Unrechtmäßig gekündigt und geräumt?

  • Hallo,

    ich habe gestern erfahren, das meine Mietwohnung gekündigt, noch vor Dezember 2017 geräumt und bereits zum 01.02.18 neu vermietet wurde. Ich habe weder eine Kündigung erhalten noch eine Aufforderung zur Räumung o.ä. Die Kündigung wurde beim Telefonat damit begründet, das angeblich seit mehreren Monaten (2 oder 3 da war die Vermieterin sich nicht einmal sicher) keine miete gezahlt wurde. Die miete wurde aber nachweislich vom Jobcenter bis einschließlich Dezember 2017 bezahlt. Ich konnte mich nur aufgrund des Zustands der Wohnung nicht dort aufhalten da ich hochschwanger bin und sich noch keine möbel dort befunden haben da ich kein Darlehen bzw Möbelgutschein vom Jobcenter erhalten habe. Es befanden sich dort lediglich meine persönlichen Sachen, auf die ich nun auch keinen Zugriff mehr habe sollten diese nicht schon auf dem müll gelandet sein. Was kann ich tun?

  • Du solltest dir am Amtsgericht einen Beratungsschein holen und damit zu einem Anwalt für Mietrecht gehen. Der wird dann das weitere veranlassen.

  • Genau das habe ich vor in Angriff zu nehmen, habe gestern noch einen Termin bei einem anwalt gemacht und den Beratungsschein organisiere ich mir auch grade.

  • Genau das habe ich vor in Angriff zu nehmen, habe gestern noch einen Termin bei einem anwalt gemacht und den Beratungsschein organisiere ich mir auch grade.

    Hallo,


    es wundert mich kaum eine Reaktion von HH Hamburger zu lesen, denn die Geschichte ist nicht ganz erzählt, bzw. sehr einseitig.


    Es ist dir schon bewusst, dass auch du Versäumnisse als Vorwurf hinnehmen musst, es liegt in deiner Eigenverantwortung dich um diese Dinge zu kümmern, wenn du jedoch nicht in dieser Wohnung warst kannst du aber auch sicher davon ausgehen, dass die Post dort aufläuft.


    Was schon ein Unikum für sich ist, denn im Sozialbürgerhaus hätte man dir bei der Möblierung sicher geholfen.


    Nun ist es wie es ist, ich bin auch nicht davon überzeugt, dass der Vermieter hier verboten eigenmächtig gehandelt hat, viel eher gehe ich von der Vermutung aus, dass man weder Kündigung noch Räumungstitel ernst genommen hat oder überhaupt erhalten.


    Diese Geschichte liest sich wie Zehntausende anderer Geschichten auch, eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und keine Behinderung sich um seine Belange und Belange anderer zu kümmern, wenn du mal genau darüber nachdenkst, dann gibst du mir sicherlich Recht, dass du an dieser Situation nicht ganz unschuldig bist!


    Gruß

    BHShuber

    Antworten und Beiträge basieren auf persönliche Erfahrungen und auschließlich meiner Meinung und sind keinesfalls als Aufforderung zu einer Handlung oder Rechts- oder Steuerberatung aufzufassen! Somit besteht keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der abgegebenen Kommentare!

  • Es ist dir schon bewusst, dass auch du Versäumnisse als Vorwurf hinnehmen musst, es liegt in deiner Eigenverantwortung dich um diese Dinge zu kümmern,


    Tatsächlich? Reine Spekulation, denn flocke88 schreibt:


    Ich habe weder eine Kündigung erhalten noch eine Aufforderung zur Räumung o.ä.


    Das ist zunächst bis zum Beweis des Gegenteils kaum in Frage zu stellen.

    Dieser Beweis kann virtuell nicht erbracht werden und es gilt im Zweifel

    für flocke88 .

    Es ist dir schon bewusst, dass auch du Versäumnisse als Vorwurf hinnehmen musst, es liegt in deiner Eigenverantwortung dich um diese Dinge zu kümmern, wenn du jedoch nicht in dieser Wohnung warst kannst du aber auch sicher davon ausgehen, dass die Post dort aufläuft.


    Reine Spekulation und Vermutung, rechtfertigt nicht den geringsten Vorwurf

    gegen flocke88 .


    Was schon ein Unikum für sich ist, denn im Sozialbürgerhaus hätte man dir bei der Möblierung sicher geholfen.


    Zeugt von Unkenntnis der Materie ALG II und Erstausstattung.


    Nun ist es wie es ist, ich bin auch nicht davon überzeugt, dass der Vermieter hier verboten eigenmächtig gehandelt hat, viel eher gehe ich von der Vermutung aus, dass man weder Kündigung noch Räumungstitel ernst genommen hat oder überhaupt erhalten.


    Tatsächlich? Ich nicht, denn flocke88 schreibt:


    Die miete wurde aber nachweislich vom Jobcenter bis einschließlich Dezember 2017 bezahlt.


    Wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die Miete vom Jobcenter bis

    einschließlich Dezember 2017 bezahlt wurde. Wie kann dann der Vermieter

    die Wohnung dann noch vor Ende Dezember räumen?


    Weniger Polemik und mehr Hinterfragen der Fakten wären wirklich hilfreicher,

    als flocke88 derart anzugehen. Ich hoffe für jeden, dass er niemals in so eine

    Lage gerät. Heute landen auch mit angeblich sicheren Jobs Leute schneller in

    ALG II, als sie schauen können. Jede Überheblichkeit ist völlig fehl am Platz.


    Vielleicht einmal daran denken, dass am anderen Ende des Computers ein

    verletzlicher Mensch mit Gefühlen sitzt und man ihn so behandeln sollte,

    wie man auch selber behandelt werden möchte. Mit Respekt und Achtung,

    denn ALG II rechtfertigt nicht im Geringsten einer Herabsetzung des Mensch nur,

    weil er Sozialleistungen erhält.



    Einmal editiert, zuletzt von Grace ()

  • mehr Hinterfragen der Fakten wären wirklich hilfreicher,

    Ja, nur wenn man die Geschichte kritisch ließt, kann auch ich mich jedenfalls nicht dem Eindruck entziehen, das hier irgendwie die eine Hälfte der Geschichte fehlt, unabhängig von dem was behauptet wird?

    Das ist zunächst bis zum Beweis des Gegenteils kaum in Frage zu stellen.

    Na ja, wir sind hier nicht vor Gericht , oder? Insofern kann man schon mal seine Erfahrung und seinen gesunden Menschenverstand benutzen. Und der sagt mir, und offenbar einigen anderen auch, das hier die vollständige Geschichte wahrscheinlich irgendwie auf der strecke geblieben ist.

  • Was aber kein Grund ist flocke88 derart anzugehen

    Stimmt, ist halt Geschmackssache.

    Sachliche Beiträge sind für ein

    Hilfeforum, Mietrecht ist auch eins, wesentlich vorteilhafter.

    Wahrscheinlich wird es aber nicht sinnvoll sein ihr nach dem Munde zu reden, wenn man davon ausgeht, das die Story nicht komplett ist.

    BHShuber zeigt da etwas auf, was durchaus noch wichtig sein kann.

  • Sich trocken und sachlich mit Fakten auseinanderzusetzen, heißt nicht, dem Anderen

    nach dem Mund zu reden. Man kann auch höflich bestimmte Fragen stellen und der Sache

    auf den Grund gehen. Was hier im Thema zu lesen ist, außer bei Köbes, ist Spekulation

    und Polemik. So hilft man Niemanden, man verletzt ihn höchstes. Nachfragen wird auch

    nicht mehr möglich sein, weil zu befürchten ist, dass flocke88 wirkungsvoll vertrieben

    wurde.

  • Hallo zusammen,


    die Frage ist ja auch, warum flocke88 keinen Möbelgutschein oder Darlehen vom Jobcenter erhalten hat.... wahrscheinlich sind anderswo bereits Möbel vorhanden?


    an flocke88: Wie viele Monate warst du nicht in dieser (von der Allgemeinheit finanzierten) Wohnung?


    Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Jobcenter hellhörig werden könnte und möglicherweise auch die Mietzahlungen zurückverlangen wird, da der "Hilfsbedürftige" gar nicht dort gewohnt hat? flocke88 wohnt ja seit Monaten woanders...vielleicht bei einem ebenfalls vom Jobcenter finanzierten Freund (=Solidargemeinschaft)?


    Ich weiß, dass sind nur Vermutungen (vielleicht auch Klischeedenken, aber jedes Klischee entsteht durch gehäufte, gleichartige Vorkommnisse) und im Sozialrecht diesbezüglich kenne ich mich gar nicht aus, aber...


    Vielleicht einmal daran denken, dass am anderen Ende des Computers ein

    verletzlicher Mensch mit Gefühlen sitzt und man ihn so behandeln sollte,

    wie man auch selber behandelt werden möchte.

    .. auch der hart arbeitende Mensch, die gerade mal so "viel" verdient, dass er eben keine staatlichen Zuschüsse nutzen kann, ist "ein verletzlicher Mensch mit Gefühlen." Es ist schwer, in so einem Fall unparteiisch bzw. emotionslos zu argumentieren....man fühlt eben eine gewisse Ungerechtigkeit.


    Wichtig: Ich bin sehr für unseren Sozialstaat und finde es sehr gut, Menschen in Not zu helfen - wohlgemerkt aber auch nur den TATSÄCHLICH Hilfsbedürftigen..


    Dennoch und trotz allem halte ich das Vorgehen des Vermieters (nach Darstellung im Eingangstread) für gesetzeswidrig.


