Sofern er die Wohnung abgenommen hat und in unserem "Protokoll" nichts von Mängeln aufführt, kann er doch nur noch "versteckte" Mängel geltend machen?!
Nein, er kann alle Mängel geltend machen die nachweislich dir zuzuordenen sind., bzw. die du evtl. auch vom Vormieter übernommen hast.
Er müsste mir einwandfrei nachweisen, dass Schäden durch mich entstanden sind.
Klar, aber willst du ernsthaft behaupten der Vermieter hätte kurz nach eurem Auszug noch schnell eine braune Decke eingebaut, um Sie dann wieder rauszureissen um euch zu ärgern?
Ist nur ein Beispiel, aber in der Praxis macht der Vemieter z.Bsp. Photos von verdrecken Toiletten mit Datum, und das ist dann der Beweis.
Gibt es denn nun ein Protokoll zu euren Auszug, oder nicht. Das ist ein entschiedender Fakt. Gäbe es eines das von beiden Seiten unterschrieben wäre würde eigentlich nur das zählen was da drin steht, evtl. Ausnahme versteckte Mängel.