Wohnungsübergabe - Vermieter weigert sich zu bestätigen

  • Sofern er die Wohnung abgenommen hat und in unserem "Protokoll" nichts von Mängeln aufführt, kann er doch nur noch "versteckte" Mängel geltend machen?!

    Nein, er kann alle Mängel geltend machen die nachweislich dir zuzuordenen sind., bzw. die du evtl. auch vom Vormieter übernommen hast.

    Er müsste mir einwandfrei nachweisen, dass Schäden durch mich entstanden sind.

    Klar, aber willst du ernsthaft behaupten der Vermieter hätte kurz nach eurem Auszug noch schnell eine braune Decke eingebaut, um Sie dann wieder rauszureissen um euch zu ärgern?

    Ist nur ein Beispiel, aber in der Praxis macht der Vemieter z.Bsp. Photos von verdrecken Toiletten mit Datum, und das ist dann der Beweis.


    Gibt es denn nun ein Protokoll zu euren Auszug, oder nicht. Das ist ein entschiedender Fakt. Gäbe es eines das von beiden Seiten unterschrieben wäre würde eigentlich nur das zählen was da drin steht, evtl. Ausnahme versteckte Mängel.

  • Nein, er kann alle Mängel geltend machen die nachweislich dir zuzuordenen sind., bzw. die du evtl. auch vom Vormieter übernommen hast.

    Klar, aber willst du ernsthaft behaupten der Vermieter hätte kurz nach eurem Auszug noch schnell eine braune Decke eingebaut, um Sie dann wieder rauszureissen um euch zu ärgern?

    Ist nur ein Beispiel, aber in der Praxis macht der Vemieter z.Bsp. Photos von verdrecken Toiletten mit Datum, und das ist dann der Beweis.


    Gibt es denn nun ein Protokoll zu euren Auszug, oder nicht. Das ist ein entschiedender Fakt. Gäbe es eines das von beiden Seiten unterschrieben wäre würde eigentlich nur das zählen was da drin steht, evtl. Ausnahme versteckte Mängel.

    Wenn er mir bei der Wohnungsübergabe keine Mängel nennt und mir auch nirgendwo aufschreibt, dann nimmt er die Wohnung ordnungsgemäß entgegen.

    Wir haben ein Protokoll, wo "Wohnungsabgabe", unser Name, Datum, Zählerstände und zurückgegebene Schlüssel drauf steht. Er alleine hat es unterschrieben.


    Will der VM ernsthaft behaupten, dass ich eine braune Decke eingebaut habe, obwohl die komplette rechte Haushälfte eine solche hat? Hahaha, das ich nicht lache.

  • Auch nochmal: Bei "solchen" Mängeln (wie zB Toilette, Verschmutzungen, etc.): MUSS er mir erstmal Gelegenheit geben, dies selbst zu reinigen, etc. Aber auch hier muss er mir ja nachweisen, dass das allein durch mich entstand und keine normalen Gebrauchsspuren/Verschleiß ist...

  • Wir haben ein Protokoll, wo "Wohnungsabgabe", unser Name, Datum, Zählerstände und zurückgegebene Schlüssel drauf steht. Er alleine hat es unterschrieben.

    Steht denn gar nichts über den damaligen Zustand der Wohnung drin?

    Will der VM ernsthaft behaupten, dass ich eine braune Decke eingebaut habe, obwohl die komplette rechte Haushälfte eine solche hat? Hahaha, das ich nicht lache.

    Wir brauche nicht auf die Einzelfälle eingehen, ich wollte damit nur begreiflich machen das es auch noch andere Arten des Nachweises gibt, und ein simples, "ich war es nicht" eben manchmal nicht reicht.

  • Bei "solchen" Mängeln (wie zB Toilette, Verschmutzungen, etc.): MUSS er mir erstmal Gelegenheit geben, dies selbst zu reinigen,

    Kommt drauf an. So wie ich das gelesen habe, soll ja durch die Verschmutzung die Toilette in der Art beschädigt worden sein, das ein Austausch nötig wird. Das hat dann mit einer Reinigung nichts zu tun.

