Hallo zusammen!
Wir haben 2012 in unserer naivität und unerfahrenheit einen Mietvertrag mit Sondervereinbarung für die Küche abgeschlossen.
Selbst im Mietvertrag steht komplette Einbauküche.
Wir wollen nun die Wohnung kündigen und bevor wir mit unserern Vermieter darüber sprechen, wollte ich einige Meinungen (Strategien) dazu in der Runde erfragen.
Es geht darum, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Küche in der Wohnung war und auf ausdrücklichen Wunsch von uns Mieter diese ausgebaut und veräußert werden soll. Wenn kein Verkauf statt findet muss diese auf unsere Kosten entsorgt werden. Der Verkaufserlös ist dem Vermieter zu erstatten gewesen.
Ebenso wurde vereinbart bei Beendigung des Mietverhältnisses wird als Ablösebetrag ein jährlicher Abschlag von 15% auf den Kaufpreis vereinbart, es sei denn die Küche weist außergewöhnliche Gebrauchsspuren / Schäden auf (ggf. durch Gutachter klären). Der Ablösebetrag ist entweder vom Vermieter oder vom Nachmieter zu erbringen, wobei den Mietern das Recht eingeräumt wird den Ablösebetrag direkt mit den Nachmieter zu verhandeln.
Vermieter erhält Rechnungskopie.
Wie gesagt, so im Nachgang totaler Blödsinn was wir damals unterschrieben haben. Waren jung und wollten die Wohnung...
Die Küche ist nun 6 Jahre alt und hat damals 5000 Euro gekostet. Optisch und technisch noch einwandfrei. Sicher noch Ihre s 1000 € Wert, da ja passende Einbauküche...
Was ich mich nun Frage, ist das ganze so rechtens?
Wem gehört die Küche nun? Denn die alte Küche (also seine) wurde ja verkauft und er hat den Erlös bekommen. Und die neue Küche ist ja nun meine?
Was haben wir sonst noch so Möglichkeiten? Was ist wenn man mit Nachmieter keine Einigung findet?