OK, ich wollte darauf hinaus, dass evtl. auch dritte Personen die Garage betreten können und hier dann auch in das Treppenhaus kommen.
Da die Garage aber verschlossen ist, besteht hier keine Gefahr.
Noch mal als Gedankenspiel: Was wäre denn, wenn der besagte Stellplatzmieter nun auch eine Wohnung anmietet? Hier geht es meiner Meinung nach nur um das Prinzip.