Miete Kündige trotz Mindestlaufzeit??

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich in einem Dilemma..

    Ich bin im Oktober 2017, mit meiner Freundin und Ihren 2 Kids in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen, die Warmmiete beträgt: 775€ ( mit Strom 875 € )

    Nun ist es dazu gekommen, das man sich trennt.

    Da ich die Miete + Lebensmittel + Strom zum größten teil, selbst bezahlt habe ( habe von 250 - 400 € mtl. von meiner Freundin für alles bekommen ) werde ich dies nun alleine Tragen.

    So ist es mir nicht Möglich weiterhin dort zu leben.

    Die Hausverwaltung sagte, das ich dieses 1 Jahr ( ende 2018 ) dort bleiben muss, da man es so vertraglich verinbart hat, was auch Stimmt, aber wer kann schon in die Zukunft sehen.

    Eine kleinere Wohnung innerhalb der Siedlung gibt es nicht und selbst wenn, sagte man mir, das ich dennoch die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss.

    Ich werde definitv Pleite gehen, hab alles neu geholt ( Bar Bezahlt ), Küche, Schlafzimmer usw..

    Gibt es denn ein Gesetz, welches mir ermöglicht, vorher raus zu können? Ich würde ja die 3 monate ja auch einhalten wollen...

    Hilfe werde ich wohl nicht bekommen, verdiene 1900 € netto, habe aber durch meinen Job, 270 - 330 € im Monat an Fahrkosten.

    Was kann ich tun?

    Bin echt hilflos...

    Danke euch.

  • Die Hausverwaltung sagte, das ich dieses 1 Jahr ( ende 2018 ) dort bleiben muss, da man es so vertraglich verinbart hat, was auch Stimmt, aber wer kann schon in die Zukunft sehen.

    Wenn der Kündigungsverzicht wirksam vereinbart worden ist kommst du da nicht früher raus, nur weil ihr euch getrennt habt.

    Je nach Vertragsgestaltung muss sich aber deine Ex-Freundin mit an der Miete beteiligen und kann nicht einfach ausziehen und dich auf sämtliche Kosten sitzen lassen. Wenn du also Ansprüche geltend machen willst, dann nur ggü ihr und nicht der Hausverwaltung.

    Es gibt beim Kündigungsverzicht zwar auch die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen wenn bestimmte Umstände vorliegen. Eine Trennung gehört aber nicht dazu soweit ich weiß.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Du solltest zunächst mal den genauen Wortlaut im Mietvertrag prüfen. Der Kündigungsausschluss muss beidseitig für Mieter und Vermieter gelten, sonst ist dieser unwirksam.

    In dem Fall kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

    Ist der Ausschluss wirksam, kannst Du nur das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Hausverwaltung sagte, das ich dieses 1 Jahr ( ende 2018 ) dort bleiben muss,

    Und was genau "sagt" der Mietvertrag?

    Ich bin im Oktober 2017, mit meiner Freundin und Ihren 2 Kids in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen,

    Gemeinsamer Mietvertrag?

    In dem Fall kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

    Nicht wenn es ein gemeinsamer Mietvertrag mit der Freundin ist.