Gültigkeit von Reparaturklausel in Wohnungsübergabeprotokoll

  • Guten Tag,

    in unserer Wohnung ist der Einbauofen kaputt gegangen (Temperaturreglung).

    In dem Wohnungsübergabeprotokoll steht "Für Reparaturen an der EBK komm der Mieter selbst auf".

    Im Mietvertrag jedoch steht nichts davon. Ist diese Reparaturklausel im Wohnungsübergabeprotokoll unter diesem Umstand rechtlich gültig oder muss so etwas im Mietvertrag stehen (da es ja nichts mit der Wohnungsübergabe zu tun hat).

    Beste Grüße

    Daniel

  • Diese Klausel müsste im Mietvertrag stehen, und das in gültiger Form.

    Nein, muss es nicht.

    Laut BGH, Urteil v. 14.1.2009, VIII ZR 71/08 gilt eine zusätzliche Vereinbarung im Übergabeprotokoll als Individualvereinbarung ist somit bindend.

    Da das Übergabeprotokoll auch nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt, könntest Du hier sogar wirksam starre Fristen und Endrenovierungen vereinbaren.

    Meiner Meinung nach könnte die Vereinbarung im Protokoll wirksam sein. Je nach dem, was für Reparaturen anstehen, könnte sich aber ein Gang zum Fachanwalt lohnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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