Vermietung von Garagenplätze in Wohnanlage an Externe

  • OK, ich wollte darauf hinaus, dass evtl. auch dritte Personen die Garage betreten können und hier dann auch in das Treppenhaus kommen.

    Da die Garage aber verschlossen ist, besteht hier keine Gefahr.

    Noch mal als Gedankenspiel: Was wäre denn, wenn der besagte Stellplatzmieter nun auch eine Wohnung anmietet? Hier geht es meiner Meinung nach nur um das Prinzip.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du meinst den anderen, externen Zugang, damit es hier

    nicht zu Missverständnissen führt. Es gibt einen anderen

    externen Eingang für Garagen-Mieter, nochmal explizit

    erwähnt.



  • Es gibt einen anderen

    externen Eingang für Garagen-Mieter, nochmal explizit


    erwähnt.

    Das kann schon sein. Gibt es aber eine vertragliche Vereinbarung, dass der Garagenmieter ausschließlich diesen Eingang nutzen soll? Das ist alles spekulativ.

    Nochmal: Hierüber entscheidet der Vermieter/Eigentümer. Wenn der Vermieter den Zugang durch das Treppenhaus gestattet, kann der Fragesteller hier gar nichts dagegen tun.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du meinst den anderen, externen Zugang, damit es hier

    nicht zu Missverständnissen führt. Es gibt einen anderen

    externen Eingang für Garagen-Mieter, nochmal explizit

    erwähnt.

    Ja, genau so ist es, es gibt einen separaten Eingang zur Garage.

  • Das kann schon sein. Gibt es aber eine vertragliche Vereinbarung, dass der Garagenmieter ausschließlich diesen Eingang nutzen soll? Das ist alles spekulativ.


    Nochmal: Hierüber entscheidet der Vermieter/Eigentümer. Wenn der Vermieter den Zugang durch das Treppenhaus gestattet, kann der Fragesteller hier gar nichts dagegen tun.

    Ja, das würde ich ähnlich sein.

    Davon abgesehen soll es, gerüchten zufolge, auch noch ein Leben jenseits von Paragraphen und vertraglichen Vereinbarungen geben. Ich kann jedenfalls nur dazu raten sich nicht lediglich aus Prinzip wegen so etwas aufzuregen. Das ist einfach verschwendete Lebenszeit, ist jedenfalls meine Erfahrung.

  • Ich entschuldige mich für die Herrschaften hier, aber wir üben das

    noch, versprochen! :) Freue mich, dass ich dir helfen konnte!

    Wenn du beim Mieterverein warst, melde dich wieder. Wäre interessant

    zu erfahren, wie es weitergegangen ist.

    Danke für die Hilfe, ich halte Dich gerne auf dem Laufenden :)

  • Sorry, das die Antworten nicht passen. Ich bin halt nur für "leben und leben lassen". Natürlich kann ich dir ebenso raten möglichst schnell zum Mieterverein zu laufen, und dein Anliegen da vorzutragen.

    Ich kapier trotzdem nicht was dir der Garagenmieter nun konkret getan hat bis auf seine kurzfristige Anwesenheit im Hausflur? Geht es ums Prinzip, oder worum geht es?

    Konstruktive Antworten finde ich immer gut.

    Wenn allerdings jemand alle Beiträge in ihre einzelnen Sätze zerpflückt und überall dran rummäkelt, dann finde ich das weder konstruktiv, noch hilfreich. Das erweckt ein bißchen den Anschein von Zeit totschlagen und persönlichem Entertainment.

    Und nein, es geht nicht ums Prinzip, ich habe schon meine Gründe für die Fragestellung hier.

    Allerdings muss ich Ihnen diese nicht erläutern.

    Ich habe konstruktiven Input gesucht und durch Antworten anderer Nutzer gefunden.

  • Wenn allerdings jemand alle Beiträge in ihre einzelnen Sätze zerpflückt und überall dran rummäkelt, dann finde ich das weder konstruktiv, noch hilfreich. Das erweckt ein bißchen den Anschein von Zeit totschlagen und persönlichem Entertainment.

    Wir üben das hier noch und ich bin fest davon überzeugt,

    dass sich hier Alles einspielen wird.:) Jedenfalls arbeiten

    wir daran, denn die Kritik ist berechtigt!



  • Und nein, es geht nicht ums Prinzip, ich habe schon meine Gründe für die Fragestellung hier.

    Allerdings muss ich Ihnen diese nicht erläutern.

    Genau das ist das Problem. Natürlich kann man dich nicht zwingen, dass die eigentliche Problematik zu erörtern.

    Wenn Du diese Frage relativ pauschal stellst, erweckt das bei dem einen oder anderen natürlich den Eindruck, es geht um das Prinzip. Hier gibt es sicher einige Vermieter, die von Kleinkriegen innerhalb der Mieterschaft ein Lied singen können.

    Eine Frage kann hier viel eindeutiger beantwortet werden, wenn der genaue Sachverhalt bekannt ist. Vielleicht ist der Garagenmieter ein Stadtbekannter Pyromane? Nur als Beispiel.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Konstruktive Antworten finde ich immer gut.

    Wenn allerdings jemand alle Beiträge in ihre einzelnen Sätze zerpflückt und überall dran rummäkelt, dann finde ich das weder konstruktiv, noch hilfreich. Das erweckt ein bißchen den Anschein von Zeit totschlagen und persönlichem Entertainment.

    Und nein, es geht nicht ums Prinzip, ich habe schon meine Gründe für die Fragestellung hier.

    Allerdings muss ich Ihnen diese nicht erläutern.

    Ich habe konstruktiven Input gesucht und durch Antworten anderer Nutzer gefunden.

    Hallo,

    horch mal, um das Thema abzukürzen, es geht hier um Berechtigungen und um die Rechte diese Berechtigung an Dritte weiterzugeben.

    Ist der Eigentümer der Tiefgarage berechtigt, das Treppenhaus und auch andere Bestandteile des Gebäudes die im Gemeinschaftseigentum liegen zu betreten und zu nutzen kann er diese Berechtigung wenn er diese selbst nicht nutzt an Dritte weitergeben solange diese nicht über die Berechtigung hinausgeht die er selbst inne hat.

    Nun hat der Garagenmieter einen Schlüssel zur Wohnanlage, mittels Anmietung des Stellplatzes hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass der Mieter die Mietsache auch erreichen kann, aus diesem Grund wurde ein Schlüssel ausgehändigt und der Mieter berechtigt, auch diesen Eingang nutzen zu können.

    Du als Mieter wirst hier gar nichts aber auch rein überhaupt nichts erreichen, dies können nur die Gemeinschaft der Eigentümer untereinander regeln und wenn es hier keinen stört, hat es den Mieter auch nicht zu stören es fehlt ihm schlichtweg die Berechtigung eine solche Forderung durchsetzen zu können.

    Gruß

    BHShuber