Hallo
Am 15.02.2018 erhielt ich eine Mieterhöhungsverlangengemäß §§558ff zum 01.05.2018. Ich habe heute am 27.02.2018 zum 30.04.2018 eine Sonderkündigung geschrieben und abgegeben. Meine Frage ist , in der Wiederufsbelehrung steht drin das ich bis zum 30.04 zum 30.06. kündigen kann , gilt da mein Kündigungswunsch zum 30.04. nicht? Im Internet lese ich sehr unterschiedliche Meinungen , und bin jetzt ehrlich gesagt etwas überfordert.
Danke für die Hilfe