    In wieweit das zutrifft kann ich dir natürlich auch nicht sagen.

    Aber auch hier muss er mir ja nachweisen, dass das allein durch mich entstand und keine normalen Gebrauchsspuren/Verschleiß ist...

    Manche dinge sind auch selbsterklärend. Daumendicker Urinstein dürfte z.Bsp. schwerlich innerhalb einer Woche vom Vermieter zu "immitieren" sein.

    Am Ende kommt es meistens auf die konkreten Gebenheiten an.



  • Steht denn gar nichts über den damaligen Zustand der Wohnung drin?

    Wir brauche nicht auf die Einzelfälle eingehen, ich wollte damit nur begreiflich machen das es auch noch andere Arten des Nachweises gibt, und ein simples, "ich war es nicht" eben manchmal nicht reicht.

    Nein, leider nicht...

    Ja, aber auch ein simples "Er wars" von Seiten des Vermieters eben auch nicht reicht...

  • a, aber auch ein simples "Er wars" von Seiten des Vermieters eben auch nicht reicht...

    Sicher nicht, aber ihr wart ja nun mal die Bewohner der Wohnung, oder wie? Die Endbewertung übernimmt dann eh der Richter, und da ist es auch wichtig, was plausibel erscheint.

    Für mich hört es sich eben so an als wärst du der Meinung irgendwie auf der sicheren Seite zu sein, weil es keine Auszugsprotokoll gibt. Und von dieser Annahme würde ich abraten.

    Falls es entscheidende Dinge in dem Schreiben gibt die nicht total aus der Luft gegriffen sind, würde ich jedenfalls eher dazu tendieren einer Einigung in irgend einer Form den Vorzug zu geben.

    Zumindest sollte man sich nicht um offensichtlich euch betreffende Dinge streiten.

  • Sicher nicht, aber ihr wart ja nun mal die Bewohner der Wohnung, oder wie? Die Endbewertung übernimmt dann eh der Richter, und da ist es auch wichtig, was plausibel erscheint.

    Für mich hört es sich eben so an als wärst du der Meinung irgendwie auf der sicheren Seite zu sein, weil es keine Auszugsprotokoll gibt. Und von dieser Annahme würde ich abraten.

    Ich fühle mich überhaupt nicht sicher, aber diese fadenscheinigen Aussagen von meinem Ex-Vermieter (Decke, Kabel, etc.) ist einfach nur... ja... haarsträubend.

    Er versucht halt die Wohnung auf unsere Kosten zu modernisieren...

    Sobald ich beim Anwalt war, kann ich ja nochmal schreiben, was so los ist...

    Danke für eure Einschätzungen!

  • Wenn er mir bei der Wohnungsübergabe keine Mängel nennt und mir auch nirgendwo aufschreibt, dann nimmt er die Wohnung ordnungsgemäß entgegen.

    Das ist Auslegungssache. Er hat einerseits keine Mängel benannt, andererseits aber auch nicht festgehalten, dass die Wohnung mangelfrei übergeben wurde.

    Scheinbar gibt es hier nur ein Protokoll über Schlüssel und Zählerstände.

    Der Schritt zum RA ist der richtige.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist Auslegungssache. Er hat einerseits keine Mängel benannt, andererseits aber auch nicht festgehalten, dass die Wohnung mangelfrei übergeben wurde.

    Scheinbar gibt es hier nur ein Protokoll über Schlüssel und Zählerstände.

    Der Schritt zum RA ist der richtige.

    Ich habe ihm bei der Wohnungsübergabe gesagt, dass wir ja nun festgestellt haben, dass die Wohnung im einwandfreien Zustand übergeben wurde - er wollte das aber nicht quittieren.

    Die Antwort von ihm lautete: "Oberflächlich ist ja alles in Ordnung, aber ob da noch andere Mängel sind, das kann ich erst morgen prüfen - dann, wenn es hell ist."

