Verjährte Nebenkostenabrechnung - Handlungsempfehlung

  • Hallo Community,

    wie ihr euch schon denken könnt, geht es bei mir um das Thema Nebenkostenabrechnung und speziell die damit verbundenen Fristen bzw. deren Auswirkung.

    Meine Situation gestaltet sich wie folgt:

    - Ich wohne seit 01.09.2014 zur Miete und habe bisher noch nie (bis zu meiner Anfrage) eine Nebenkostenabrechnung erhalten.

    - Zusammen mit der monatlichen Miete, entrichte ich 130€ Nebenkosten/Monat

    - Rein aus Interesse habe ich meine Vermieterin im Januar auf dieses Thema angesprochen und nun wurden mir die Abrechnungen aus 2015 & 2016 zugesendet.

    - Aus den beiden Abrechnungen ergibt sich eine Nachzahlung von ca. 500€

    So - nun hat mich natürlich erst Mal der Schlag getroffen, weil 500€ ja auch nicht gerade wenig ist und habe mich deshalb mal kurz bei Google schlau gemacht. Nach meiner kurzen Recherche dürften diese beiden Abrechnungen "verjährt" sein, da diese ja nicht innerhalb eines Jahres eingegangen sind, korrekt? Für 2017 hat die Vermieterin nun ja ein Jahr Zeit bis 31.12.2018 mir diese zukommen zu lassen, oder?

    Ich weiß jetzt einfach nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll. Eigentlich habe ich keine Lust diese Summe zu begleichen, zumal ich die Vermieterin ja auch noch selbst darauf hingewiesen habe. Gleichzeitig möchte ich aber auch das Verhältnis nicht zerrütten. Was empfehlen die Experten in einem solchen Fall? Soll ich einen Teil der Forderung begleichen oder würde ich dadurch die Forderung ingsgesamt anerkennen? Ist es notwendig in einer "Absage" an meine Vermieterin bestimmte Paragraphen zu erwähnen (214!?)? Oder soll ich auf keinen Fall bezahlen, da keine rechtliche Handhabe? Ich glaube halt immer, wenn ich mich nun quer stelle, dann wird die andere Partei versuchen das Geld anderweitig einzutreiben.

    Ich bin über sämtliche Hinweise/Tipps sehr dankbar! Viele Grüße,

    Andreas

  • Die Forderung für 2015 ist nicht verjährt, sondern verfristet, so dass der passende Paragraph nicht der § 214 BGB, sondern der § 556 (3) BGB ist.

    Im ersten Schritt würde ich die Abrechnung mal prüfen. Gern kannst Du diese auch anonymisiert hier hochladen.

    Die Vermieterin wird hier keine Chance haben, das Geld einzutreiben, sofern die Abrechnungsfrist abgelaufen ist. Wie Du nun mit deinem Gewissen umgehst, kann Dir keiner beantworten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Grace (5. März 2018 um 15:33) aus folgendem Grund: BGB verlinkt für Mehrwert des Forums

  • Hallo Leipziger82,

    danke für Deine Antwort - ich werde die Abrechnung heute/morgen mal hochladen und würde mich auch da über Feedback freuen. Ich habe leider nicht allzu viel Ahnung von der ganzen Thematik und hoffe, dass es genügend hilfsbereite Menschen gibt.

  • ich werde die Abrechnung heute/morgen mal hochladen

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  • Hallo Haussadr,

    das ist dein gutes Recht die Rechnung anzufordern. Hier stellt sich für mich die Frage, wenn deine Vermieterin eine Nachzahlung hatte und diese ordnugnsgemäß war, wieso hat sie diese nicht rechtzeitig eingereicht? Muss nichts heißen, aber das würde mich stuzig machen und zur Vorsicht mahnen, wegen der Begleichung. Auf jedenfall Originale anfordern um die Rechnung auf formelle Fehler zu prüfen. Die Verfristung ist richtig, was dir Leibziger82 geschrieben hat, das hat mir auch mein Anwalt bestätigt. Jedoch hast du das Recht bis zu drei Jahre Guthaben zurückzufordern. Siehe hierzu auch das Urteil vom BGH VIII ZR 189/17 - 07.02.2018, ganz frisch und zum Vorteil der Mieter. Hier steht klar und deutlich, dass du vor Einsicht nichts begleichen musst. Der Vermieter muss dir als erstes beweisen, das die Forderung gerechtfertigt ist. Nebenkosten von 130 weiterhin bezahlen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich dir raten diese Einsicht auf die Originale schriftlich zu machen. Dann hast du für den Nofall einen Beweis. Wenn du dich nicht auskennst kannst auch jemand von deinem Bekanntenkreis fragen, ob er/sie evtl. bei der Einsicht mit dabei sein kann. Vielleicht als Tipp Rechnungen mit dem Hany fotografieren. diese kannst du dann auf den PC überspielen.

