Befristeter Mietvertrag endet, Verlängerung bereits mündlich vereinbart, Vermieter sagt es braucht keinen neuen Mietvertrag

  • Liebe Forum-LeserInnen,

    1.) ich habe einen befristeten Mietvertrag, bis 31.12.2017. Im Mietvertrag steht:

    "Die Vermieter räumen aber die Option einer Verlängerung bis 28.2.2018 ein. Eine Verlängerung des

    Mietvertrages Bedarf der schriftlichen Vereinbarung bis 31.11.2017."

    Ich möchte jedoch bis 31.07.2018 dort weiter wohnen.

    Von den Vermietern habe ich bereits die mündliche Zusage, dass eine Verlängerung bis 31.07.2018 in Ordnung ist. Daher wollte ich auch einen neuen / angepassten Mietvertrag von Ihnen, damit rechtlich alles passt.

    Die oben genannte Frist ("schriftlichen Vereinbarung bis 31.11.2017") wurde jedoch bereits verpasst...

    Die Vermieter (ein Ehepaar, das gerade in der Scheidung ist...) möchten mir nun keinen neuen Mietvertrag ausstellen (bekommen es einfach nicht gebacken...) und haben mir eine schriftliche Bestätigung gegeben (nur von der Ehefrau des Paars unterschrieben), dass das bisherige Mietverhältnis, wie mündlich besprochen, zu den gleichen Konditionen bis 31.07.2018 so fortgeführt werden kann.

    Ist sowas (rechtlich) ausreichend? Die Frau des Ehepaars sagt, sie hätte mit Ihrem Anwalt gesprochen, das wäre so OK.


    2.) Kann ich unter diesen Rahmenbedingungen meiner Untermieterin einen neuen Untermietvertrag ausstellen (vom 01.01.2018 bis 31.07.2018)?

    Ich freue mich über Meinungen / Rückmeldungen.

    Grüße
    bambus

    Einmal editiert, zuletzt von bambus (8. Februar 2018 um 14:01)

  • Ist sowas (rechtlich) ausreichend?

    Nö, wenn beide als Paar den Mietvertrag unterschrieben haben, dann müssen auch beide die Ergänzung unterschreiben. Einen neuen Mietvertrag brauchst du nicht, es reicht ein Anhang an dem Vertrag.

  • Genau genommen bedarf es gar keiner Vereinbarung. Du wohnst noch da und zahlst Miete. Dann gilt der Vertrag als stillschweigend verlängert bzw. es ist ein neuer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.

  • Von den Vermietern habe ich bereits die mündliche Zusage, dass eine Verlängerung bis 31.07.2018 in Ordnung ist

    Hallo,

    wenn dies allerdings eine weitere Befristung darstellt wäre ich mir nicht so sicher, dass durch die mündliche Vereinbarung nicht doch ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit entstanden ist, es sei denn man unternimmt nichts dagegen, weil man mit der Vereinbarung so leben kann.

    Gruß

    BHShuber