Kündigung wg. Eigenbedarf + Modernisierungsankündigung für Zeit danach

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Eigenbedarfskündigung bekommen (diese scheint inhaltlich fundiert zu sein). Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.

    Der Vermieter erkennt meinen Widerspruch wg. Härte (Finde keine neue Bleibe) nicht an. Er erlaubt mir jedoch, dass ich länger im Haus bleiben kann. Die Zeit wäre verhandelbar.

    Mit diesem Entgegenkommen kündigte er aber auch eine Sanierung des Hauses an (Schriftform) (Fassadendämmung, Fenster, Haustüre neu). Kann ich das Angebot eines weiteren (übergangsmäßigen) Verbleibs im Haus zustimmen und der Sanierung widersprechen?

    Oder kann es sein dass ich ggf. sogar schadensersatzpflichtig werde wenn ich der Sanierung widerspreche, kurz danach jedoch doch eine neue Bleibe finde?

    Und muss ich mich bei meiner Suche auf den jetztigen Wohnort beschränken? Welcher Radius wäre denn angemessen?

    Ggf. würde ich mir auch ein Haus kaufen wollen, dann aber im jetztigen Gemeindegebiet. Kann mir das zum Fallstrick werden? So ein Kauf bzw. die Suche dauert ja doch einige Zeit...

    Viele Grüße und im Voraus besten Dank für eure Antworten.

    JoeWaschl

  • Aus welchem Grund willst Du der Sanierung widersprechen? Wenn dort Fassade und Eingangstür erneuert wird, hast Du hierdurch fast keine Beeinträchtigungen.

    Der Einbau neuer Fenster ist in der Regel auch binnen eines Tages erledigt.

    Ich erinnere mich ganz dunkel an ein Urteil, wonach der Mieter der Sanierung widersprechen kann, wenn er zeitnah einen Auszug plant und der Termin auch schon bekannt ist.

    Bei Dir ist das offensichtlich nicht der Fall, so dass hier die Duldungspflicht nach § 555a BGB greifen dürfte.

    Und muss ich mich bei meiner Suche auf den jetztigen Wohnort beschränken?

    Wo Du hinziehst, ist doch völlig egal. Der Vermieter will nur seine Wohnung zurück.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    dein Vermieter braucht die Wohnung für sich selbst und du widersprichts, weil es für dich schwer ist eine Wohnung zu finden. Jetzt erlaubt der Vermieter dir länger in der Wohnung zu bleiben. Klingt nicht unfair. Es ist nachvollziehbar, dass dein Vermieter nicht mit einer geplanten Sanierung warten möchte, nur weil du nicht in der Lage bist auszuziehen.

    Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass die "Härte" keine Wohnung zu finden, in nur ganz seltenen Fällen vor Gericht anerkannt wird. Gerade für Alleinstehende mit Einkommen, halte ich es für ausgeschlossen, dass sie wirklich nichts finden. Das du dir ein Haus kaufen willst klingt ohnehin nicht nach besonderer Härte.

    Dein Problem ist, dass du im Unrecht bist und Geld hast (von wegen Haus kaufen). Wenn dein Vermieter vor Gericht zieht und eine Räumungsklage einreicht, wirst du wahrscheinlich verlieren und bis schadenersatzpflichtig, wenn die Baumaßnahmen teurer werden.

    Ich persönlich würde mich freuen, wenn ich länger wohnen bleiben darf und würde die Sanierung dulden.

    Gruß

    H H

  • Mit diesem Entgegenkommen kündigte er aber auch eine Sanierung des Hauses an (Schriftform) (Fassadendämmung, Fenster, Haustüre neu).

    Das klingt aber mehr nach einer Modernisierung nach § 555b BGB, mit der i.a.R. auch eine Mieterhöhung einhergeht.

    Ist eine Modernisierung angekündigt und eventuell dazu eine Mieterhöhung?

  • Das klingt aber mehr nach einer Modernisierung nach § 555b BGB, mit der i.a.R. auch eine Mieterhöhung einhergeht.

    Ist eine Modernisierung angekündigt und eventuell dazu eine Mieterhöhung?

    Hallo,

    das wäre aber nicht sonderlich schlau vom Eigentümer, sich durch diesen formalen Prozess zu quälen, wenn der Mieter ohnehin auszieht.

    Gruß

    H H