    Dann kannst du alles in ruhe prüfen und im i-net schlau machen.

    Blackbox

  • Hallo Zusammen - sorry ich war wegen Krankheit ein paar Tage ausser Gefecht und bin gefühlt zu NICHTS gekommen. D.h. auch, dass ich die Angelegenheit mit meiner Abrechnung nicht nachverfolgt habe. Anbei lade ich euch mal die den Regeln entsprechend geschwärzten Dokumente hoch und würde mich sehr freuen, wenn jemand mit Ahnung da mal drauf schauen könnte.

    So wie ich das mittlerweile sehe, arbeitet unsere Hausverwaltung sagen wir mal eher suboptimal und wahrscheinlich kann meine Vermieterin gar nichts dafür. Wie ihr sehen könnt, sind die Detailabrechnungen ja jeweils im richtigen Zeitraum erstellt worden (zumindest laut dem Datum), die Weiterleitung an mich erfolgte aber definitiv nicht und wenn dann nur auf Nachfrage und das wohl nun auch zu spät. Mir ist es ja im Enedeffekt ja auch egal - ich möchte jetzt nur nichts zahlen, dass ich gar nicht muss, das ggf. zu hoch ist und bedanke mich daher im Voraus für Eure Unterstützung!

  • Hallo Zusammen,

    Leipziger82

    gibt es hier die/den ein/e oder andere/n Expertin/e, der/die mal schnell einen Blick auf meine Abrechnungen werfen kann? Sorry will hier hier keinen stressen aber wäre sehr dankbar, wenn ich wüsste woran ich hier bin. Danke im Voraus und guten Start in die Woche!

  • Danke für die rasche Antwort.

    OK, dass die Abrechnung grundsätzlich verfristet sind weiß ich nun. Wäre denn der Inhalt also die Abrechnung an sich korrekt? Das würde mir sehr helfen, bei der Festlegung meiner weiteren Strategie - sind die Beträge bspw. sowieso total überhöht, habe ich auch weniger Probleme den Sachverhalt meiner Vermieterin mitzuteilen. Danke nochmals.

  • Die Höhe der Kosten liegt aus meiner Sicht im Rahmen des Normalen.

    Es sind ja auch einige Extras wie z. B. Hausmeister, Aufzug, Winterdienst, Straßenreinigung und Kabelgebühren dabei. Was ist mit Kaltwasser?

    Das finde ich auf den Abrechnungen gar nicht.

    Was mir komisch vorkommt sind das die Posten Warmwasserkosten Heizung und Betriebskosten Heizung extra aufgeführt sind. Die gehören normalerweise in die Heizkostenabrechnung.

    Wenn man aber die sehr geringen Heizkosten betrachtet und dann die 2 Posten dazurechnet kann das hinkommen.

    Könntest Du noch die externe Heizkostenabrechnung einstellen?

    Wie groß ist eigentlich die Wohnung?

  • Hi anitari

    eine Abrechnung für Heizkosten oder ähnlichem habe ich nie bekommen - d.h. ich kann diese auch nicht bereitstellen. Insgesamt bestätigt deine Aussage aber meinen Eindruck, dass die Hausverwaltung "komisch" ist. Habe bisher auch nie von einem Nachbarn etwas gutes darüber gehört und wundere mich daher nicht, dass es da zu Ungereimtheiten kommt.

    Die Wohnung verügt über 2 Zimmer, also Schlafzimmer & Wohnküche sowie ein geräumiges Bad. Ein kleiner Gang nach der Eingangstüre "verbindet" diese 3 Räume - und insgesamt sind das ca. 56 qm in einem 2012 errichteten Haus (EG und insgesamt 4 stöckig) mit schon sehr modernen Materialien gebaut etc... Heizung beziehe ich aus Fernwärme.

    Viele Grüße,

    Andreas

  • eine Abrechnung für Heizkosten oder ähnlichem habe ich nie bekommen

    Dann forder sie von deinem Vermieter nach.

    Insgesamt bestätigt deine Aussage aber meinen Eindruck, dass die Hausverwaltung "komisch" ist.

    Mit der HV hast Du als Mieter einer ETW (Eigentumswohnung) auch nichts zu tun.

    insgesamt sind das ca. 56 qm

    Da sind 130 € inkl. Heizkosten und der o. g. "Extras" 130 € Vorauszahlungen schon ziemlich knapp.

    Im Schnitt betragen die Betriebskosten 2,50 - 3,00 € pro m².

    Deine tatsächlichen BK liegen bei ca. 2,60 € für 2016 und 2,80 für 2016 also im normalen Rahmen.