Guten Abend in die Runde!
Folgender Fall: Altbau (1900) - Tonnenschwerer Heizkörper im Wohnzimmer senkte sich am Tag vor Heilig Abend unvermittelt ab, aussenliegende Zuleitungsrohre wurden dabei durch das absenken verbogen. Wir haben sofort den Heizkörper durch Keile davor gesichert, nach vorn zu kippen, damit die Rohre nicht brechen und weiterer, schlimmerer Schaden entsteht. Weil wir natürlich nicht abschätzen konnten, ob Gefahr in Verzug ist oder nicht, da die Rohre natürlich auch die restlichen Wohnungen übe rund unter uns versorgen, haben wir sofort die Sanitärfirma angerufen, die üblicherweise für die Reparaturen im Haus zuständig sind. Ein Handwerker kam auch gleich vorbei und hat sich den Schaden angesehen und uns zunächst beruhigt, wenn wir alles so beliessen könnten wir mit der endgültigen Reparatur bis nach den Feiertagen warten. Logischerweise war die Firma zwischen den Jahren nicht besetzt. Gleich im neuen Jahr wurde dann mit uns ein kurzfristiger Termin ausgemacht und der Schaden behoben. Nun muss ich etwas ausholen: Unser Vermieter/Eigentümer besitzt nur diese eine Wohnung im Haus, bis vor drei Jahren gab es eine Hausverwaltung die auch unsere Wohnung betreute, entstand irgendein Mangel an der Wohnung wurde dieser immer sofort über die Hausverwaltung reguliert. Mit dem Eigentümer hatten wir nie etwas zu tun. Seit wie gesagt drei Jahren existiert diese Hausverwaltung nicht mehr, wir zahlen die Miete direkt an den Eigentümer, der in einem anderen Bundesland wohnt. Die Betriebskostenabrechnung kommt einigermassen regelmässig vom Eigentümer direkt, zuviel gezahlte Betriebskosten dürfen wir ganz einfach von der nächsten Miete abziehen. Ansonsten gab es in den vergangenen drei Jahren keine Berührungspunkte mit dem Eigentümer. Kleine Reparaturen und Instandsetzungen haben wir selbst übernommen. Nun bekamen wir die Rechnung des Sanitärbetriebes, in der auch bestätigt steht, dass es sich um Materialermüdung handelt, bezahlten diese auch sofort und schickten diese mit Fotos und Beschreibung des Herganges an den Eigentümer. Zur Kenntnisnahme und der Bitte um Einverständnis, die Summe von der nächsten Miete einbehalten zu dürfen. Doch bislang hat sich der Eigentümer nicht zurückgemeldet. Das ist nun fast drei Wochen her. Wir sind nun etwas ratlos, es handelt sich immerhin um eine Summe von 700 Euro. Was sollen/ können wir tun?