Kündigung nach Trennung

  • Hallo,

    ich wohne in einer Einliegerwohnung in einem Haus, das einem Ehepaar gehört. Die haben sich vor einem Jahr getrennt. Die Frau wohnt nach wie vor im Haus, mit ihr verstehe ich mich gut - sie hat mir zugesichert, dass ich in der Wohnung bleiben darf. Jetzt ist mir vor einiger Zeit jedoch eine Kündigung der Wohnung zugestellt worden: Der Noch-Ehemann hat mir gekündigt, auf Eigenbedarf!!!! Er will in die Wohnung ziehen. Weil die Frau mir aber zusichert, dass ich in der Wohnung bleiben kann, dachte ich, dass ich die Kündigung ignorieren könnte. Außerdem habe ich meine Miete auch auf ein anderes Konto eingezahlt (das der Ehefrau). Ich bin davon ausgegangen, dass dies rechtens war, da sie ja das Haus bewohnt. Jetzt habe ich eine Räumungsaufforderung erhalten - und den Mietvertrag nochmals kontrolliert. Der Mietvertrag wurde NUR zwischen mir und dem Ehemann abgeschlossen (die Frau kommt nicht darin vor)!! Ich bin jetzt total panisch, weil die Frau mir ja zugesichert hatte, das ich wohnenbleiben kann und Sie das alles im Griff hat. Weiß vielleicht hier jemand etwas über diese Rechtslage? Das Haus, in dem sich die Einliegerwohung befindet, gehört ihnen ja zusammen - die Frau und ich haben beide angenommen, dass somit auch der Mietvertrag zwischen ihr und mir besteht...

    Hilfe!

    Liebe Grüße.

    Sabine

  • die Frau und ich haben beide angenommen, dass somit auch der Mietvertrag zwischen ihr und mir besteht...

    Als erstes: Wer hat den Mietvertrag -außer Dir - noch in Händen? Wahrscheinlich der Ehemann, wenn der den unterschrieben hat.

    In diesem Fall hast Du keine guten Karten. Er ist Dein rechtmäßiger Vermieter. Wie viele Ausnahmen es in solche einem Fall geben kann weiß am besten ein Anwalt.

  • Hi Banane, der Ehemann, sein Anwalt (mutmaße ich, er hat ihn auch erwähnt) und ich haben einen Mietvertrag. Ich habe nicht wirklich genug Geld für einen Anwalt, das kostet doch bestimmt gleich Unsummen... So ein Mist! Ich verstehe das nicht wirklich - die Wohnung gehört doch BEIDEN, wie kann dann ein Besitzer sagen, dass ich in der Wohnung wohnen darf - und der andere kann das aushebeln?

  • Hi Banane, der Ehemann, sein Anwalt (mutmaße ich, er hat ihn auch erwähnt) und ich haben einen Mietvertrag. Ich habe nicht wirklich genug Geld für einen Anwalt, das kostet doch bestimmt gleich Unsummen... So ein Mist! Ich verstehe das nicht wirklich - die Wohnung gehört doch BEIDEN, wie kann dann ein Besitzer sagen, dass ich in der Wohnung wohnen darf - und der andere kann das aushebeln?

    Du hast evtl. das Recht auf einen Beratungsschein, erhältlich bei AG. damit kannst Du Dich für ca. € 15,00 beim Anwalt beraten lassen. Wie schon erwähnt, dies sind rechtliche Fragen, die zu beantworten kann ein Laie im Forum nicht.

  • Jetzt habe ich eine Räumungsaufforderung erhalten - und den Mietvertrag nochmals kontrolliert.

    @epue, gehe zum Mieterverein vor Ort bei dir. Das geht bei einer Räumungsaufforderung

    wesentlich schneller, ist unbürokratischer und kostet nicht soviel, wie ein Rechtsanwalt.

    Der Mieterverein berät dich umfassend!



  • Für mich scheint es auch kompliziert.

    Aber ich meine, wer den Mietvertrag mit der Mieterin gemacht (unterschrieben) hat, hat auch das Recht zur Kündigung. Die Wohnungszusage der Ehefrau ist sehr wahrscheinlich unwirksam. Die Änderung der Mietzahlung ebenfalls.

    Diese Eigenbedarfskündigung sollte man ernst nehmen, wenn sie richtig begründet ist.

    Das Haus, in dem sich die Einliegerwohung befindet, gehört ihnen ja zusammen - die Frau und ich haben beide angenommen, dass somit auch der Mietvertrag zwischen ihr und mir besteht...

    Diese Annahme hätte man sich aber bestätigen lassen sollen.

    Jetzt habe ich eine Räumungsaufforderung erhalten

    Von wem?

    Möglicherweise ist das schon die Reaktion darauf, dass die Mieterin nicht ausgezogen ist.

  • Die Zusage, das dir nicht gekündigt werden kann, gab es die nur mündlich? Bevor man da überhaupt überlegt sollte das beweisbar sein.

    Zu wann wurdest du denn gekündigt?

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Zu wann wurdest du denn gekündigt?

    Warum spielt das eine Rolle?

