Mieterhöhung Sonderkünigungsrecht

  • Hallo

    Am 15.02.2018 erhielt ich eine Mieterhöhungsverlangengemäß §§558ff zum 01.05.2018. Ich habe heute am 27.02.2018 zum 30.04.2018 eine Sonderkündigung geschrieben und abgegeben. Meine Frage ist , in der Wiederufsbelehrung steht drin das ich bis zum 30.04 zum 30.06. kündigen kann , gilt da mein Kündigungswunsch zum 30.04. nicht? Im Internet lese ich sehr unterschiedliche Meinungen , und bin jetzt ehrlich gesagt etwas überfordert.

    Danke für die Hilfe

  • Guten Morgen,

    in der Wiederufsbelehrung steht drin das ich bis zum 30.04 zum 30.06. kündigen kann , gilt da mein Kündigungswunsch zum 30.04. nicht?

    Doch, das Kündigungsende gilt.

    im § 561 BGB steht geschrieben, dass Du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung das Mietverhältnis zum Ablauf des Übernächsten Monats kündigen kannst.

    Oder einfach ausgedrückt: Du hast eine Überlegungsfrist bis 30.04.2018, ob Du das Mietverhältnis - mit verkürzter Frist von 2 Monaten kündigen möchtest.

    Wenn Du nur einen Tag Überlegungsfrist brauchst, ändert das nichts daran, dass du das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats, d.h. zum 30.04.2018 kündigen.

    Die Kündigung muss aber heute beim Vermieter vorliegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wir hatten auch schon so einen Fall, leider hatte sich der Vermieter da quer gestellt und wollte dir damalige Kündigung auch nicht annehmen. Haben dann mal selbst recherchiert, um sicher zu gehen, dass wir auch richtig liegen und uns selbst nicht irgendein Fehler unterlaufen ist. Aber viele Beiträge in anderen Foren oder Artikel die das Thema aufgegriffen haben z.b. Sonderkündigungsrecht bei Miete – Wann der Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden darf haben uns ruhig schlafen lassen. Es war offensichtlich, dass der Vermieter falsch lag, er wollte es nur nicht zugeben. Selbst Paragraphen haben ihn nicht interessiert. Schließlich drohten wir mit dem Anwalt und schon wurde es akzeptiert. Es war keine neue Kündigung nötig, wir sind dann innerhalb von einer Woche ausgezogen (Es hat einfach auch recht lange gedauert, bis er das akzeptierte). In der Neuen Wohnung, haben wir uns den Mietvertrag genauer angeschaut und auch darauf geachtet, dass wir nie wieder in so einer Situation geraden.

    2 Mal editiert, zuletzt von PKP (5. März 2018 um 20:18) aus folgendem Grund: Link entfernt

  • Ich habe gestern Post vom Vermieter bekommen. Er hat meine Sonderkündigung zum 30.04. 2018 bestätigt. Also alles gut gegangen. Vielen Dank für die Hilfe.