WG Auszug ohne dem Vermieter gekündigt zu haben

  • Hallo liebe Mietrecht-Hilfe Gemeinde,

    mein Anliegen ist folgendes:

    leztes Jahr habe ich 3 Monate lang in einer WG gewohnt, aus der ich dann vorzeitig ausgezogen bin, ohne eine Kündigung beim eigentlichen Vermieter eingereicht zu haben.

    Von den restlichen Vermieten wurde mir versichert, dass das in Ordnung sei unter der Vorraussetzungen, dass ich die Möbel nicht mitnehme und die Kaution überlasse.

    Habe ich dann soweit alles getan. Nun kam vor einem Monat eine Email in der ich von einer der Vermieterinnen gebeten wurde den Änderungsmietvertrag zu unterschreiben. Das Datum der Änderung ist auf 8 Monate nach meinem eigentlichen Auszug angesetzt. Kann es sein, dass noch zu zahlende Mietbeiträge auf mich zukommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Bora

  • Warst Du einer von mehreren Mietern mit einem gemeinsamen Mietvertrag über die komplette Wohnung können sicher noch Forderungen auf dich zukommen.

  • Genau.

    Wenn Sie nämlich gemeinsam mit den anderen Mietern im Mietvertrag stehen, sind Sie aus rechtlicher Betrachtung eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Und diese ist nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Sprich, wenn Sie aus dem Mietvertrag Rauswollen, müssen

    a) alle kündigen und einen neuen Mietvertrag aufsetzen oder

    b) die Vertragsparteien schrifkich eine Änderungskündigung erstellen, der der Vermieter zustimmt.

    Aufgrund Ihrer Angaben ist für mich nahezu sicher, dass Sie ausgezogen sind, ohne aus dem Mietvertrag entlassen worden zu sein.

    Daraus ergibt sich neben anderen Pflichten auch die Pflicht zur Mietzahlung Ihrerseits.

    Lösungsansatz: Schließen Sie gemeinsam mit den bestehenden Mietern und dem Vermieter einen Änderungsertrag, der Sie aus dem Mietvertrag entlässt. Sie haben ein gesetzliches Recht auf Zustimmung aller anderen Parteien, welches Sie sich notfalls auch per Gerichtsurteil bestätigen lassen können.

  • Ich ziehe in Zweifel, ob einer zurückdatierten Vertragsänderung

    8 Monate nach dem eigentlichen Auszug zugestimmt werden muss.

    Bitte wende dich an den ortsansässigen Mieterverein und lasse das dort

    durch einen Rechtsanwalt prüfen.