Einbauküche - Sondervereinbarung bei Auszug

  • Hallo zusammen!

    Wir haben 2012 in unserer naivität und unerfahrenheit einen Mietvertrag mit Sondervereinbarung für die Küche abgeschlossen.

    Selbst im Mietvertrag steht komplette Einbauküche.

    Wir wollen nun die Wohnung kündigen und bevor wir mit unserern Vermieter darüber sprechen, wollte ich einige Meinungen (Strategien) dazu in der Runde erfragen.

    Es geht darum, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Küche in der Wohnung war und auf ausdrücklichen Wunsch von uns Mieter diese ausgebaut und veräußert werden soll. Wenn kein Verkauf statt findet muss diese auf unsere Kosten entsorgt werden. Der Verkaufserlös ist dem Vermieter zu erstatten gewesen.

    Ebenso wurde vereinbart bei Beendigung des Mietverhältnisses wird als Ablösebetrag ein jährlicher Abschlag von 15% auf den Kaufpreis vereinbart, es sei denn die Küche weist außergewöhnliche Gebrauchsspuren / Schäden auf (ggf. durch Gutachter klären). Der Ablösebetrag ist entweder vom Vermieter oder vom Nachmieter zu erbringen, wobei den Mietern das Recht eingeräumt wird den Ablösebetrag direkt mit den Nachmieter zu verhandeln.

    Vermieter erhält Rechnungskopie.

    Wie gesagt, so im Nachgang totaler Blödsinn was wir damals unterschrieben haben. Waren jung und wollten die Wohnung...

    Die Küche ist nun 6 Jahre alt und hat damals 5000 Euro gekostet. Optisch und technisch noch einwandfrei. Sicher noch Ihre s 1000 € Wert, da ja passende Einbauküche...

    Was ich mich nun Frage, ist das ganze so rechtens?

    Wem gehört die Küche nun? Denn die alte Küche (also seine) wurde ja verkauft und er hat den Erlös bekommen. Und die neue Küche ist ja nun meine?

    Was haben wir sonst noch so Möglichkeiten? Was ist wenn man mit Nachmieter keine Einigung findet?

  • Ihr baut die Küche aus und verkauft sie über eBay-Kleinanzeigen. An den Nachmieter verkaufen ist sicherlich mit Stress verbunden, würde ich nicht machen.

    Und was ist wenn Vermieter daraufbesteht, dass die Küche drin bleiben muss - weil ja vereinbart?!

  • Sag mal, hast du überhaupt gelesen, was du unterschrieben hast. Scheinbar nicht, dann mach es jetzt mal in Ruhe.

    Es geht darum, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Küche in der Wohnung war und auf ausdrücklichen Wunsch von uns Mieter diese ausgebaut und veräußert werden soll. Wenn kein Verkauf statt findet muss diese auf unsere Kosten entsorgt werden. Der Verkaufserlös ist dem Vermieter zu erstatten gewesen.

    Und was bedeutet das aus deinem Eingangsbeitrag?

  • Sag mal, hast du überhaupt gelesen, was du unterschrieben hast. Scheinbar nicht, dann mach es jetzt mal in Ruhe.

    Und was bedeutet das aus deinem Eingangsbeitrag?

    Habe nochmal den konkreten Wortlaut herausgesucht:

    Auf ausdrücklichen Wunsch der Mieter soll die vorhandene Küche durch eine moderne Küchenausstattung ersetzt werden. Diese soll aus einer Küchenzeile mit neuem Elektroherd, Spülbecken, Spülmaschine und einer (evtl. getrennten) Gefrier-/Kühlschrankkombination bestehen.

  • Das ist aber ganz was anderes als im Eingangsbeitrag. Da du scheinbar nicht in der Lage bist, Fakten zu schreiben, solltest du diese Vereinbarung hier einstellen. Mache ein Foto oder Scan und lade das Bild mit einem Uploadservice hoch und verlinke die Datei hier ins Forum. Persönliche Daten natürlich schwärzen.

  • Auf ausdrücklichen Wunsch der Mieter soll die vorhandene Küche durch eine moderne Küchenausstattung ersetzt werden. Diese soll aus einer Küchenzeile mit neuem Elektroherd, Spülbecken, Spülmaschine und einer (evtl. getrennten) Gefrier-/Kühlschrankkombination bestehen.

