Liebe Forum-LeserInnen,
1.) ich habe einen befristeten Mietvertrag, bis 31.12.2017. Im Mietvertrag steht:
"Die Vermieter räumen aber die Option einer Verlängerung bis 28.2.2018 ein. Eine Verlängerung des
Mietvertrages Bedarf der schriftlichen Vereinbarung bis 31.11.2017."
Ich möchte jedoch bis 31.07.2018 dort weiter wohnen.
Von den Vermietern habe ich bereits die mündliche Zusage, dass eine Verlängerung bis 31.07.2018 in Ordnung ist. Daher wollte ich auch einen neuen / angepassten Mietvertrag von Ihnen, damit rechtlich alles passt.
Die oben genannte Frist ("schriftlichen Vereinbarung bis 31.11.2017") wurde jedoch bereits verpasst...
Die Vermieter (ein Ehepaar, das gerade in der Scheidung ist...) möchten mir nun keinen neuen Mietvertrag ausstellen (bekommen es einfach nicht gebacken...) und haben mir eine schriftliche Bestätigung gegeben (nur von der Ehefrau des Paars unterschrieben), dass das bisherige Mietverhältnis, wie mündlich besprochen, zu den gleichen Konditionen bis 31.07.2018 so fortgeführt werden kann.
Ist sowas (rechtlich) ausreichend? Die Frau des Ehepaars sagt, sie hätte mit Ihrem Anwalt gesprochen, das wäre so OK.
2.) Kann ich unter diesen Rahmenbedingungen meiner Untermieterin einen neuen Untermietvertrag ausstellen (vom 01.01.2018 bis 31.07.2018)?
Ich freue mich über Meinungen / Rückmeldungen.
Grüße
bambus