Mietminderung wegen vom Vermieter eingesetztem Nachmieter

  • Hallo,


    ich habe bis vor einer Weile eine 2er-WG bewohnt. Nachdem die andere Partei verzogen ist, hat mein Vermieter dessen Nachmieter zu einer Bürgschaft für die komplette Miete bringen wollen, dieser ist daraufhin abgesprungen. Durch den Stress durch den Aufhebungsvertrag nach dem Abspringen, woran mein Vermieter aufgrund seiner Bedingungen selbst schuld ist meiner Meinung nach, fühlte sich mein Vermieter berechtigt, selbst einen Nachmieter zu bestimmen den er mir prompt vorstellte ohne zu fragen. Als ich ihn später nochmal anrief duldete er keine Widerrede, es sei ja beschlossen. Der Nachmieter von ihm entpuppte sich als Asi, hat meine Töpfe zuschimmeln lassen, mein Essen geklaut und die Küche mit seinen Kumpels vollgequalmt. Ich finde, dafür dass ich diesem Nachmieter explizit widersprochen hatte, steht mir eine Mietminderung zu.

    Wie seht ihr das, und wenn ihr mir zustimmt, wie hoch sollte diese Mietminderung sein?

    LG

  • Wie sieht denn hier die Vertragsgestaltung aus? Bezieht sich dein Vertrag auf die gesamte Wohnung oder nur auf ein Zimmer zzgl. Nutzung der gemeinschaftlichen Räume?

    Ist ersteres der Fall hättest Du den Nachmieter ablehnen können. Dafür ist es jetzt aber auch zu spät.

    Was mich aber noch mehr irritiert:

    ich habe bis vor einer Weile eine 2er-WG bewohnt.

    Also wohnst Du da gar nicht mehr? Oder anders: Wie möchtest Du eine Miete mindern, wenn Du gar keine mehr zahlst?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie war die 2er-WG vertraglich ausgestaltet? Sind die Zimmer jeweils einzelnd vermietet worden, gab es einen Hauptmietvertrag, war er Untermieter? Wie sah der Aufhebungsvertrag aus? Es stellt sich die Frage, ob der Vermieter den Nachmieter die Wohnung überhaupt überlassen durfte. Da du ihn aber einziehen lassen hast, kann man dies auch als Einverständnis interpretiert werden. Klar du hast Nein gesagt, aber ihn trotzdem einziehen lassen.

    Daher ist eine Beurteilung der Mietminderung schwierig und sollte anwaltlich geklärt werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Wie jetzt, Du wohnst nicht mehr da und willst die Miete mindern? :/

    War die Wohnung komplett an 2 Personen vermietet oder hat(e) jede einen separaten Mietvertrag mit dem Vermieter?

  • Was stimmt da nicht?

    ....fühlte sich mein Vermieter berechtigt, selbst einen Nachmieter zu bestimmen den er mir prompt vorstellte ohne zu fragen. Als ich ihn später nochmal anrief duldete er keine Widerrede, es sei ja beschlossen. Der Nachmieter von ihm entpuppte sich als Asi, hat meine Töpfe zuschimmeln lassen, mein Essen geklaut und die Küche mit seinen Kumpels vollgequalmt. Ich finde, dafür dass ich diesem Nachmieter explizit widersprochen hatte, steht mir eine Mietminderung zu.


    Wie seht ihr das, und wenn ihr mir zustimmt, wie hoch sollte diese Mietminderung sein?

    Der Vermieter hat den Nachmieter selbst bestimmt und TE wohnt noch da.:)

    Der Nachmieter, mit dem TE jetzt durch den Vermieter gezwungen wurde

    zusammen zu wohnen, verursacht Probleme.



  • Ich bin ausgezogen und dabei, einen Nachmieter zu "etablieren", der in einem AirBnB-Zimmer darauf wartet, einziehen zu können (rückwirkend zum 01. Februar). Dem Vermieter sind ein paar Renovierungswünsche eingefallen, vor deren Erfüllung er keinen neuen Mietvertrag unterschreibt.

    Passenderweise bin ich mit der Miete im Rückstand, daher würde ich im Zuge der Nachzahlung diese Mietminderung geltend machen. Ich dachte an 20-30% der Gesamtmiete für die Zeit, in der sein Wunschkandidat die gemeinsame Küche unbenutzbar machte und allgemein für Ärger sorgte.

    Beide Parteien in der WG haben einen eigenen Mietvertrag.

  • Warum sollte ein Nachmieter rückwirkend einziehen? Hat bestimmt keiner Lust rückwirkend etwas zu bezahlen für etwas, was er nicht genutzt hat.

    Da jeder seinen eigenen Mietvertrag hat, hast du bei deinem WG-Bewohner auch nichts zusagen. Außer im Mietvertrag selbst wird dir ein Mitspracherecht eingeräumt.

    Das dein Mitbewohner in der Wohnung raucht und Gäste empfängt mag sehr unangenehm sein, aber stellt kein Grund zur Mietminderung da. Kannst du den Rest auch beweisen? Bloß behaupten reicht nicht. Hast du das Fehlverhalten nachweisbar angezeigt? Eine rückwirkende Mietminderung ist immer schwieriger.

    Mein Tipp: Sei froh das du raus bist. Die Mietminderung wird sehr schwierig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ich bin ausgezogen

    Und auch form- und fristgerecht gekündigt?

    Dem Vermieter sind ein paar Renovierungswünsche eingefallen, vor deren Erfüllung er keinen neuen Mietvertrag unterschreibt.

    Dann ist das so. So lange mit dem "Nachmieter" kein Vertrag besteht oder/und Du aus deinem Vertrag entlassen bist bleibst Du Mieter.

  • Ich dachte an 20-30% der Gesamtmiete für die Zeit, in der sein Wunschkandidat die gemeinsame Küche unbenutzbar machte und allgemein für Ärger sorgte.

    Rückwirkende Mietminderungen sind in der Regel gar nicht, bzw. nur sehr schwer möglich. Wurde der Vermieter denn jemals über die Störungen informiert?

    Wenn nicht, kannst Du auch keine Minderungsansprüche stellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn du nur ein Zimmer gemietet hast, hast du logischweise keinen Einfluss darauf, mit wem der Vermieter einen Mietvertrag abschließt. Du müsstest also dem Vermieter vor der Mietminderung die objektiven Mängel (ist eine rauchfreie Küche im Mietvertrag vereinbart?) mitteilen und ihn zur Behebung der Mängel auffordern. Da dies hier nicht geschehen ist, ist eine rückwirkende Mietminderung quasi unmöglich.

    Deshalb: zahle die rückständige Miete und freue ich, dass du so schnell ausziehen konntest. Fristgerecht hast du gekündigt? Nicht, dass da das dicke Ende erst noch kommt.

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