Laminattausch nach Brandloch - Kostenübernahme

  • Hallo liebe Community,

    bei einer kürzlichen Party wurde durch einen der Gäste ein Brandloch im Laminat verursacht.

    Dessen Haftpflicht wurde kontaktiert, diese übernimmt Reparatur-Kostenvoranschlag des Fußbodenlegers (1040€) nach Zeitwert nur noch 230€. So weit so gut.

    Die Vermieterin möchte nun, dass ich als ehemalige Mieter (ausgezogen am 01.02.18) die Rechnung zahle, obwohl sie den Fußbodenleger beauftragt hat. Sie erklärt sich auch bereit zu der Differenz einen Teil beizutragen, da der neue Boden hochwertiger ist.

    Meiner Auffassung nach hat die Versicherung durch die (angebotene) Zahlung von 230€ eine Entschädigung für das Loch geleistet - ob die Vermieterin nun einen komplett neuen Boden verlegen lässt sei ihre Entscheidung - mit allen Konsequenzen wie z.B. erhöhte Kosten.

    Wie seht ihr das ?


    Mit besten Grüßen

    Snap-Shot

  • Hallo,

    da bist du aber gedanklich auf dem Holzweg!

    Der Schädiger hat den geschädigten grundsätzlich so zu stellen als ob der Schaden niemals passiert wäre.

    In diesem Fall, wäre wohl nach deinen Ausführungen eine Reparatur des Bodens möglich, jedoch muss der Vermieter eine Verschlechterung durch Reparatur und eine Zahlung sowie Einschätzung einer Versicherung nicht hinnehmen, ferner kann er vollen Ersatz des Schadens verlangen, wenn z. B. die gleichmäßige Optik des Bodens durch die Reparatur gestört ist, wenn z. B. die Reparaturstelle absticht erkennbar vom Rest des Bodens.

    Hier aber gibt es für den Vermieter einiges zu bedenken was auch für dich jetzt wichtig ist, der Abzug Neu für Alt, d. h. wie du auch schon schreibst ist der neue Boden hochwertiger und neu so ist je nach Alter und Abnutzungsgrad ein Abzug für die Hochwertigkeit gegenüber dem alten Boden vom Vermieter zu trage und ein Abzug Neu für Alt je nach Nutzungsdauer des alten Bodens.

    Du wirst also nicht umhin kommen, hier noch nachzulegen und diese Summe bei deinem Gast einfordern müssen.

    Glaub mir sobald Rechtsanwälte und Gutachter sich in die Sache einmischen wird es erst recht teuer, auch wenn dir das jetzt gar nicht eingeht.

    Vertraglich hast du dich verpflichtet, sieh in deinen Mietvertrag die Wohnung in ordentlichen und vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und Schäden an der Mietsache zu beheben, bzw. dafür aufzukommen, so ist es nicht verwunderlich, dass die Vermieterin von dir Ersatz des Schadens verlangt und nicht von deinem Gast oder dessen Versicherung, die Aufsichtspflicht oblag dem Mieter.

    Gruß

    BHShuber

  • Vielleicht Folgendes noch bedenken! Es stellt sich eventuell die Frage, ob

    der Austausch eines Bodens gegen einen Hochwertigeren nicht

    auch unter Modernisierung fallen könnte? Denn der Vermieter

    könnte danach für den neuen Mieter die Miete erhöhen und hätte sich

    letztendlich auf Kosten des alten Mieters saniert.?



  • Danke für die Antworten.


    Der Boden wurde bereits getauscht, tatsächlich in einen hochwertigeren. Da die Nachmieter aber die gleiche Miete zahlen, wie ich damals, ist das mit der Modernierungsidee hinfällig.

    Mein einziges Anliegen ist eben, die selbst zu tragenden Kosten zu minimieren.

    Ich danke erstmal für die Ideen und werde berichten wie es ausging.

  • Update : Die Haftpflichtversicherung hat laut Vermieterin "eingelenkt" und beide Parteien haben sich geeinigt. Es wird natürlich mehr Geld als ursprünglich angeboten geflossen sein.

    Somit muss weder ich als Mieter, noch der Schädiger eigenes Geld in die Hand nehmen.

    Vielen Dank für eure Hilfe !

  • Update : Die Haftpflichtversicherung hat laut Vermieterin "eingelenkt" und beide Parteien haben sich geeinigt. Es wird natürlich mehr Geld als ursprünglich angeboten geflossen sein.

    Somit muss weder ich als Mieter, noch der Schädiger eigenes Geld in die Hand nehmen.

    Vielen Dank für eure Hilfe !

    Hallo,

    sehr gut, danke für die Info

    Gruß

    BHShuber

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