    Sollte nicht zuerst die Frage beantwortet werden, wer die Räumung angeordnet hat. Wenn es sich um eine gerichtliche Anordnung handelt ist Deine Frage nicht mehr von Belang. ;)

  • Warum spielt das eine Rolle?

    Wenn man noch ein Recht zum Besitz hat, kann man keine Räumung verlangen. Wenn also die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist diese Aufforderung belanglos.

    Ich halte es für ziemlich ausgeschlossen, dass das eine gerichtliche Aufforderung ist, denn es wurde mit keinen Wort erwähnt, das es vom Gericht kommt, das Klage erhoben worden ist oder sonst was.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • So ein Mist! Ich verstehe das nicht wirklich - die Wohnung gehört doch BEIDEN, wie kann dann ein Besitzer sagen, dass ich in der Wohnung wohnen darf - und der andere kann das aushebeln?

    Hallo,

    wem was gehört im Innenverhältnis der Eheleute hat hier keinerlei Bedeutung.

    Maßgeblich ist für dich, wer ist dein Vermieter, nur dieser kann die Kündigung aussprechen, in diesem Fall der Ehemann, was die Exfrau sagt hat keinerlei Rechtskraft da diese im Aussenverhältnis zum Vertragspartner keinerlei Berechtigung besitzt.

    Gruß

    BHShuber

  • Danke für Euere zahlreichen Antworten.

    Mieterverein hab ich schon kontaktiert - leider ist dort jemand erkrankt und ich hab erst in vier Wochen einen Termin!

    Zu den einzelnen Fragen / Antworten:

    Die Räumungsaufforderung kam nur vom Ehemann, also nichts "offizielles". Leider war ich so dämlich, mehrere Einschreiben des Ehemanns nicht anzunehmen. Das heißt, ich bin schon außerhalb der regulären Kündungszeit! Er hat mir nun nochmals einen Aufschub eingeräumt (er schreibt, dass er mir schon mit dem ersten Einschreiben gekündigt hatte, das war vor einem dreiviertel Jahr. Ich hab mich wieder auf die Ehefrau verlassen, die sagte, sie würde sich darum kümmern... ) Ich soll nun bis 1.3. ausziehen. Er will in die Wohnung einziehen - sie ist komplett seperat vom Wohnhaus. Die Frau sagt zwar, dass er dort gar nicht einziehen darf, weil sie das nicht aushält, aber das glaub nicht mal ich. Er ist ja nicht gewalttätig oder so.

    Der Mietvertrag wurde nur vom Vermieter unterschrieben. Allerdings wird er nirgends "gedruckt" genannt.

    Ich habe mir schon überlegt, ob mein Vertrag nicht einfach meine Vermieterin zusätzlich unterschreiben kann? Dann ist ein Vertrag mit ihrer Unterschrift!

    Ich weiß wirklich nicht mehr, was ich tun soll - und hab Bedenken, dass mir die Zeit davon läuft.

  • Zur Klarstellung: Das einzige Mal, wo der Vermieter auftaucht, ist bei der Unterschrift. Es ist nur seine Unterschrift auf dem Vertrag (und meine) und unter der Unterschrift steht "Vermieter".

    Das Konto, auf das ich überweisen sollte, war ein gemeinsames Konto, allerdings mit Einzelbevollmächtgung. Momentan überweise ich aussschließlich auf das Konto der Frau.

  • Mieterverein hab ich schon kontaktiert - leider ist dort jemand erkrankt und ich hab erst in vier Wochen einen Termin!


    Der Mietvertrag wurde nur vom Vermieter unterschrieben. Allerdings wird er nirgends "gedruckt" genannt.

    Ich habe mir schon überlegt, ob mein Vertrag nicht einfach meine Vermieterin zusätzlich unterschreiben kann? Dann ist ein Vertrag mit ihrer Unterschrift!

    Ich weiß wirklich nicht mehr, was ich tun soll - und hab Bedenken, dass mir die Zeit davon läuft.

    Hallo,

    was du auch immer mit der Ehefrau ausgemacht hast, spielt keine große Rolle. Der Ehemann, dein Vermieter ist hier völlig im Recht. Er kann dir die Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen.

    Den Mietvertrag nachträglich von der Frau unterschreiben zu lassen wäre Urkundenfälschung. Davon würde ich dir abraten. Ihr könntet auch eine neuen Mietvertrag machen, aber auch das halte ich für unzulässig, da du die gleiche Wohnung nicht zweimal mieten kannst.

    Deine einzige Chance ist m.E. das in der Kündigung ein formaler Fehler ist. Wenn du nicht zum Anwalt möchtest/kannst, könntest du die Kündigung ja mal Einstellen (pers. Daten schwärzen), dann kann hier mal die Gültigkeit diskutiert werden.

    Da ein Anwalt auf der Gegenseite involviert ist, würde ich mir nicht allzuviel Hoffnung machen. Such dir so schnell wie möglich eine neue Wohnung und zieh zum 01.03. aus. Ansonsten riskierst du eine Rechtsstreit mit sehr unsicheren Aussichten.

    Gruß

    H H