    Der Mieter verpflichtet sich, die alte Küche fachgerecht auszubauen und die neue Küche fachgerecht installieren zu lassen. Die durch den Aus- und Einbau entstehenden Kosten tragen die Meiter. Die Mieter wollen die alte Küche veräußeren und den Erlös dem Vermieter erstatten. Kann die alte Küche nicht verkauft werden, ist diese auf Kosten der Mieter zu entsorgen.

    Bei Beendiung des Mietverhältnisses wird als Ablösebetrag ein jährlicher Abschlag in Höhe von 15 % auf den Kaufpreis vereinbart, es sei denn, die Küche weist außergewöhnliche Gebrauchsinformationen/Schäden auf (die ggf. durch einen Gutachter zu klären wären). Der Ablösebetrag ist entweder vom Vermieter oder vom Nachmieter zu erbringen, wobei den Mietern das Recht eingeräumt wird, den Ablösebetrag direkt mit dem Nachmieter zu verhandeln.

    Um die Kosten der Neuanschaffung in einem vertretbaren Rahmen zu halten, soll der Kaufpreis für die neue Küche einen Betrag von 7000 € nicht übersteigen.

    Der Vermieter erhält eine Rechnungskopie

  • Und was ist wenn Vermieter daraufbesteht, dass die Küche drin bleiben muss - weil ja vereinbart?!

    Der VM hat sogar ein Recht darauf, dass die Küche in der Wohnung verbleibt wenn entsprechend Ablöse an den M gezahlt wird.

    Vorausgesetzt natürlich, der M braucht die Küche (gemeint sind die Möbel) nicht selbst.

  • Es geht darum, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Küche in der Wohnung war und auf ausdrücklichen Wunsch von uns Mieter diese ausgebaut und veräußert werden soll. Wenn kein Verkauf statt findet muss diese auf unsere Kosten entsorgt werden. Der Verkaufserlös ist dem Vermieter zu erstatten gewesen.

    Ebenso wurde vereinbart bei Beendigung des Mietverhältnisses wird als Ablösebetrag ein jährlicher Abschlag von 15% auf den Kaufpreis vereinbart, es sei denn die Küche weist außergewöhnliche Gebrauchsspuren / Schäden auf (ggf. durch Gutachter klären). Der Ablösebetrag ist entweder vom Vermieter oder vom Nachmieter zu erbringen, wobei den Mietern das Recht eingeräumt wird den Ablösebetrag direkt mit den Nachmieter zu verhandeln.

    Vermieter erhält Rechnungskopie.

    Wie gesagt, so im Nachgang totaler Blödsinn was wir damals unterschrieben haben. Waren jung und wollten die Wohnung...

    Die Küche ist nun 6 Jahre alt und hat damals 5000 Euro gekostet. Optisch und technisch noch einwandfrei. Sicher noch Ihre s 1000 € Wert, da ja passende Einbauküche...

    Hallo,

    ich denke, du siehst die Sache schlechter, als sie ist.

    Insgesamt klingt das nicht nach einer völlig unfairen Vereinbarung. Ihr wolltet eine neue Küche und durftet die alte verkaufen/entsorgen. Die neue Küche habt ihr eingebaut und genutzt. Die Abnutzung wurde ja auch von vornherein festgelegt. Jetzt zieht ihr aus und es steht euch eine Ablöse zu.

    6 Jahre Nutzung bei 15% jährlicher Abschlag sind eine Restwert von 10 %, d.h 500 Euro.

    D.h. ihr müsst die Küche drin lassen und der Vermieter kann euch die Küche für 500 Euro abkaufen. Ihr habt allerdings auch die Chace die Küche an den Nachmieter für mehr Geld zu verkaufen (ich weiß allerdings nicht, warum der das machen sollte).

    Sicher kann man im Nachhinein sagen, dass die Abnutzung mit 15% sehr hoch ist, und dass ihr den Erlös der alten Küche hättet kriegen müssen, aber das habt ihr damals nicht vereinbart. Am Ende redet ihr über einen Unterschied von 500 Euro zu eurem Wunschbetrag, d.h. sooo unfair war das alles nicht. Der Vermieter hat halt damlas besser verhandelt.

    Gruß

    H H