    VieleGrüße,

    anonym2

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 ()

  • So hilft man Niemanden, man verletzt ihn höchstes. Nachfragen wird auch

    nicht mehr möglich sein, weil zu befürchten ist, dass flocke88 wirkungsvoll vertrieben

    wurde.

    Ach na ja, ich hatte jetzt nicht den Eindruck, das flocke88 hier irgendwie beleidigt wurde? Wenn es dir um die Form geht, ja, man kann netter nachfragen. Andererseits muß man auch nicht auf alles was einen dann ja nicht betrifft anspringen................

  • Dennoch und trotz allem halte ich das Vorgehen des Vermieters (nach Darstellung im Eingangstread) für gesetzeswidrig.


    Ich auch und mehr ist auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu sagen.

    Vielleicht meldet sich flocke88 nochmal!?

  • Vielleicht noch dazu was am Rande, scheint ein Informations-Defizit hier zu sein

    die Frage ist ja auch, warum flocke88 keinen Möbelgutschein oder Darlehen vom Jobcenter erhalten hat.... wahrscheinlich sind anderswo bereits Möbel vorhanden?


    Nicht relevant, weil es Umstände gibt, die einen Anspruch auf Erstausstattung

    auslösen. Erstausstattungen können erforderlich werden zum Beispiel:


    - nach einer Trennung/Scheidung (BSG 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R) bzw.

    nach einem Aufenthalt im Frauenhaus (LSG Berlin-Brandenburg 26.10.2006

    - L 19 B 516/06 ER). Voraussetzung ist nicht, dass etwas zum ersten Mal im

    Leben angeschafft wird, sondern dass ein entsprechender Anlass besteht.

    sich noch keine möbel dort befunden haben da ich kein Darlehen bzw

    Möbelgutschein vom Jobcenter erhalten habe


    Welche Umständen den Zustand ausgelöst haben, warum das Jobcenter hier

    eine Verweigerung hatte und ob diese Verweigerung tatsächlich rechtmäßig

    war, kann man so nicht pauschal beantworten. Oft verweigern Jobcenter

    auch nicht nachvollziehbar den Anspruch. Ist eine andere Baustelle und müsste

    extra geklärt werden. flocke88 wende dich vor Ort an

    eine Beratungsstelle.



    Einmal editiert, zuletzt von Grace ()

  • Ich verweise bei kalter Räumung inzwischen ganz gern auf die "Picasso" Entscheidung des BGHs.

    Da geht es zwar um ersteher und Zwangsversteigerten, aber das ist übertragbar auf Mieter und Vermieter.


    In dem konkreten Fall hatte der Käufer ohne GV kalt geräumt und auch keine Dokumentation des geräumten Gerümpels vorgenommen und dieses einfach entsorgt. Der völlig abgebrannte Zwangsversteigerte wollte dies nicht hinnehmen und klagte auf Schadenersatz für die entsorgte Sachen.

    In € forderte er Schadensersatz in Höhe von 567.825 (!) € wegen Nichtherausgabe von Gegenständen, weitere 500 € wegen unberechtigter Wegnahme eines Geldscheins sowie Schadensersatz in Höhe von 30.140,82 € wegen Beschädigungen an den zurückgegebenen Gegenständen verlangt.


    Angeblich wären diverse teure Kunstgegenstände dabei gewesen. Jaja könnte man meinen..

    Dumm nur, dass der BGH in Fällen der kalten Räumung die beweislast umkehrt. Der ohne Titel räumende muss nachweisen, dass kein sprichwörtlicher Topf voll Gold unter den Plörren war. Aber das beste kommt bekanntlich zum Schluß: Karlsuhe schrieb in der Urteilsbegründung: Nur weil die Leute pleite sind, können Sie keinen Topf voll Gold gehabt haben.


    "Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts fehlt es nicht deshalb an der für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast erforderlichen Plausibilität der Angaben der Klägerin, weil sie und ihr Ehemann im Zeitpunkt der Inbesitznahme der Immobilie durch den Beklagten schon über einen längeren Zeitraum in wirtschaftlich beengten Verhältnissen gelebt hatten."


    Merke: Wenn man nichts hat, sollte man zumindest ein Foto von einem Topf voll Gold (aus dem Internet ausgedruckt) haben :)


    Bundesgerichtshof

    Urt. v. 23.06.2017, Az.: V ZR 175/16

    If your going through hell, keep going ! - Winston C.

  • Auch für dieses Thema der Hinweis!


    Die Suchmaschinen haben die Herabwürdigung der Themenerstellerin auf

    Zeiten konserviert. Mein Vorschlag, dieses Thema, was für dem Ruf des

    Forums nicht gerade förderlich ist, ruhen zu lassen. Nicht immer wieder

    nach oben holen, wo es erneut von den Suchmaschinen aufgenommen

    wird. Damit es zumindest im Nirwana des Forums verschwinden kann.


    Konzentrieren wir uns auf die Themen, die neu kommen und versuchen

    es besser zu machen.