    Am Mittwoch haben wir den Termin mit dem RA... ich melde mich!


  • Keinen Kopf machen und den Anwalt machen lassen. Nichts von dem was der VM da will ist gerechtfertigt und mit AJ lohnt es sich nicht zu diskutieren.

    Er wird dir immer versuchen einzureden, dass du alles bezahlen sollst.

  • Keinen Kopf machen und den Anwalt machen lassen. Nichts von dem was der VM da will ist gerechtfertigt und mit AJ lohnt es sich nicht zu diskutieren.

    Er wird dir immer versuchen einzureden, dass du alles bezahlen sollst.

    Na ja, solange du den Anwalt und den evtl. Rechtsstreit nicht zu bezahlen hast, lässt es sich natürlich leicht reden. Die Frage nach dem ökonomisch sinnvollen scheinst du dir jedenfalls meistens nicht zu stellen.

    Ist es nicht auch deine Erfahrung das die Wahrheit (zumindest die für Recht gesprochene) meistens in der Mitte liegt? Was hilft es sich dann diese Mitte von RA und Richtern teuer erklären zu lassen.

    Das was Prozesse normalerweise zu der ein oder anderen Seite postiv oder negativ entscheidet, sind doch meistens nicht die Fakten, sonden wenn dann Formfehler der einen oder anderen Partei.

    Und unter diese Voraussetzungen sollte man schon echt von seiner Position in gänze überzeugt sein. Und wenn ich sinngemäß lese:

    "Klo war derart ungepflegt das es nur noch auszutauschen war." kommen mir halt zweifel in wieweit sich so etwas lohnen kann.

    Wenn sich das der Vermieter natürlich lediglich aus den Fingern gesaugt hat, klar, dann mag so ein Prozess sinnvoll sein.

  • Den Toilettenfall gab's schon vor Gericht

    Urteil - Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache bei Rückgabe

    100% Niederlage des Vermieters.

    Vor Gericht trifft man sich selten in der Mitte, meistens hat ganz schnell einer schlechte Karten und hier ist es der VM.

    Natürlich stell ich mir auch die Frage, ob sich der Streit lohnt, aber du stellst dir die Frage nie. Du sagst schließlich immer nur, lohnt den Ärger nicht, zahl lieber. Daher ist jede Diskussion sinnlos

  • Natürlich stell ich mir auch die Frage, ob sich der Streit lohnt,

    Und komischer weise fällt die Antwort eigentlich immer positiv aus?

    Du sagst schließlich immer nur, lohnt den Ärger nicht, zahl lieber.

    Nö, aber der Ärger vor Gericht lohnt halt tatsächlich nur wenn man Argumente und nicht nur eine Meinung hat. Und ehrlicher weise gewinnen wir unsere meisten Prozesse eben trotzdem nicht durch Argumente sondern durch Formfehler der Gegenseite. Allein das sollte eigentlich klar machen was solche Prozesse wert sind.

    Übrigens Lohnen sich selbst diese Art von Prozessen um die Kaution die man zu 100% gewinnt in der Regel finanziell nicht unbedingt, wenn man mal mit spitzem Bleistift rechnet.

    Daher tendiere ich eigentlich immer dazu eine Einigung möglichst ohne Gericht zu finden. Leider sind viele schon immer so von sich überzeugt und auf Krawall gebürstet (durchaus beidseitig gemeint) das es manchmal eben Kosten Bedarf.

    Eigentlich müsste man vielen Vermietern und Mietern klar machen das es nicht die zurückbezahlte oder einbehaltene Kaution ist die Kostenfalle darstellt, sondern der Streit darum.

  • Guten morgen,

    so dann mal ein Update von mir:

    Wir waren beim Anwalt und dieser schmunzelte nur über dieses Schreiben...

    Er fragte uns, ob es ein Einzugsprotokoll gäbe, welches wir verneinten... Daraufhin meinte er dann, dass es dann ganz schön schwierig bis garnicht möglich ist, dass der VM diese "Mängel" geltend machen könnte... Weiterhin können wir ja Zeugen benennen, die den Zustand zum Einzug bestätigen können - er nicht.

