vermieter so gutgläubig ist.

  • Ich kann da eigentlich auch nur an einen Anwalt verweisen.

    Ich bin da sehr zwiegespalten. Einerseits hast du den Messfehler begangen (warum auch immer die eine größere Fläche angegeben hast) und es ist damit dein Verschulden, das eine zu große Fläche betrachtet wird, andererseits ist halt noch immer eine Abweichung objektiv festzustellen.

    Die Veränderung des Mietvertrages kann in zwei Weisen beurteilt werden. Die qm Zahl soll objektive sein, so das eine Abweichung doch erheblich wäre oder ihr habt euch darauf geeinigt, das ihr die Wohnung einfach so behandelt als hätte sie diese Fläche, unabhängig von der wahren Größe.

    Auch bei den Ansprüche müsste man differenzieren, bei der Mietminderung würde ich wieder auf dein Verschulden abstellen und damit Ansprüche verneinen. Bei den Nebenkosten ist es schwieriger, weil es hier auch auf das Verhältnis zwischen den anderen Mieter ankommt, weil jeder anteilig zahlt. Bei einer zu großen Fläche ja überhaupt kein Problem, bei einer zu kleinen Fläche müssten die doch mehr zahlen?! Aber da hat man sowieso nur 12 Monate Zeit Ansprüche geltend zu machen, danach ist die Sache verfristet.

    Ich denke ebenfalls, dass nicht sämtliche Nebenkosten hättest nachzahlen müssen, weil ja die Frist von 12 Monaten besteht.

    Du siehst, ein Anwalt für Mietrecht wäre sehr nett.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!