Hallo,
schiebe eine Fragestellung vor mir her, bei der mir eine Rückmeldung aus dem Forum gut helfen könnte.
Wir sind vor 17 Jahren zum Erstbezug in eine Doppelshaushälfte gezogen.
Dort hat der Vermieter in Handwerksmarnier Fertigparkett verlegt.
Vor 10 Jahren haben wir einen Kaminofen vom Fachhändler gekauft, der ein Stahlblech als Trennung Ofen / Blech angebracht hat.
Wenn der Nachmieter den Ofen nicht ablöst, werden wir diesen wohl mitnehmen müssen.
Jetzt habe ich zur Vorbereitung unseres Auszuges vorsichtig unter das Blech geschaut und leider musste ich feststellen, dass das Fertigparkett Schaden durch Verfärbungen genommen hat.
Mir ist noch unklar, ob dies durch Abschleifen oder durch Austausch behoben werden muss.
Durch die Nut/Feder-Problematik ist ein Teilausstausch schwierig und auch ein Teilabschleifen ist wegen Änderung Farbe und Glanzgrad nicht professionell.
Es könnte also auf einen größeren Schaden hinauslaufen.
Würdet Ihr hier eher den Neuwert oder den Zeitwert als Schaden ansetzen (Neu für Alt)?
Ist aus der Tatsache, dass es vom Vermieter als Heimwerker nicht komplett professionell verlegt wurde eine Minderung abzuleiten?
Hat Jemand Erfahrung, wie sich eine Privathaftpflichtversicherung in so einem Fall aufstellt?
Viele Grüße.