    Einige Eckpunkte:

    • Der VM ist für die angeblichen Schäden zum Mietende vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig
    • Selbst wenn der Schaden nachgewiesen werden kann, muss die Schadenshöhe geklärt werden. Der VM kann nicht einfach ein neues Teil anschaffen und die kompletten Kosten dem Mieter auferlegen. Es könnte hier nur ein sogenannter Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden (wenn überhaupt).
    • Toilette/Waschbecken: Auch hier handelt es sich um normale Abnutzungserscheinungen die auf die Dauer des Mietverhältnisses zurückzuführen sind. So ist z. B. Kalkansatz, Urinstein, etc. eine normale altersbedingte Folge, für die der Vermieter einzustehen hat.
    • eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist. Dies beinhaltet ebenfalls das Spachteln der Wände sowie das Streichen der Türzargen. Wir sind in Unkenntnis dieser Unwirksamkeit tätig geworden, sodass wir einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung der Renovierungsleistungen haben.

    Unser RA schlug vor (damit man vllt. keinen langen Rechtsstreit o. ä. hat), eine gütliche Einigung herbei zu führen. Selbst wenn es dann doch vor Gericht geht, wird dieses Vorgehen von uns dann äußerst positiv gesehen.

    Als gütliche Einigung schlagen wir ihm folgendes vor:

    Zur Abgeltung der geltend gemachten Forderungen darf er einen Betrag in Höhe von 200,00 € von der Mietkaution einbehalten. Der restliche Mietkautionsbetrag sowie die Mietkautionszinsen würden zeitnah ausgezahlt werden. Hiermit wären alle Forderungen betreffend das beendete Mietverhältnis – gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, gegenwärtig oder zukünftig – abgegolten. Weitere Ansprüche würden ihm nicht zustehen.


    Wir sind exemplarisch auf zwei seiner Missstände eingegangen (die Decke, die nicht im Mietvertrag steht - welche jedoch die Wohnungen der kompletten rechten Haushälfte besitzen und das Telefonkabel, welches wir sehr wohl so übernommen haben).

    Natürlich haben wir auch eine Drohkulisse genutzt und gesagt, dass wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, wir gerichtliche Schritte einleiten werden. Auch auf unsere Aufwandsentschädigung würden wir bei der gütlichen Einigung verzichten.

    Jetzt liegt es am VM...


    Unser RA meinte, dass in 95% seiner Fälle nach so einem Brief, die Kaution auf einmal ihren Weg auf das Konto findet... wir sind gespannt.

    Das Schreiben haben wir erstellt und verschickt mit Hilfe vom RA.

    Ich halte euch weiter auf dem Laufenden!

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Rockville (1. März 2018 um 08:16)

  • Unser RA schlug vor (damit man vllt. keinen langen Rechtsstreit o. ä. hat), eine gütliche Einigung herbei zu führen. Selbst wenn es dann doch vor Gericht geht, wird dieses Vorgehen von uns dann äußerst positiv gesehen.

    Das erscheint mir ein seriöser Vorschlag zu sein.

    Als gütliche Einigung schlagen wir ihm folgendes vor:

    ZurAbgeltung der geltend gemachten Forderungen darf er einen Betragin Höhe von 200,00 € von der Mietkaution einbehalten. Der restlicheMietkautionsbetrag sowie die Mietkautionszinsen würden zeitnah ausgezahltwerden. Hiermit wären alle Forderungen betreffend das beendete Mietverhältnis –gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, gegenwärtig oderzukünftig – abgegolten. Weitere Ansprüche würden ihm nicht zustehen.

    Wenn die beschriebene Faktenlage die Realtität widerspiegelt hört sich das schlau an. Falls nich kann es immerhin nichts schaden.

    Immerhin scheint der Anwalt nicht so geil auf einen Prozess zu sein, was ich schon mal als positiv bewerten würde. Er scheint in eurem ökonomischen Interesse zu handeln.