Hallo liebes Forum
ich habe eine Frage, ob eine fristlose Kündigung meines Untermietvertrages möglich ist, wenn mich meine Vermieterin (Hauptmieterin, wohnt mit in der Wohnung) mehrfach beleidigt hat. Das Wohnverhältnis ist jedenfalls nicht angenehm und wird immer untragbarer.
Auslöser ihrer Verärgerung ist, dass sie mich mit einer falschen Kündigungsfrist gekündigt hatte und ich letztendlich rechtlich länger (3 Monate mehr) in der Wohnung bleiben dürfte. Das ist rechtlich auch soweit von meiner Seite geklärt.
Unser letztes richtiges Gespräch war Anfang Januar, was ich heimlich aufgenommen habe. Darin beleidigt sie mich auch mehrfach, obwohl ich mich durchgehend normal mit ihr unterhalte, und droht mir mit Räumungen und Mobbing. Das Gespräch habe ich anschließend auch transkribiert (in Textform runtergeschrieben).
Ebenso habe ich SMS von ihr bekommen, die zwar nur unterschwellige Beleidigungen (Zynismus) beinhalten, aber wo sie mir auch mit einer Klage droht, sollte ich nicht zum Ende des Monats jetzt ausziehen.
Nun habe ich ihr mehrmals angeboten, dass wir entgegen des fristgerechten Kündigungsdatums auch gerne Ende Januar als Kündigungsdatum festhalten können. Das brauche ich von ihr nur schriftlich, als Beweis das sie damit einverstanden ist und ich vertraglich befreit bin Miete zu zahlen. Jedoch geht sie darauf nicht ein und spricht auch soweit gar nicht mit mir.
Kann ich da einseitig fristlos von meiner Seite aus kündigen, allein aufgrund der Beleidigungen und würden meine Beweise dafür ausreichen bzw. überhaupt verwertet werden? Heimliche Ton-Mitschnitt sind ja i.d.R. nicht erlaubt. Nun habe ich auch keine Zeugen, lediglich eben diesen Ton-Mitschnitt von einem 9 Minuten Gespräch und verärgerte SMS.