Hallo,
wir wohnen in einer Wohnanlage, die aus Eigentumswohnungen besteht. Teilweise werden diese von den Eigentümern bewohnt, andere Bewohner (wie wir) wohnen zur Miete.
Unter der Anlage gibt es eine Tiefgarage, in der Plätze, die nicht von Bewohnern genutzt werden, extern vermietet wurden.
Nun passiert es mit schöner Regelmäßigkeit, dass ein externer Mieter eines Garagenplatzes immer, wohl aus Bequemlichkeit, unseren Hauseingang nutzt, um zu seinem Stellplatz zu kommen. Der Garageneingang, den er meiner Meinung nach nutzen sollte, liegt am anderen Ende der Anlage, wahrscheinlich ist ihm das zu weit.
Andere Bewohner und ich haben ihn mehrfach darauf angesprochen, da er unserer Meinung nach nichts im Hausflur zu suchen hat, allerdings reagiert er ziemlich pampig und ändert sein Verhalten nicht.
Ein Gespräch mit der Hausverwaltung hat nur ergeben, dass er wohl angeschrieben werden soll, allerdings müßte geprüft werden, ob er mit dem Mietvertrag die Nutzung des Treppenhauses sozusagen "mit gemietet" hat.
1. Was kann ich hier unternehmen? Es ist ziemlich unangenehm, dass hier Externe einfach so ein- und ausgehen können.
2. Die Hausflure sind von der Tiefgarage aus ohne Schlüssel zugängig, da es sich um Fluchtwege handelt. Das ist ja auch gut so. Allerdings kommt man auch ohne Schlüssel in die vom Treppenhaus abgehenden Keller- und Waschräume hinein. Ist es überhaupt zulässig, bei solch einem freien Zugang zu den Räumlichkeiten und somit dem Eigentum der Bewohner, Plätze in der Garage extern zu vermieten? Mein Sicherheitsempfinden sagt, dass das so nicht richtig sein kann.
Vielen Dank vorab für Eure Meinungen und Informationen hierzu.