WG Mietvertrag

  • Hallo,

    wir wohnen zu dritt in einer WG, allerdings zieht einer Anfang Mai aus. Wir wollen die WG dann noch zu zweit sechs monate weiterführen. wir sind alle drei hauptmieter.

    muss derjenige der ausziehen will jetzt eine kündigung schreiben und reicht das noch von der zeit her, sind nur zwei monate bis zum auszug. wir sind damit einverstanden.

    für die renovierung fallen beim auszug nochmal kosten an, welche wir alle zusammen bezahlen wollen, wenn ende des jahres die wg aufgelöst werden soll. muss man da eine extra vertragliche regelung erstellen, damit derjenige, der auszieht, verpflichtet ist die Renovierung mitzufinanzieren?

    Danke,

    Hubert

  • Wenn ihr alle drei Hauptmieter seit, dann kann das Mietverhältnis nur zusammenhängend beendet werden. Der Vermieter ist nicht vepflichtet, einen der Hauptmieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Selbst einen Nachmieter braucht der Vermieter nicht zu aktzeptieren

    Wenn sowieso die Absicht besteht, die komplette WG in Kürzue aufzulösen dann ist eine gemeinsame Kündigung zum beabsichtigten Auflösungstermin der einzig richtige Weg. Aber beachtet die dreimonatige Kündigungsfrist. Dies bedeutet allerdings für denjenigen, der jetzt ausziehen möchte, dass er bis zur Beendigung des Mietverhältnisses (Komplettauflösung der WG) in der Haftung für das Mietverhältnis verbleibt, womit sich die Frage nach der Verpflichtung bei der Renovierung eigentlich erübrigt.

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